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Erneute Anklage nach Freispruch?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von suniboy, 14. April 2016.

  1. Rohrer

    Rohrer Guest

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    Ist es eben nach aktuellen Recht nicht.

    Er wurde damals aufgrund "Mangels an Beweisen" freigesprochen und dieses Urteil ist rechtskräftig. Somit ist diesbezüglich ein weiterer Prozess, aus diesen Grund, nicht mehr möglich.
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    So ist es. Und der Gesetzgeber muss sich dabei was gedacht haben -denn wenn jedes abgeschlossene Verfahren MIT Urteil neu aufgerollt werden soll, wird man ja nie fertig mit einer Geschichte. Wie ich es schon mehrfach sagte -es wird sich immer jemand finden der belastendes Material hätte und man kann doch nicht wegen der gleichen sache 1.000x angeklagt werden. Es muss auch mal gut sein.
     
  3. Rohrer

    Rohrer Guest

    Stimmt alles was Du sagst.
    Aber bei Mord könnte man die Vorgehensweise vielleicht mal überdenken? Ob man da nicht eine Gesetzesänderung vornimmt.
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Dann würden aber Prozeße keinen Sinn machen, da sie nicht mit einem rechtskräftigen und endgültigen Urteil enden würden. Sie wären bestenfalls unverbindliche Ermittlungen ohne den Anspruch Täter je freizusprechen.
     
  5. Rohrer

    Rohrer Guest

    Mag alles stimmen.
    Aber von der menschlichen und vielleicht auch moralischen Seite gibt es für die Angehörigen der Opfer nichts schlimmeres zu wissen, jetzt wurde ein Täter ermittelt, und er läuft frei herum! Mein Kind. oder wer auch immer, kann dies nicht mehr!
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ja, das ist ja alles richtig aber wo willst du eine rechtlcihe (!) Grenze ziehen? Wenn jeder direkt betroffene mit immer neueren und neueren Beweisen an die Gerichte herantritt un dies man gedeihen würde, wären Gerichtsurteile somit unverbindlich. Solange der mutmaßliche Täter gehängt wird....
     
  7. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    In dem von dir angesprochenen Fall nicht. Mord verjährt nicht. Wenn es neue Erkenntnisse gibt, welche eine Tat zweifelsfrei nachweisen, dann muss auch dem Recht genüge getan werden. Wenn eine Tat als solche bereits verjährt ist, dann sehe ich das anders.

    Weshalb, wenn einer ohne zeitlichen Zusammenhang klaut und haut, also kein Räuber ist, dann wäre das nur konsequent.
    Auf der einen Seite wird der Hauer bestraft, der Klauer aber auch. Für mich wären zwei Urteile leichter nach zu vollziehen beispielsweise 1 Jahr fürs Hauen, zwei Jahre fürs Klauen.

    Mir wurden mal die Reifen am Auto zerstochen, die Mistmade auch dran gekriegt. Die Staatsanwaltschaft teilte mir mit, dass die Sache nicht verhandelt wird, weil die Mistmade wegen schwererer Delikte angeklagt sei, bei denen eine höhere Strafe zu erwarten ist.
    Meine Reifen blieben also nur ein Kollateralschaden. Auf Nachfrage wurde mir wegen eines Zivilrechtsprozesses Name und Anschrift mitgeteilt.
    Folglich konnte der Gerechtigkeit doch noch genüge getan werden.
     
  8. Rohrer

    Rohrer Guest

    Sicherlich ist dies (fast) unmöglich in einen gesetzlichen Rahmen zu bringen. Aber bei Mord kann man sich vielleicht mal darüber Gedanken machen. Letztlich ist vielleicht auch noch die Frage, ob der Täter nicht eine tickende Zeitbombe ist?
     
  9. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Es ist aber nicht nur Mord -dieser Logik folgend müßten die Vergewaltigungen, erst recht die Kindesmissbräuche, Steuervergehen usw. Das sind alles Rechtsgebiete die auch nur so auf eine Ausnahme warten. Darf man denn solche schrecklichen Taten nach "guten" und "weniger guten" aufteilen?