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Erbengemeinschaft

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von littlelupo, 13. April 2007.

  1. digi-pet

    digi-pet Guest

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    AW: Erbengemeinschaft

    Das "berliner testament" kann aber Niemanden den Anspruch auf den gesetzlich zustehenden Erbteil nehmen!
    Wenn alle dran glauben und sich dran halten mag das eine schöne Sache sein, aber häufig haben sich die verschiedenen Erben doch auseinandergelebt .

    Da würde ich mir nichts erzählen lassen, Erbrecht gilt
    auch ausserhalb des " Berliner testaments " !!!!

    Die Schwester von "kleiner Wolf" , nennen wir sie
    "springendes Reh" tut schon recht wenn sie auch daran denkt dass es auch einen Enkel gibt - Ihr Kind, für das sie jetzt eine Entscheidung mittreffen muss - oder ?

    Ich würde nicht so schnell innerhalb weniger Wochen ganz verzichten, grosszügig kann sich "kleiner Wolf" später immer noch zeigen !

    hough, ich habe gesprochen !

    Und auch von mir herzliches Beileid :(
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. April 2007
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Dem "springenden Reh" geht aber nichts verloren, solange sie nicht von ihrer Mutter enterbt wird. Und selbst dann steht ihr dieser Pflichtteil zu, der dann höher ausfällt als jetzt.

    Macht keinen Sinn, auf sein Pflichtteil zu pochen, solange man nicht in Geldnot ist.

    Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlich zustehenden Erbes.
     
  3. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Das liegt in diesem Fall in unseren Händen, an welche Stelle man ein solches Recht ins Grundbuch eintragen wird. Bisher waren die Stellen eins bis drei für Grundschulden vorgesehen, nur die werden gerade gelöscht. Also ich rechne damit, daß wir in den nächsten zwei Wochen ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, daß die Grundschulden gelöscht worden sind. Der Notar hat das am 23. März für uns eingereicht.
    Es wäre für meinen Vater völlig untypisch gewesen, ein Testament zu machen, um solche Dinge hat er sich keinen Kopf gemacht. :eek:
     
  4. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Ich würde versuchen mich mit der Mutter auf einen Verkauf zu einigen und diese dafür grosszügig zu entschädigen da sie es ja ist die das Haus verlässt und umzieht, für die Kinder ändert sich ja nichts weitgehendes.

    Sowas kann man dann alles in dem Vertrag innerhalb der Erben, der "Erbauseinandersetzung" schriftlich notariell festhalten u.U. gleich zusammen mit dem bis dahin
    bereits möglich gewordenen Verkauf an Dritte ausserhalb der Erbengemeinschaft .
     
  5. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    An einem Verkauf ist momentan keiner der drei Parteien interessiert. aber wir wissen ja nicht so genau, was noch kommt. Meine Mutter ist diejenige, die außer hier im Haus nirgendswo sonst lebt oder wohnt. Deshalb fände ich es sinnvoll, daß sie allein entscheidet, ob sie hier langfristig bleiben möchte, ob sie hier glücklich werden kann.

    Es gibt einige "gefühlte" Gründe, weshalb man nicht verkaufen sollte:

    -Das Grundstück ist nicht gekauft, sondern mein Vater hat es von seinen Eltern seinerzeit geschenkt bekommen und konnte sich das "passende" Grundstück aussuchen.
    -Ein Grundstück in dieser Größe und Lage ist heute wahrscheinlich nicht mehr am Markt zu beschaffen.
    -Es gibt keine finanziellen Engpässe, weshalb man das Grundstück + Haus verkaufen sollte.
    -Meine Eltern haben hier lange Zeit gewohnt + gelebt, ich selber habe bis vor fünf Jahren nichts anderes als dieses Haus als "zu Hause" gekannt.
    -Mein Vater war von Beruf Handwerker und hat viele Dinge, die man hier am oder im Haus sieht, auch selber gebaut.
    Dann verstehe ich nicht, daß der Notar uns darauf hinweist, daß, wenn wir uns als Erbengemeinschaft ins Grundbuch eintragen lassen, jeder der drei Parteien verfügen kann, daß das Haus versteigert wird, es gäbe kein Rechtsmittel, was man dagegen einlegen könnte. Man kann höchstens versuchen, der versteigerungswilligen Partei ihren Erbteil abzukaufen (auszahlen), es gäbe aber keine Verpflichtung, einem best. Preis dann dieses Angebot anzunehmen. Gibt es hier in NRW ein anderes Recht als an Deinem Wohnort, ich glaube kaum (?) Ich habe an dieser Stelle auch den Worten des Notars getraut, ohne mir die entsprechende Gesetze selbst durchzulesen.
     
  6. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Tatsächlich hat jeder der Erben ( wenn sie erstmal offiziell festgestellt sind ) das Recht auf Verwertung auch gegen den Willen der anderen- zur Not kann er mit Zwangsversteigerung drohen .

    Dann müssen die anderen Ihn eben auszahlen um das zu vermeiden .

    Natürlich kann auch der Zustand erstmal einige Jahre so belassen werden und man bleibt in der Erbengemeinschaft zusammen und wartet zu bis die Dinge in der einen oder anderen Richtung gereift sind .

    Dann sind die 2 Geschwister zu je 1/2 von 75 % Eigner und die Mutter zu 25 % .

    Aber das sieht eben jeder anders - warum lange Jahre
    als Miteigentümer zu mehr als 1/3 eingetragen sein
    und nichts davon haben ausser Ärger ?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. April 2007
  7. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Und wann genau ändert sich die Gewichtung von 50:50 zu 75:25 ?
     
  8. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Nach deiner Schilderung - war die Mutter nicht im Grundbuch eingetragen als Miteigentümer .

    Die Ehefrau erbt dann als Pflichtteil nur 25 % .
    Demnach ist es so dass die Kinder 75 % erben .

    Dann kommt noch die mögliche Zugewinngemeinschaft ins Spiel , gehörte das Grundstück aber immer dem Vater trifft dies ja nicht zu .

    Es ist irgendwie unrealistisch dass man das dann nicht wahrnehmen will . So ist es nunmal gekommen..

    Willst DU alles ausschlagen ? Auch Du nicht nur wenn die Schwester auch mitzieht .

    Andere hätten das Problem vielleicht nicht siehe "Berliner testament " oben . Auch wenn das anfechtbar ist .

    Ihr müsst euch eben einigen, da geht kein Weg dran vorbei .

    So oder so braucht man auch juristischen Rat -
    z.B.
    liegt eine Zugewinngemeinschaft vor oder nicht ?
    Wurde das Grundstück/Haus mit in die Ehe eingebracht oder nicht ? Wurde es ererbt oder zusammen erarbeit ?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. April 2007
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Bei einer Erbengemeinschaft kann kein Mitglied über einzelne Dinge verfügen, weil es Gesamthandsvermögen ist.

    Was dein Notar meint ist, daß deine Schwester jederzeit verlangen kann, aus dieser Erbengemeinschaft auszutreten, um sich (gegen bar) abfinden zu lassen. Können deine Mutter und Du das nicht machen, kommt es in letzter Konsequenz zur Zwangsversteigerung.

    Hab das ein wenig mißverständlich ausgedrückt. Ich hätte besser schreiben sollen, deine Schwester kann nicht einfach so ihren Anteil veräußern.

    Deswegen sollte man Erbengemeinschaften vermeiden, wenn man sich schon im Voraus nicht sicher ist, ob das mit allen Beteiligten funktioniert.

    Das ist wie bei einer gewerblichen GbR. Der Mitinhaber kann nicht einfach so Vermögen veräußern, ohne die anderen zu fragen. Er kann aber jederzeit von den anderen verlangen, aus der Firma gegen Abfindung auszutreten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. April 2007
  10. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Ich schätze mal dass auch viel davon abhängt
    ob ihr Kinder jetzt nur zu 50% oder tatsächlich schon zu 75% Eigentümer des Hauses seid .

    So oder so jedenfalls besser als sich vom "Berliner Testament " auf höchstens freiwillige Auszahlungen
    festlegen zu lassen . Obwohl es viele erbende Kinder
    sicher so vorziehen würden .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. April 2007