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Erdogan-Gedicht im ZDF: Nachspiel für Böhmermann

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. April 2016.

  1. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Ja das ist in Deutschland erlaubt, der Kontext ist hier entscheidend. Zudem hält sich Erdogan nicht in Deutschland auf, was er laut deinem verlinkten § jedoch müsste.

     
  2. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Auch hier kommt es auf den Kontext an, wenn Redfield bereits verurteilt wurde, weil er etwas mit kleinen Kindern hatte, ist es natürlich in einem gewissen Kontext erlaubt das genau so zu sagen. Noch einmal, hier geht es nicht um "Moral" sondern um Strafbarkeit. Letzteres ist hier nicht gegeben, kein Gericht in Deutschland wird Böhmermann zu irgendwas verurteilen, da bin ich mir zu 99,9% sicher. Punkt!
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Die Frage habe ich Dir jetzt MEHRFACH beantwortet, lies einfach § 103 StGB.

    Im Übrigen ist Dein Sachverhalt so auch nicht richtig, auch zu extra 3 gibt es öffentliche Äußerungen der Bundesregierung, dass das alles zulässig ist. Warum kritisierst Du da nicht, dass sie damit einer rechtlichen Vorermittlung durch die Staatsanwaltschaft Hamburg übelst vorgreift?
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ja, so ist das mit dem Kontext...

    (1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,
     
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

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    "Tagesschau.de": "Nein, man muss Jan Böhmermann nicht mögen; man kann seinen Humor verstörend, beleidigend oder auch schlicht zum Kotzen finden. Aber gleich mit der dicksten Keule, der Ultima Ratio, dem schwersten Geschütz des Rechtsstaats drauflos knüppeln? Paragraph 103 StGB ist ein rechtsstaatlicher Anachronismus. Er soll die internationalen Beziehungen schützen und macht dabei keinen Unterschied zwischen Demokratien und Folter-Regimes. Dass es einen solchen Paragraphen in Deutschland immer noch gibt, ist der eigentliche Witz. Und zwar einer, über den man nun wirklich nicht lachen kann."
     
    brixmaster und FilmFan gefällt das.
  6. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Da brauchen wir gar nicht lange um den heißen Brei herumreden. Entweder ist hier schon deshalb keine Strafbarkeit gegeben, weil sich der Sultan zum fraglichen Zeitpunkt nicht zum Staatsbesuch hier herumgetrieben hat. Oder aber, dazu braucht man nur mal die Kakophonie bei der Auslegung dieser Vorschrift zu bewerten, ist hier deshalb keine Strafbarkeit gegeben, weil die Vorschrift missverständlich ist. Nämlich ob sich der zweite (von mir) fettgedruckte Halbsatz auf alle zuvor genannten Personen bezieht oder nur auf "sonstige Regierungsmitglieder".

    Das "oder" kann nämlich so oder so gelesen werden. Darüber aber streiten sich bereits die Gelehrten.
     
  7. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Machen wir es doch mal ganz deutlich. Schon die allerorten gerne gebrauchte Formulierung "der irre Kim" reicht nach diesem Paragraphen für ein paar Jahre Zuchthaus, wenn man die "Inlandsklausel" nicht auch für Staatsoberhäupter gelten lassen wollte. Halb Deutschland müsste also eigentlich bereits im Knast sitzen, wenn dem so wäre. Deutscher Irrsinn im Jahre 2016...
     
  8. HD-Fan

    HD-Fan Gold Member

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    Staatsoberhaupt muss sich nicht im Inland aufgehalten haben.
     
  9. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Man beachte auch die Kommentare unter dem Video, z.B. des Users Anubis2705 (den ersten, bei Sortierung nach Top-Kommentaren)
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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