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Erbengemeinschaft

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von littlelupo, 13. April 2007.

  1. littlelupo

    littlelupo Guest

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    AW: Erbengemeinschaft

    So ist es, ja.
    Das entspricht doch gar nicht der gesetzlichen Erbfolge?
    Ich bin dazu bereit, auf meinen Erbteil zu verzichten, wenn auch meine Schwester beim gleichen Notartermin unterschreibt, daß auch sie auf ihr Erbe verzichtet. Damit ist gemeint, daß wir auf alle Vermögensgegenstände verzichten, die das sind: Grundstück, Haus, zwei Autos + Guthaben auf der Bank.
    Ebenso kann auch ich verlangen, horud, daß ich mich auszahlen lasse. Auch ich kann mit Versteigerung drohen. Das ist momentan das stärkste Argument, was meine Schwester dazu bewegen könnte, auf ihren Erbteil zu verzichten. Das brauchte ich ihr aber nicht gesondert sagen, da ist sie von sich aus drauf gekommen. Meine Mutter und ich haben einfach keine Lust, meine Schwester auszuzahlen, auch wenn das wahrscheinlich finanzierbar wäre. Meine Schwester hätte dann lustig viel Bargeld und wir dürfen abzüglich des Ersparten noch ca. 25.000 EUR abbezahlen.

    Meine Mutter als Alleineigentümerin macht für mich auch deshalb Sinn, da wahrscheinlich meine Mutter früher oder später ein Testament schreibt, wo sie mich zu ihren Haupterben macht (abzüglich dem Pflichtteil für meine Schwester). Das weiß meine Schwester aber auch, daß meine Mutter wahrscheinlich so handeln wird. Das ist wiederum ein Argument, weshalb meine Schwester nicht auf ihr Erbe verzichten wird.
     
  2. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    zu den 25 % - diese sind zunächst der Grundanteil
    es werden jedoch für die Zugewinngemeinschaft nochmals
    25 % aufgestockt pauschal . Dann ist man bei den 50% .

    Ob das jetzt für dieses Haus jetzt auch so gilt - ob es
    als Zugewinn während der Ehe gilt oder als alleiniges
    Eigentum des Vaters kann ich nicht sagen . Wie gesagt
    ich denke es ist möglich und da müsste man eben juristischen Rat suchen .

    Zu Glück habt ihr ja noch keine Mega-Konfrontation mit
    Kindern aus erster Ehe, zweitem Lebenspartner oder unehelichen Kindern etc .

    Eigentlich wäre ein erfolgreicher Verkauf mit gutem Gewinn für alle doch das Beste ?
    Aber anscheinend gibt es doch den Wunsch deinerseits am Ende fast als alleiniger Erbe das Haus zu
    übernehmen .
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Ui, das wird ja immer spannender. Also ich denke auch, daß ihr da nicht um guten juristischen Rat herumkommt.

    Erbstreitigkeiten führen selten dazu, daß man die vernünftigste Lösung wählt. Da wird sinnlos massig Geld vernichtet. Kann ich dir aus beruflicher Erfahrung sagen. Umso wichtiger ist ein Testament, das die Verteilung des Erbes von vorneherein klar festlegt.

    Ich hab Glück, daß ich ein Einzelkind bin, von daher war das überhaupt kein Problem, als mein Vater gestorben ist.
     
  4. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Das klingt jetzt beim ersten Lesen aber sehr zynisch. ;);)
    Wir kommen jetzt hier zum Kapitel, was in unserer Familie so schiefgelaufen ist... in den letzten Jahrzehnten...

    Nächste Woche möchte sich meine Schwester ohnehin beraten lassen. Ich könnte ihr einen Vertrag vorschlagen, wo wir festhalten, daß jede der drei Parteien für die nächsten X Jahre auf das Recht verzichtet, sich auszahlen zu lassen und meine Mutter hier im Haus wohnen bleibt. (wenn das juristisch so möglich ist) Dadurch braucht meine Schwester ja nicht auf ihren Erbteil zu verzichten, was sie momentan nicht machen möchte.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. April 2007
  5. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Ach, horud, Du liest hier doch sicherlich noch mit, oder? :)

    Sag mal, wenn ich meiner Schwester den Anteil von 25% an ihrem Erbe abkaufen sollte, welchen Preis / welche Summe sollte ich ihr dafür anbieten?

    Den genauen Verkehrswert oder eine Summe darunter? Ich überlege deshalb, weil ja jeder von uns, wenn er sich auszahlen lassen möchte und die anderen dazu nicht in der Lage sind, auch die Versteigerung beantragen kann. Dann gibt so eine Versteigerung ja nur max. 70% des Wertes her. Von daher habe ich keine Lust, meiner Schwester den genauen Verkehrswert auszuzahlen, sondern einen Betrag darunter (wenn es dazu kommt), schließlich gibt eine mögliche Versteigerung ja nicht den Verkehrswert des Hauses und des Grundstücks her. ;)

    Ich werde diese Frage natürlich auch nochmal mit dem Notar erörtern.
     
  6. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Ich danke Dir übrigens schon mal für Deine Ratschläge, horud, ich denke über verschiedene Lösungswege nach.

    Meine Schwester ist sich momentan etwas uneinig, was sie eigentlich will.
    Bei meiner Mutter bin ich mir nicht sicher, ob sie sich hier im Haus wohlfühlt, nachts, wenn ich mal nicht da bin.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Natürlich :winken:

    Nun, anbieten kannst Du ihr viel, maßgebend ist, was ihr rechtlich zusteht. Und das ist der tatsächliche Wert ihres Anteils. Im Falle einer Immobilie ist dies der Verkehrswert.

    Den Versteigerungserlös kannst Du ja schlecht voraussehen, der kann 50%, 70% oder gar 150% des Verkehrswert sein, wenn Du ein paar Dolle findest ;)

    Natürlich kann Du mit deiner Schwester verhandeln, aber ob die sich darauf einläßt? Schließlich bedeutet das ja im Umkehrschluß, daß sie euch einen Teil ihres Anteils schenkt.

    ich würde es an ihrer Stelle nicht machen, dann würde ich es drauf ankommen lassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2007
  8. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Den Versteigerungserlös kann ich auch schlecht vorhersehen, wenn ich Alleineigentümer werden sollte, irgendwann einmal zahlungsunfähig werde und die Bank das Haus dann versteigern läßt. Das heißt, wenn in so einer Situation das Haus mal versteigert wird, kann ich nicht sicher sein, daß der Versteigerungserlös mich von allen Schulden befreit. Es könnte ja auch sein, daß der Preis bei einer Versteigerung deutlich unter dem Verkehrswert liegt.

    Gut, also dazu, ihr den Verkehrswert auszuzahlen, bin ich nicht bereit. Das Haus hier ist mir mit zu vielen Risiken (möglicherweise Reparaturen, Risiken eines Kredites, der durch eine Grundschuld abgesichert ist) und Arbeit verbunden, was man von Bargeld nicht behaupten kann.

    "Muß" ich sie denn auszahlen oder kann ich von vorneherein eine Situation konstruieren, in der
    -ich gegenüber der Bank nicht als kreditwürdig genug gelte
    -ich ihr schlichtweg weniger anbiete, als ihr Anteil wert ist

    oder kann ich ihren möglichen Vorschlag, sich auszahlen zu lassen, auch als eine Zustimmung zum Verkauf des Hauses werten?

    Im Zweifelsfall würde ich dann lieber versuchen, einen Käufer für das Haus zu finden und um die Zustimmung zum Verkauf zu werben.

    Ein Freund von mir hat mich heute abend darauf hingewiesen, daß das Haus nur dann für mich als Eigentümer Sinn macht, wenn ich es auch nutze. Dazu müßte hier dann aber auch mein Freund einziehen. Der hat keinen Führerschein, kann also gar nicht zur Arbeit, wenn er "auf dem Lande" wohnt (?)
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Natürlich kannst Du versuchen, ihr weniger zu zahlen. Wenn ihr euch darüber einig seid, macht aber bitte einen notariellen Vertrag darüber, daß Sie auf den Rest unwiderruflich verzichtet.

    Warum meint dein Freund das? Für das Eigenheim gibt es steuerlich derzeit nichts mehr vom Staat. Man könnte aber darüber nachdenken, das Haus oder eine Wohnung zu vermieten, dann könnte man zumindest einen Teil der Kosten, der Abschreibung und, wenn vorhanden, der Darlehenszinsen steuerlich geltend machen ;) Hätte z. B. auch den Vorteil, daß deine Mutter nicht ganz alleine im Haus ist.

    Zudem ist ein Eigenheim immerhin ein Vermögensgegenstand. Du mußt ja nicht sofort da einziehen, aber im Hinblick auf die Zukunft hat es seine Vorteile. Stichwort Rente bspw. Hast Du ein unbelastetes Eigenheim im Alter, brauchst Du von deiner (wahrscheinlich eh sehr knappen) Rente keine Miete mehr bezahlen. etc. pp.
     
  10. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Die jetzigen 140 m² sind eine einzige Wohneinheit, da gibt es also keine Wohnung im Haus zB, die man so vermieten könnte, wenn, dann nur das gesamte Haus.

    Gegen Vermieten habe ich generell eine gewisse Aversion, ein Mieter behandelt das Haus sicher anders als ein Eigentümer. Wenn erst einmal der verkehrte Mieter hier drinsitzt, wird es schwierig bzw dauert es lange, ihn wieder herauszuklagen, wenn er zB keine Miete zahlt.

    Ich habe heute mal meinen Freund gefragt, ob er vielleicht hier ins Haus mit einziehen würde, das lehnt er aber ab. Er möchte halt nicht auf dem Lande wohnen. Wird schon wieder etwas schwieriger, würde ich sagen.

    Ich denke, daß wir die Entscheidung, was nun mit dem Haus geschieht, auf den Herbst oder noch später vertagen.

    Meine Schwester will sich am nächsten Montag beraten lassen ;);) .
    Alternativ dazu gibt es aber auch die Möglichkeit, daß das Haus verkauft wird und der Verkaufserlös entsprechend den Anteilen am Vermögen geteilt wird und jeder mit seinem Anteil seine Wege zieht. Der Anteil von meiner Mutter zb ist so groß, daß man davon sicher eine Eigentumswohnung kaufen kann. Ich habe noch keinen genauen "Verkehrswert" für das Haus und das Grundstück, habe gestern nur mal etwas mit der Gebäudeversicherung telefoniert, ich schätze mal, es werden derzeit so ca. 270.000 EUR sein für Grundstück + Haus.

    Ich habe heute von meiner Mutter erfahren, daß die Idee, ein Haus zu bauen, seinerzeit von meinem Vater stammte und sie dann letztenendes seinem Vorschlag gefolgt ist. Also so viel Interesse hat sie hier momentan nicht am Haus.