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Erbengemeinschaft

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von littlelupo, 13. April 2007.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Ich habe bisher nur stumm mitgelesen.
    Mein Beileid erst mal.

    Ihr Kinder macht das genau richtig das Haus der Mutter komplett zu hinterlassen.
     
  2. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Erstaunlicherweise ist es ja so, daß das deutsche Erbrecht uns zu Miterben macht und es dann auch noch besonders einfach ist, das Erbe zu zerschlagen. Das verstehe jetzt wer will, wer hat sich das jetzige Erbrecht eigentlich ausgedacht?
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Das ist die eine Frage. Nur durch ein frühzeitiges Testament ist gewährt das der Wille des künftig Verstorbenen umgesetzt wird. Leider bin ich da auch saumselig.

    Hat mit Deiner Thematik nichts zu tun, aber ich empfinde es auch als sehr seltsam wenn Kinder frühzeitig auf die Begleichung von Erbteilen pochen wenn der Erbhauptberechtigte lebt.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Naja, so einfach kann das Erbe auch nicht zerschlagen werden, deswegen gibt es ja diese Streitigkeiten ;) . Wenn ihr eine Erbengemeinschaft bildet, kann deine Schwester ja nicht alleine darüber verfügen, daß das Haus zwangsversteigert wird. Es ist ja nichts anderes als ne schnöde GbR, die ihr da gründet, allerdings eine Zwangsgemeinschaft. Da die Mitglieder hier ein sogenanntes Gesamthandeigentum haben, das heißt jeder ist mit seiner Erbquote an jedem Gegenstand beteiligt, müssen sie stets gemeinsam entscheiden und regeln, was mit dem Nachlass geschehen soll. Die Stimmenmehrheit berechnet sich hier nach der Größe der Erbteile. Deine Schwester hätte somit nur 25% der Stimmrechte, während deine Mutter und Du zusammen 75% hätten und damit die Mehrheit. Keiner darf ohne Zustimmung aller anderen Miterben einzelne Gegenstände an sich nehmen oder veräußern. Deswegen kommt es ja zu Streitigkeiten, wenn sich z. B. ein Miterbe auszahlen lasssen will. Eigentlich hätte deine Schwester da keine Chance, solange Du und deine Mutter dagegen sind, aber der Familienfriede ist dann wohl dahin.

    Wenn ihr alles der Mutter überlaßt, habt ihr gundsätzlich keine Handhabe, ein Verkauf zu verhindern.

    Grundsätzlich ist das schon gut gemacht, das Erbrecht. Hätte man alles im Vorein durch Testament regeln können. Indem sich deine Eltern gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hätten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2007
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Ein Ehegatte ist nicht der Erbhauptberechtigte! Die gesetzliche Erbfolge regelt, daß grundsätzlich die Nachkommen, also die Kinder des Verstorbenen erben. Das ist der Sinn von "erben". Man nennt die direkten "Abkömmlinge" des Erblassers deswegen auch "Erben erster Ordnung", somit sind diese die "Erbhauptberechtigten". Der Ehegatte selbst ist bürgerlich-rechtlich gesehen kein Verwandter des Erblassers, sondern er erbt neben den Erben der ersten und zweiten Ordnung. Er bekommt bspw. auch nicht den vollen Anteil am Erbe, wenn es keine Kinder gibt und die Eltern des Erblassers noch leben.

    Hat der Erblasser einen Ehegatten, erbt dieser zunächst nur 25% des Erbes, der Rest die Kinder, falls vorhanden. Das hat rein politische Gründe, um den überlebenden Ehegatten nicht mittellos zu machen. Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich die Quote auf 50%, aber auch nur dann. Der Zuschlag bei Zugewinngemeinschaften erfolgt hpts. deswegen, weil der Ehegatte ja am "Zugewinn" der Ehe selbst beteiligt ist und es unbillig wäre, wenn "sein" Anteil auch an die Kinder gehen würde. Er ist also als Ausgleichzahlung zu verstehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2007
  6. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Erbengemeinschaft

    Hab ich doch schon gesagt, die Geschichte mit Niessbrauch. Das ist dann eine dauernde Last auf dem Haus, das zum einen den Verkauf unwirtschaftlich macht weil ja der Käufer das gleichermassen erfüllen muss, und dann hättet ihr auch noch was davon. wenn ein Teil vermietet wird.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Richtig horud, nur entspricht diese Regelung nicht meinem grundsätzlichem Rechtsverständis. Dieses ist natürlich völlig Bedeutungslos im rechtlichem Sinn. Daher ist auf jeden Fall ein Testament hilfreich.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    @uli12us: Nießbrauch verhindert aber nicht den eventuellen Verkauf des Hauses. Und das wollen Lupo und seine Mutter ja verhindern. Der Nießbrauch verhindert nur, das Lupo und seine Schwester ihre Mutter nicht einfach vor die Türe setzen können. Der Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen. Ein eventueller Käufer muß den Nießbrauch gegen sich gelten lassen. Das erschwert natürlich den verkauf des Hauses, verhindert ihn aber nicht, wenn es hart auf hart kommt. Wäre nicht der erste Fall.

    Auch bleibt das Nießbrauchrecht nicht immer bestehen. Wenn bspw. ein Haus versteigert wird. Da kommt es dann darauf an, an welcher Stelle das Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen ist. Ist es im niedrigeren Rang als das Recht des Gläubigers, der die Zwangsversteigerung betreibt, dann entfällt es. An dessen Stelle tritt dann ein Anspruch auf Wertausgleich aus dem Versteigerungserlös (!) in Form einer Rente. Was aber den Käufer nicht weiter kümmert. Nicht umsonst lassen sich Banken immer an erster Stelle im Grundbuch eintragen ;) Nur wenn das Nießbrauchrecht einen höheren Rang als das Recht des Gläubigers im Grundbuch hat, bleibt es bestehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2007
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Jep, das beste wäre ein sog. "Berliner Testament" gewesen (also die Ehegatten setzen sich gegeseitig als Alleinerben ein) oder man hätte den jeweiligen Ehegatten als Vorerbe und die Kinder als Nacherben eingesetzt.
     
  10. frazier

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    AW: Erbengemeinschaft

    Haben unsere Eltern so gemacht, gab niemals Ärger - zum Glück - Erben ist ja in erster Linie was tragisches, leider ist bei vielen was dann folgt, noch viel tragischer.