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Erdogan-Gedicht im ZDF: Nachspiel für Böhmermann

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. April 2016.

  1. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Unsere Bundeskanzlerin ist keinen Pakt mit einem Terroristen eingegangen. Die EU hat ein Abkommen mit der Türkei abgeschlossen.2,7 Millionen syrische Flüchtlinge haben der türkischen Regierung bisher ca. 10 Milliarden Euro gekostet.Irgendwann ist auch das tütkische System mit weiteren Flüchtlingen aus Syrien überfordert und bittet um diplomatische Beziehungen um das Problem zu besprechen.Der nicht gebilligte Umgang eines Regierenden gegenüber seiner Bevölkerung darf nicht als Argument dazu dienen syrischen Flüchtlingen Hilfe zu verweigern.

    Glaubst du wirklich,die EU hat nicht über die Eventualitäten einer Erpressbarkeit nachgedacht und entsprechende Klauseln in diesem Abkommen vereinbart?


    Es ist kein Deal mit der Türkei.Warum? Weil es um Menschen geht.
    Es ist kein Merkel Deal.Warum? Weil das Abkommen gemeinsam mit der EU vereinbart ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2016
    Alile79 gefällt das.
  2. jake_harper

    jake_harper Gold Member

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    Mal angenommen, Böhmermann hätte dieses Gedicht über einen anderen Despoten verfasst, den Merkel nicht unbedingt politisch benötigt, meint ihr, sie hätte dann genauso entschieden?

    Ich hätte als Reaktion auf die Einbestellung des deutschen Botschafters sofort den türkischen Botschafter einbestellt und mir die Einmischung verbeten.
     
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  3. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Auch wieder eine Sachen wo es immer falsch sein kein. Ändert ein Politiker seine Meinung nicht, wird er doch genauso runter geputzt.


    Ja.
     
  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Diesen anderen Despoten hätte sie angerufen und ihm erklärt, sie finde das Gedicht "bewusst beleidigend" und ihm erklärt, der Sender habe den Ausschnitt bereits gelöscht ?

    Nie und nimmer. Sie hätte sich - zurecht- rausgehalten.
     
    modus333 und FilmFan gefällt das.
  5. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Rezitieren verboten
    Richter am Verwaltungsgericht Berlin haben vorgestern 14.4.2016 untersagt, die "Schmähkritik" bei Demonstration zu rezitieren.
    Quelle: gman metatagesschau

    Persönlichkeitsschutz steht vor Meinungsfreiheit.
    Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlins zur Ziegendemo vor türkischer Botschaft in Berlin
    http://openjur.de/u/882545.pdf
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2016
  6. ahsiss

    ahsiss Guest

    Passender kann man es eigentlich nicht beschreiben:
    ;)
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Natürlich konnte A. Merkel anders entscheiden, so wie es übrigens viele andere Parlamentarier gemacht haben. Und sie konnte nicht nur, sie hätte es sogar gemußt. Es geht auch schon mal gar nicht, einen Paragraphen abschaffen zu wollen, diesen aber trotzdem noch anzuwenden, obwohl man es nicht einmal muß. Das ist unterste Schublade, Kriechtum (vor Erdogan) und Populismus in Reinform.

    Die sollte man alle sofort ausweisen.
     
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  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Nur dumm, daß der Paragraph abgeschafft wird. Es passiert also gerade genau das Gegenteil von dem, was Du uns hier weis machen willst.

    Sorry, aber das ist an Naivität nicht mehr zu überbieten.

    Der Deal ging übrigens von deutscher Seite aus, die Türkei nimmt das Geld (ohne Gegenleistungen) nur nallzu gerne.
     
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  9. Wambologe

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    Unsinn. Man kann es nur nochmals betonen. Eine Ermächtigung war nicht nötig gewesen, denn es ist nur eine Ermächtigung für ein gesondertes Verfahren. Merkel hatte nicht darüber zu entscheiden, ob gegen Böhmermann überhaupt ermittelt wird. Tatsächlich beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft schon seit mindestens 6. April mit Böhmermann, nachdem Erdogan bereits selbstständig Klage wegen Beleidigung eingereicht hat.

    Merkel musste - etwas salopp ausgedrückt, zumal das Gedicht in einen weiterfassenden Kontext eingeordnet war, der die derben Worte relativieren könnte - lediglich entscheiden, ob "Erdogan ist ein Ziegenf...." eine schlimmere Beleidigung ist als "grummelzack ist ein Ziegenf..." und sie hat entschieden, dass Erdogan zu beleidigen schwerer wiegt, als dich, mich oder sie selbst zu beleidigen. Oder etwas sachlicher ausgedrückt: Sie musste nur entscheiden, ob Böhmermann, sollte er für schuldig befunden werden, wegen Beleidigung oder der frevelhafteren Majestätsbeleidigung verurteilt werden.

    Sie hat sich entschieden, dass Erdogan eine Majestät ist und, sollte das Gericht das Gedicht trotz Kontext als Beleidigung einstufen, diese Beleidigung damit besonders schwer wiegt.

    Die richtige Reaktion wäre gewesen, der Bitte nicht nachzukommen und stattdessen darauf zu verweisen, dass Erdogan der private Klageweg, den er bereits eingeschlagen hat, weiterhin offen steht und die Justiz somit offiziell und unabhängig klären kann, ob Böhmermann eine Grenze überschritten hat und ihn ggf. zur Rechenschaft ziehen.

    Falls er eine Grenze überschritten hat, wäre somit auch ohne Zutun Merkels sichergestellt worden, dass in Zukunft keine Welle von diffamierenden Schmähgedichten über das Land rollt. Und Gleichzeitig hätte Merkel gezeigt, dass alle Werte verkauft, nur um Erdogan gnädig zu stimmen. Es wäre eine Wiedergutmachung für ihre Vorverurteilung von Böhmermann, ihr Zögern in der Extra 3-Angelegenheit und De Maizières "Wir sollten nicht Schiedsrichter sein, wenn es um Menschenrechte geht" gewesen.

    Begründet werden kann das mit den Befürchtungen in der Bevölkerung, Erdogan könnte zu großen Einfluss auf Deutschland nehmen, und/oder damit, dass die Bundesregierung den Tatbestand der Majestätsbeleidigung nicht mehr für zeitgemäß hält. Stattdessen hat sie geflunkert und so getan, als wäre ein "Nein" das Ende von Ermittlungen. Als hätte dann die Bundesregierung das letzte Wort gehabt. Erstaunlicherweise fallen aber genügend Leute auf diese Lüge rein.

    Aber auch das kann sie nur schwerlich ernst meinen. Wenn es ihr so wichtig, dass die Justiz das letzte Wort hat, müsste sie nicht nur den Tatbestand der Majestätsbeleidigung "schnellstmöglich" abschaffen (warum das Gesetz erst 2018, kurz nach Bundestagswahl und Regierungsbildung in Kraft treten kann, ist auch schleierhaft), sondern sich auch dafür einsetzen, dass Parlamentarier keine politische Immunität genießen. Denn in dem Fall kann es - anders als im jetzigen Fall - sehr wohl vorkommen, dass nicht die Justiz das letzte Wort hat, sondern in dem Fall das Parlament. (Und das ja durchaus auch aus gutem Grund... ähnlich wie die Erfinder des Paragraphen 103 aus gutem Grund eine Entscheidungsmöglichkeit der Bundesregierung eingebaut haben)
     
  10. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Ob irgendein Verfahren bereits läuft, sollte keinen Einfluss haben ob andere Verfahren eröffnet werden. Es ist tägliche praxis das man über verschiedene Wege Klagen an den Hals bekommen kann.
    Somit hätte Merkel nur darüber zu entscheiden ob die Voraussetzungen für die Anfrage da sind oder nicht.