1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Erdogan-Gedicht im ZDF: Nachspiel für Böhmermann

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. April 2016.

  1. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

    Registriert seit:
    21. Juni 2005
    Beiträge:
    339
    Zustimmungen:
    1.627
    Punkte für Erfolge:
    143
    Anzeige
    Dürfen sie. Die Bundesregierung darf natürlich ihre Rechtsansicht zu Tatsachen äußern. Aber nicht über Meinungen. Ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied im Rechtsstaat.
     
  2. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

    Registriert seit:
    8. Mai 2002
    Beiträge:
    32.371
    Zustimmungen:
    11.044
    Punkte für Erfolge:
    273
    Also ich muss sagen, dass ich ihm hier wirklich glaube, dass er darüber erschüttert ist und nicht erwartet hat, wie weit das geht. Er hat die Löschung antizipiert, aber nicht die weitgehenden politischen Folgen derzeit. Aber da war er wohl wirklich naiv...
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.782
    Zustimmungen:
    5.378
    Punkte für Erfolge:
    273
    Hier unterstellst Du Deine Rechtsmeinung als richtig. Welche "Meinung" hat denn Böhmermann vertreten?

    Der Straftatbestand des § 103 StGB erfordert es geradezu, dass die Bundesregierung dies vorab rechtlich prüft, was die Juristen im Auswärtigen Amt dann getan haben. Den Unterschied solltest Du Dir vielleicht mal anschauen. Aber man muss ja bei allem was die Regierung, die Du ablehnst, so macht, immer gleich Zeter und Mordio schreien. Ich hätte geradezu Lust das Wort "Nazikeule" bei Deinen geschichtlichen Vergleichen das Wort "Nazikeule" in den Mund zu nehmen, werde es aber nicht tun. :D
     
  4. uklov

    uklov Platin Member

    Registriert seit:
    30. Juli 2013
    Beiträge:
    2.812
    Zustimmungen:
    4.398
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Sony KDL55W805B
    VU+ Solo2
    VU+ Zero
    Sony BDP-S5200
    KEF V720W
    Sonos Play:3
    Amazon Echo + Echo Dot
    Hoffentlich kommt es zur Verhandlung und Böhmermann wird frei gesprochen.
    Was wäre das für ein Schlag ins Gesicht Erdogans, wenn ihm neben Böhmermann und Co, auch die Judikative erklärt, was in einem Rechtsstaat möglich ist.
    Und in dieses Verbrechergesicht kann man gar nicht oft genug schlagen. An seinem eigenen Handeln gemessen, die einzige Sprache, die er versteht.
    Sollten hingegen meine Erwartungen enttäuscht werden, wird vermutlich ein mittleres Beben durch die Republik gehen, dass auch nicht folgenlos bleiben wird.

    Diese frommen Wünsche gründen sich, ich gebe es zu, aus meiner tiefen Verachtung für Erdogans Politik.
    Die eigentliche Botschaft, die Böhmermann anbringen wollte war nämlich das Gedicht. Der Rest diente nur zur juristischen Rechtfertigung.
    Am besten, man würde den §103 abschaffen. In meinen Augen kann man ein Staatsoberhaupt nicht beleidigen.
    Vielleicht sollte sich Erdogan einfach ein Beispiel an Merkel nehmen, die diesbezüglich auch über den Dingen steht:

    [​IMG]
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.782
    Zustimmungen:
    5.378
    Punkte für Erfolge:
    273
    Da bin ich ja bei Dir, ich denke auch, dass er jetzt erst kapiert, dass er überzogen hat. Ist aber reichlich naiv, da er mit der Löschung ja schon gerechnet hat. Und wie gesagt, er liefert Erdogan ein Beispiel, mit dem er hausieren gehen kann. Seinen glühenden Anhängern braucht man doch nicht mit dem angeblichen "Kontext" zu kommen.
     
  6. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

    Registriert seit:
    21. Juni 2005
    Beiträge:
    339
    Zustimmungen:
    1.627
    Punkte für Erfolge:
    143
    Du weißt aber schon, dass es einen kleinen Unterschied macht, ob ein Normalbürger seine Rechtsauffassung über Böhmermanns Meinungsäußerung darlegt oder ob ein Regierungsvertreter das bei einer Pressekonferenz der Regierung macht? Mal abgesehen davon, dass Mutti da nicht ihre Rechtsauffassung von sich gegeben hat, sondern den versammelten Medienvertretern in die Notizbücher diktiert hat, was in dieser Sache für Zwecke ihrer Politik als Recht zu gelten hat. Denn den Horizont für eine eigene fundierte Rechtsauffassung, tut mir leid, den traue ich Mutti ohnehin nicht zu.
     
    FilmFan gefällt das.
  7. Redfield

    Redfield Talk-König

    Registriert seit:
    21. Juni 2006
    Beiträge:
    6.642
    Zustimmungen:
    17.694
    Punkte für Erfolge:
    273
    Du hast anscheinend nicht verstanden, worum es Böhmermann eigentlich ging.
    Lies dir #171 doch noch einmal genauer durch, denn @Nomorepremiere! erklärt dort sehr gut, warum Böhmermanns Gedicht durchaus geschmacklos aber eben keine Beleidigung ist, sondern unter der künstlerischen Freiheit der Satire fallen sollte.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.782
    Zustimmungen:
    5.378
    Punkte für Erfolge:
    273
    Tja, einmal so, dann wieder so.

    Bei extra 3 wurde die Regierung dafür kritisiert, dass sie ihre dem Staatspräsidenten über ein diplomatisches Gespräch mitgeteilte Rechtsmeinung (zunächst) nicht mit großem Karacho in die Öffentlichkeit verbreitet hat, jetzt wird sie dafür kritisiert, dass sie es tut.

    Mit andern Worten: "Merkel ist sch..., egal was sie macht."

    Lies einfach nochmal in Ruhe die Voraussetzungen des Straftatbestandes, u.a. Verfolgungsermächtigung der Regierung, dann wirst Du sehen, dass eine rechtliche Prüfung und damit eine Äußerung dazu in jedem Falle erforderlich ist. Wieso der Richter darauf auch nur einen Deut geben sollte, ist mir ein Rätsel.
     
    donngeilo gefällt das.
  9. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

    Registriert seit:
    21. Juni 2005
    Beiträge:
    339
    Zustimmungen:
    1.627
    Punkte für Erfolge:
    143
    Und wieder kannst Du nicht sauber differenzieren.

    Zum extra 3 Lied hat die Bundesregierung überhaupt keine Meinung verbreitet. Aber auch da schon kann man davon ausgehen, dass Mutti alles andere als amused war, vom Sultan für das extra 3 Lied einen Einlauf verpasst bekommen zu haben. Nur wurde das nicht mit großen Getöse den anwesenden Medienvertretern in die Notizblöcke diktiert. Sondern da hat man dem Sultan lediglich öffentlich mitgeteilt, dass es in Deutschland übliche Gepflogenheit ist, sich als Regierung aus Angelegenheiten der Meinungs- und Pressefreiheit rauszuhalten.

    Bei Böhmermann ein paar Tage später, da aber fühlte Mutti jetzt dazu plötzlich berufen, aktiv zu werden. Nicht nur, dass man sich hier auf einmal eben nicht aus Angelegenheiten der Meinungs- und Pressefreiheit rausgehalten hat. Sondern nein, man gibt der Justiz auch gleich noch die Richtung vor. Warum? Ist Mutti jetzt schon so dünnhäutig, dass ihr nach nur zwei Einläufen vom Sultan schon gleich der Kragen platzt?
     
  10. donngeilo

    donngeilo Platin Member

    Registriert seit:
    17. November 2004
    Beiträge:
    2.509
    Zustimmungen:
    122
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    SAT:
    integrierte Lösungen in Fernseher 1 und 2.
    Ansonsten:
    TEVION DVB-S 294
    Dzipia DS4H-9160 DVB-S2 Twin PVR
    Topfield TF-5000

    DVD:
    TEVION DVD 294

    HiFi:
    FR/FL: Canton LS 80
    SR/SL/BR/BL/SUB: CANTON 5.1
    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

    TV:
    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    @ Fragensteller
    Besser kann man es kaum ausdrücken.

    Die Bundesregierung hat de facto gar keine andere Wahl, als so zu verfahren. Und das ist auch gut so.
    Sie untermauert damit in keiner Weise ihre eigene Haltung, wenngleich der Regierungssprecher ja gewissermaßen die Meinung der Regierung wiedergegeben hat. Eine rechtliche Auswirkung hat das jedoch nicht (bzw. sollte es nicht haben). ;-)