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Erdung Satanlage

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Nase98, 16. Dezember 2007.

  1. Grognard

    Grognard Guest

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    AW: Erdung Satanlage

    @stz1949,
    so teuer ist das auch nicht und da der Sparrenhalter
     
  2. elo22

    elo22 Silber Member

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    AW: Erdung Satanlage

    Der Erder muss 2,5 m haben. Da das aber nicht kontrolliert werden kann, es sei denn man hat die Rechnung, fällt der Erder weg und ein neuer muss her.

    Lutz
     
  3. elo22

    elo22 Silber Member

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    AW: Erdung Satanlage

    Es gibt weder Erde noch Nullleiter. Das Teil hisst PEN was im HAK ankommt.

    Lutz
     
  4. elo22

    elo22 Silber Member

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    AW: Erdung Satanlage

    Nope, 0,5x PE Querschnitt. Also in der Regel 10 mm².

    Wo steht das denn?

    Wasserleitungen können durch durch Mehrschichtverbundrohr ersetzt werden dann ist mit PA Essig. Ebenso sind verzinkte Wasserleitungen der WVUs schon seit 1990 nicht mehr als Erder zugelassen.

    Lutz
     
  5. Grognard

    Grognard Guest

    AW: Erdung Satanlage

    @elo,
    neue Erkenntnisse hast du ja nicht abgegeben, warum dann 3 Post mit den Ergüssen.
     
  6. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Erdung Satanlage

    Wie oft denn noch lieber Lutz, es steht seit 1994 in der EN 50083-1: Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank,... . Und meinen Hinweis auf die technischen Seiten von Herstellerkatalogen (AXING, HIRSCHMANN, KATHREIN, WISI usw.), wo das wortgetreu zitiert wird, hast du wohl auch übersehen. Wie mir erst jetzt auffält, taucht das schon in 1992 in der Vornorm zur DIN VDE 0855-300 im Abschnitt 12.3.3 auf. Vornormen sind für die Regeln der Technik bereits maßgeblich. Und das was bei uns im Piefke-Land die DIN, ist im Ösi-Land die ÖVE, die sich auf die gleiche EN bezieht.
    LINK: http://www.ove.at/oek/fachinfo/blitz.pdf
    Die Darstellung der Fangstange vor der Parabolantenne halte ich allerdings für suboptimal. Das ist m. E. auf der Firstseite des Antennenmastes sinnvoller.

    Und dass nur durchgehend leitende und fest verbundene metallische Bauwerksteile wie z. B. Teile des Wasserrohrnetzes als Erder verwendbar sind, sollte eigentlich selbstverständlich sein.

    ZITAT: Geeignet als Erdungsleiter
    - ist ein Einzelmassivdraht mit einem Querschnitt von min. 16 mm2 Kupfer, min. 25 mm2 Aluminium oder min. 50 mm2 Stahl,
    - oder metallische Hausinstallationen (z. B. durchgehende Metallrohre der Wasser- oder Heizungsanlage), sofern diese vom Querschnitt und der Dauerhaftigkeit der elektrischen Verbindung her mindestens den Anforderungen an Erdungsleiter entsprechen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Dezember 2007
  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Erdung Satanlage

    Ist eine Blitzfangstange für eine Antenne Pflicht? Antwort von Dehn auf diese Anfrage:

    Sehr geehrter Herr ...,

    Zu 1.
    Bei der EN 50083-1 handelt es sich um die ersetzte Norm für Antennenanlagen (früherer Teil 1 von 1994-03 und Berichtigung von 2001-01). Die derzeit gültige Norm ist für Antennenanlagen ist die EN 60728-11 von 2005-10. Ist ein Blitzschutzsystem (laut Definition: Äußerer Blitzschutz, eingehaltener Trennungsabstand und Blitzschutzpotenzialausgleich) installiert, darf eine Antenne zwar geerdet werden -für die Schirme der Koax-Leitungen wird ohnehin ein Schutzpotentialausgleichsleiter erforderlich- doch der Schutz vor atmosphärischen Entladungen ist durch eine isolierte Fangeinrichtung sicher zu stellen.

    Zu 2.
    Da der Einsatz einer Perimeterdämmung bereits zum Zeitpunkt der Bauplanung feststeht, ist auch klar, dass das Fundament nur noch als Potentialausgleichsmaßnahme angeschlossen werden muss. Es ist somit ein eigenständiger Erder für das Gebäude erforderlich. An den Erdausbreitungswiderstand wird sowohl allgemein wie auch für eine Antennenerdung keine besondere Forderung hinsichtlich des Ohnwertes gestellt (Ausnahme Fehlerstromschutzschalters im TT-System), heute werden Erderlängen vorgeschrieben, d. h. ein EFH mit Perimeterdämmung kommt auch im Hinblick auf eine erforderliche Antennenerdung mit einer wirksamen Erderlänge von 2,5 m aus. Dies ist übrigens auch die Mindestlänge für einen Erder unter einer Ableitung bei der Blitzschutzklasse III.

    Allg.:
    Bitte beachten sie, dass eine separate Erdung einer Antenne ohne Verbindung mit der Haupterdungsklemme (Potentialausgleichschiene) unzulässig ist.

    Für weitere Fragen stehe ich ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

    Mit freundlichem Gruß

    i. A. Klaus-Rüdiger Wittek
    Technisches Marketing
    Technischer Support
    Blitz- und Überspannungsschutz
     
  8. Grognard

    Grognard Guest

    AW: Erdung Satanlage

    @Dipol,
    das ist gut zu wissen, also werde ich bei meinen nächsten Empfehlungen bei vorhandenem äusseren Blitzschutz immer die Fangeinrichtung mit erwähnen.
    Gruß Grognard
     
  9. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Erdung Satanlage

    Soweit-sogut.
    Hier: http://www.ove.at/oek/fachinfo/blitz.pdf stört mich aber eine Sache, und zwar in der Abbildung 1a die Doppelte Masterdung, einmal über den Blitzschutz, einmal über den Potentialausgleich. Hier ist wieder das gleiche wie in der "alten" VDE, nämlich die Zusammenschaltung von Blitzschutz und Potentialausgleich.
    Wenn ich den Antennenmast in den Potentialausgleich mit einbinde und dort auch alle Koax-Schirme auflege, dann geht mein Blitz nicht nur über die Blitzleitung in den Blitzerder, sonder ganz nett durch alle Schirme zu den Antennendosen und durch alle angeschlossenen Geräte. Ich bin der Meinung das der Mast nicht mit an den PA sollte, sondern nur an die Blitzerdung. Ich möchte mich nicht über die Norm hinwegsetzen, aber was meint ihr?

    Klaus
     
  10. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Erdung Satanlage

    Die Darstellung der Fangstange unterhalb der Antenne ist m. E. glatter Unfug, die gehört firstseitig oberhalb vom Mast angebracht. Der Erdungsanschluss des Mastes dürfte aber in der Praxis an zu geringen Abständen zu anderen Leitungen leiden.
    Und wenn es die Norm so zwingend vorschreibt, ist es auch nach den anerkannten Regeln der Technik vom Auftragnehmer eine geschuldete Eigenschaft. Da gibt es m. E. leider keinen Spielraum.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2008