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Erhöhung der Rundfunkgebühr: MDR will bei Veto klagen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Dezember 2020.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... ich persönlich fände es auch gut, wenn eine oder mehrere Rundfunkanstalten vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dann käme der ganze Apparat endlich mal auf den Prüfstand. Anstalten wie der MDR müssen dann darlegen, wo genau das Grundrecht auf Freiheit der Berichterstattung über Rundfunk nicht mehr gewährleistet wird.
    Die Verwaltungsapparate der Rundfunkanstalten dürften noch so einiges an Sparpontential haben. Und ist es wirklich notwendig dass u.a. der MDR mit Gebührengelder z.B. ein eigenes Sinfonieorchester finanziert?

    Rundfunk ist wie auch schulische Bildung und Kultur Ländersache. Warum finanziert man den Rundfunk nicht so wie auch schulische Bildung und Kultur finanziert werden?
    In den Niederlanden funktioniert das, warum nicht auch in Deutschland?
     
  2. joegillis

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    Wegen der schlechten Erfahrungen im 3. Reich. Der Geldfluss ist vom Zuschauer über den Beitragsservice an die Rundfunkanstalten. Der Staat bzw. das Land ist komplett außen vor.
     
    Klaus K. gefällt das.
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... aufgrund den schlechten Erfahrungen im 3. Reich ist Rundfunk in Deutschland Ländersache. Der Bund darf darauf keinen Einfluss nehmen. Aber wie staatsfern sind die ÖR wirklich? Wie unabhängig sind die einzelnen Landesrundfunkanstalten, wo sie doch in Form der ARD letztendlich als Einheit auftreten?
    Letztendlich hat man offensichtlich nicht wirklich was aus dem Missbrauch des Rundfunks in Deutschland im 3. Reich gelernt.

    Die Bundesländer treten gemeinsam als Staat auf. Auf Basis von Staatsverträgen werden die Aufgaben bestimmt, welche die Landesrundfunkanstalten zu erledigen haben. Auch die Finanzierung wird per Staatsvertrag geregelt; das gilt auch für die Höhe der Rundfunkgebühren.
    Dieser Staat stellt auch den Erhalt der Meinungsmacht der Rundfunkanstalten sicher (Stichwort duales Rundfunksystem).

    Es spielt auch keine Rolle, ob die die Landesrundfunkanstalten bedarfsorientiert über eine Gebühr oder aus Mittel der Landeshaushalte finanziert werden. Die Höhe wird in beiden Fällen grundsätzlich durch die Landtage der Bundesländer bestimmt; bei der Rundfunkgebühr treten die Länder gemeinsam als Staat auf.

    Terrestrisch werden in allen Bundesländer Programme von Landesrundfunkanstalten verbreitet, die für das jeweilige Bundesland keinen Versorgungsauftrag haben. Wenn man das unterbinden würde, würden die Landesrundfunkanstalten etwa ein Drittel der Kosten für die terrestrische Verbreitung von TV-Programmen einsparen können. Grundsätzlich würde auch auch ein ÖR-Multiplex ausreichen, um den staatlichen Auftrag zu erfüllen.
    Aber der Staat hat sich für ein duales Rundfunksystem entschieden, bei dem die verfügbaren Verbreitungskapazitäten zu gleichen Teilen auf den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk aufgeteilt werden.
    Zu Zeiten von Analog-TV war das aufgrund mangelder Verbreitungskapazitäten sinnvoll. Mit der Digitalisierung wurde ein Pseudo-Wettbewerb zwischen den gebührenfinanzierten ÖR-Programmen und werbefinanzierten Privat-Programmen geschaffen.
     
  4. qpid1001

    qpid1001 Senior Member

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    Das ist schlichtweg falsch. Beglaubigen war auch einmal. Bis zur Änderung war die Beglaubigung in diesem Fall auch kostenlos. Aus beruflicher Erfahrung kann ich dir sagen, dass bei ALG II, Sozialgeld und Sozialhilfe der einfache Bescheid ausreicht, in Kopie. Keine Berechnungsbögen nichts. Dem hiesigen Jobcenter und der Stadt wurden die Kopiererei/Zweitausfertigung (dazu waren sie verpflichtet) vor einigen Jahren zuviel. Seitdem packt das Jobcenter, auch im Hinblick auf das Sozialgeheimnis, einen extra Zettel an den Bescheid. Wo lediglich drin steht, dass die Leute in der Bedarfsgemeinschaft ALGII ect. beziehen, den Zeitraum und dass sie damit zu befreien seien vom Beitrag. Keine Summen, kein gar nichts. Und das reicht aus.
     
  5. joegillis

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    Du verwechselst gerade das "duale Rundfunksystem" mit "Binnenpluralität" bzw. "Außenpluralität".

    Aber in der Tat, die Bundesländer treten Gemeinsam auf, aber eben nicht als Bund, sondern als "Staat". Trotzdem ist es ein Unterschied, ob der Staat nur die Höhe des Rundfunkbeitrages bestimmt oder ob der Staat den Rundfunkbeitrag auch eintreibt. Das ist meiner Meinung nach der entscheidende Knackpunkt. Auch mit der Zusammensetzung der Rundfunk-/Fernsehen-/Hörfunkräten der einzelnen Anstalten wird sichergestellt, dass es kein Staatsfunk ist/wird.
     
  6. atomino63

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    Man dreht sich in der Frage nicht lediglich hier seit Jahren im Kreis.

    Es gibt eine große Mehrheit für den ÖRR und das finde ich auch gut so. Es gibt daneben auch eine nicht zu unterschätzende Anzahl Bürger, welche den ÖRR in seinem inzwischen erreichten Umfang reformiert sehen wollen. In der Frage passiert nix. Das finde ich schlecht.

    Mir geht es auch nicht um 86 Cent oder 2,80 Euro, sondern wie gesagt darum, wo das mal enden soll.
    Fast dreißig Fernsehsender, über 70 Radiostationen und umfangreiche Mediatheken zum Preis von 22 Millionen Euro täglich, darüber sollte man - ohne sofort diskreditiert zu werden - diskutieren dürfen, gerade auch an entscheidungsgebender Stelle. Dieser Republik haben einmal drei Sender und ein paar Radiostationen zur politischen Willensbildung und Versorgung ausgereicht und da gab es nebenher kaum weitere Möglichkeiten. Heute gibt es ein unüberschaubares Angebot, nicht nur an ÖRR Programmsparten und man tut so, als wenn die Welt untergeht, wenn man das ein wenig strafft. Wer nix darunter findet, der kann seine Nase auch mal in ein Buch stecken oder früh zu Bett gehen.
    Das würde wahrscheinlich insgesamt - einschließlich dem Klima - allen besser bekommen, als ständige Berieselung durch eine Flimmerkiste oder Radiotröte aus zuvor verordneten Gebühren.
     
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