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Erneute Anklage nach Freispruch?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von suniboy, 14. April 2016.

  1. Rohrer

    Rohrer Guest

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    Man könnte sie vielleicht "aufteilen" in Taten welche sich gegen Menschen richten und welche, die "nur" materiellen Schaden verursachten. Wir werden es sowieso nicht ändern, aber es kann nicht sein, dass Mörder ihr Leben lang ungeschoren bleiben. Auch wenn derzeit, wie in den betreffenden Fall, das Recht auf seiner Seite ist. Leider!
     
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Das ist das schlimme an der Sache. Ich denke auch das hier tatsächlich eine Ausnahme für alle Taten, die nicht verjähren geschaffen werden müsste - meinen wegen auch mit der Bedingung das die neuen Beweise im vergangenen Verfahren ausschließlich auf Grund technischer Weiterentwicklung nicht gefunden werden würden.

    Unabhängig davon. Man darf das zwar nicht sagen, aber egal. Wäre ich der Vater und das getötete Kind meines, dann wäre der Täter im Gefängnis definitiv sicherer. Seiner Freiheit könnte er in jedem Fall nicht mehr lange genießen.
     
  3. Rohrer

    Rohrer Guest

    Ehrliche Antwort? Mir dürfte er auch nicht vor das Auto laufen. Ich würde dann auch Bremse mit Gaspedal verwechseln.

    Bei uns gab es vor über 40 Jahren in der erweiterten Verwandschaft einen brutalen Mord. Ein Mädchen wurde mit einer Eisenstange brutal erschlagen. Aber der Täter sitzt. Hat u.a. im Knast noch einen Wärter umgebracht.
     
  4. Martyn

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    Bei so einem Fall geht es darum die Verfahrenskosten im Rahmen zu halten.

    Wenn z.B. klar ist das ein Täter z.B. wegen bewaffneten Raub in mehreren Fällen zu so etwa 5-10 Jahre Freiheitsstrafe verurteilt wird, dann lohnt es sich einfach nicht z.B. die ganzen kleineren Vergehen wie z.B. Ladendiebstahl, Sachbescheidigung, Leistungserschleichung, ... überhaupt zu verhandeln.

    Immer ein Verfahren ansetzten und Zeugen laden, kostet eben viel Geld.

    Und ob der Täter dann am Ende nur wegen drei Raubüberfällen zum 8 Jahren 6 Monaten verurteilt wird, oder wegen kleinkriminellen Vergehen nochmal 4 Monate dazukommen würden, und es dann 8 Jahre 10 Monate wären spielt in dem Fall kaum eine Rolle.