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Erbengemeinschaft

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von littlelupo, 13. April 2007.

  1. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Erbengemeinschaft

    Die Messer werden schon gewetzt.
     
  2. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Ja, horud, ist ein bißchen was passiert. :(

    Meine Eltern haben 1970 geheiratet, etwa zur gleichen Zeit hat mein Vater ein Grundstück von seinen Eltern geschenkt bekommen. Meine Eltern sind im Dezember 1978 dann in dieses Haus eingezogen. Seit Januar 2007 sind denn nun mal alle Darlehen, die hier auf dem Haus waren, abbezahlt.

    Mein Vater ist für uns alle unerwartet am 29. März hier im Haus verstorben. :(

    Er ist als Alleineigentümer dieses Grundstücks eingetragen, und damit automatisch Alleineigentümer des Hauses, wie uns ein Notar meiner Mutter und mir am Freitag erklärt hat. Das Grundstück und das Haus haben zusammen einen Wert von mindestens 150.000 EUR (min 100.000 EUR das Grundstück + jedes Haus, was in dieser Gemeinde steht, hat einen Wert von min. 50.000 EUR), ich schätze den Wert mal auf 200.000 EUR bis 220.000 EUR. Sollte das Haus versteigert werden, so sagt der Notar, können wir mit max. 70% des Wertes als Verkaufspreis rechnen. Gleichzeitig ist mein Vater Fahrzeughalter beider Fahrzeuge (VW Polo und VW Lupo), die Fahrzeuge gehören also mit zur Erbmasse.

    Mein Vater hat kein Testament hinterlassen (für ihn war es auch untypisch, sich um solche Dinge einen Kopf zu machen, genauso wie es zB keine Vorsorgevollmacht von ihm gibt).

    Erbberechtigt sind:
    Meine Mutter zu 50%
    meine Schwester zu 25%
    ich zu 25%

    Der Notar hat uns darauf hingewiesen, welche Risiken damit verbunden sind, eine solche Erbengemeinschaft in das Grundbuch eintragen zu lassen. Noch haben wir in dieser Richtung noch nichts unternommen, auch keinen Erbschein beantragt. Der Notar bereitet das zwar vor, doch meine Mutter hat das noch nicht unterschrieben.

    In ca. zwei Monaten werden meine Schwester und ich dann vom Amtsgericht angeschrieben, daß "es etwas zu erben gibt".

    Das Verhältnis zwischen meiner Mutter und meiner Schwester ist zur Zeit ganz gut, ich rechne aber damit, daß, wenn beide Miteigentümer dieses Hauses werden, es früher oder später Streit gibt und es zur Versteigerung kommen könnte. Ich kenne die beiden einfach zu gut.

    Ich überlege, ob ich meiner Schwester vorschlage, mit ihr zusammen zB zum Notar oder Amtsgericht zu fahren, wenn der Zeitpunkt dazu gekommen ist, und wir beide dann erklären, daß wir auf unseren Erbteil verzichten, womit wir meine Mutter zur Alleinerbin => Alleineigentümerin machen. Wie genau man das Erbe ablehnt, weiß ich noch gar nicht, ich werde das mit dem Notar noch besprechen.

    Ich habe wenig Interesse das, was meine Eltern in ihrem Leben aufgebaut haben, unter Wert abzugeben. :( Am liebsten wäre es mir, wenn dieses Haus noch lange im Besitz unserer Familie bleibt. Ich halte es aber für überflüssig, selbst der Miteigentümer oder Alleineigentümer zu werden. Mein Vater war jetzt 63, bezog seit einigen Monaten Rente, er wäre nicht mehr in die Sozialhilfe oder ins ALG II gefallen, das heißt das Vermögen hier war bei ihm in ziemlich sicheren Händen. Verkauft hätte er dieses Haus hier garantiert nie, es ist / war sein Lebensmittelpunkt.
     
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Erbengemeinschaft

    Achso, kleiner Vorschlag um eventuell Erbschaftsteuer zu sparen. Ich weiss ja nicht wie alt deine Mutter ist, aber in solchen Fällen ist in aller Regel günstiger wenn nur die Kinder Erben, aber die Mutter das Niessbrauchsrecht für das Haus erhält. Vor allem da ja das Erbschaftsrecht demnächst deutlich verschärft werden soll. Das müsste sich von den Beträgen her zwar ohnehin noch ausgehen aber wer weiss was ausser dem, dass Häuser und Grundstücke zum Verkehrswert (was vollkommen unrealistisch ist wie du ja selber siehst) bewertet werden sollen noch alles kommt. Einerseits mindert der Niessbrauch den Wert des Objekts und andererseits fällt kein zweites Mal Erbschaftsteuer an wenns von der Mutter an die Kinder weitergegeben wird.

    Wie schon geschrieben, lieber das Gegenteil. Aber da ist gut investiertes Geld mal nen Anwalt zu fragen, der sich mit sowas auskennt,
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. April 2007
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Mensch, das tut mir leid :( Weiß aus eigener Erfahrung, daß das einen umhaut.

    Also wegen der Erbschaftsteuer brauchst Du dir da mal keine Gedanken zu machen, alleine die Freibeträge sind hoch genung und bleiben es voraussichtlich auch ;)

    Für deine Muter 307 T€
    Für dich und deine Schwester je 205 T€

    Wenn deine Mutter sterben sollte, bekommt ihr den Freibetrag jeweils nochmals, weil ihr ja von einer anderen Person als deinen Vater erbt.

    Bevor ihr auf das Erbe verzichtet, sollte ihr euch aber gut beraten lassen. Es gibt auch andere Wege. Ein Erbverzicht alleine löst das Problem nicht immer. Deine Schwester könnte ja trotzdem darauf bestehen, ihren Erbanteil (das sie bei deiner Mutter dann hat) vorzeitig ausbezahlen zu lassen. Besser wäre eine vertragliche Vereinbarung, daß das Haus nicht veräußert werden darf, solange deine Mutter noch lebt. Oder überleg mal, selbst das Haus zu übernehmen und deine Schwester auszubezahlen, während deine Mutter ein Nießbrauchrecht bekommt. oder, oder, oder...

    Da kann man hier wirklich nichts konkretes zu sagen, weil das auf die persönlichen Umstände drauf ankommt. Laß dich da mal gut beraten, am besten auich von jemand, der sich mit dem Steuerrecht auskennt. Anwälte und Notare sind da nach meinen Erfahrungen selten fit...
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. April 2007
  5. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Erbengemeinschaft

    Hoffentlich nicht erst nach 10 Jahren, ich weiss nicht auf was das abgestellt ist also auf die Person die vererbt oder aufs Objekt. Ansonsten sollte es von den Freibeträgen her allemal ausgehen. Aber man weiss ja nicht, wann unser Staat wieder mal Geld braucht. Bei den Sparerfreibeträgen halten sich die Proteste wegen der deutlichen Reduzierung ja auch in Grenzen, dann kann mans bei der Erbschaftsteuer ja auch mal probieren.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Die Freibeträge sind personenbezogen, also zählt da die 10-Jahres-Frist nicht.

    Die Freibeträge werden auch bleiben, zumindest in der Höhe, daß wegen eines Todesfall nicht gleich das Häuschen im Grünen wegen der Erbschaftsteuer verkauft werden muß.

    Zur Debatte steht lediglich die Bewertung mancher Objekte.
     
  7. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Das halte ich jetzt für keine gute Idee. Ich habe keine Lust, zu unserer Hausbank zu gehen und einen Kredit aufzunehmen, um meine Schwester auszubezahlen. Das klingt jetzt hart, aber wenn das die Lösung ist, auf die man sich einigt, dann kommt das Haus weg, also wird verkauft oder versteigert.

    Zur Zeit habe ich zwar einen unbefristeten Arbeitsvertrag in dem Altenheim, in dem ich arbeite, aber es könnte ja doch durch einen dummen Zufall sein, daß ich den Job dort verliere. Ich finde zwölf Monate lang keine Arbeit und komme dann ins ALG II (was jetzt schon für mich bedeuten würde, daß ich erst einen Teil meiner Ersparnisse aufbrauchen müßte). Dann werde ich danach gefragt, ob ich Grund und Boden besitze und dieses Haus und das dazugehörige Grundstück ist schon etwas groß geraten, das könnte ein Problem werden. Ich habe eine Freundin, die in der ARGE in Gütersloh arbeitet, ich kann sie ja mal fragen, wie solche Fälle bewertet werden.
     
  8. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Ich habe nochmal mit der Kanzlei des Notars telefoniert, habe darum gebeten, daß die mir erklären, wie man das Erbe ablehnt, worauf man erstmal mit Schweigen reagiert hat:

    Am 29. März ist mein Vater gestorben, bis zum 10. Mai müßte ein Schreiben beim Amtsgericht sein, daß meine Schwester und ich das Erbe ausschlagen. Das heißt, ich müßte spätestens einige Tage vorher mit meiner Schwester den Notar aufsuchen und dort unterschreiben, daß wir das Erbe ablehnen. Ich habe keine Kinder, mein Erbteil wäre damit "weg". Meine Schwester lebt von ihrem Mann getrennt und hat einen minderjährigen Sohn. Das heißt, sie müßte (bzw auch sein Vater, wenn er erziehungsberechtigt ist) für ihren Sohn erklären, daß sie für ihn das Erbe ausschlägt. Damit bliebe nur meiner Mutter als Erbin meines Vaters.

    Ich habe eben nochmal mit meiner Mutter gesprochen, sie ist genauso wie ich nicht gewillt, einen Kredit aufzunehmen, um meine Schwester auszubezahlen. Das Haus hier ist jetzt knapp dreißig Jahre alt, ok, in gutem Zustand, nur haben wir beide keine Lust, jetzt nochmal irgendwas abzubezahlen.

    Es gibt also entweder die Möglichkeit, daß ich mit meiner Schwester zusammen erkläre, daß wir das Erbe ausschlagen und damit meine Mutter zur Alleinerbin machen oder es wird eine entsprechende Erbengemeinschaft in das Grundbuch eingetragen. Dann gebe ich diesem Haus hier noch etwa zwei bis drei Jahre, dann ist Schluß. Die Zankerei zwischen meiner Mutter und meiner Schwester fing schon an, als es um die Frage ging, wo mein Vater beigesetzt wird. Die Frage konnten wir dann zum Glück noch friedlich lösen.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Erbengemeinschaft

    Hm, in deiner Situation scheint das wirklich das beste zu sein. Klär das aber mit deiner Schwester ab, denn wenn sie auf das Erbe verzichtet, hat sie unter Umständen einen Abfindungsanspruch. Nicht das die dann kommt und möchte Geld sehen...

    Verloren gehen kann ja eigentlich nichts, denn ihr seid ja auch automatisch Erben deiner Mutter, d. h. das Haus geht ja eh irgendwann auf euch über (solange keiner enterbt wird ;) )

    Die Frist zur Ausschlagung des Erbes läuft sechs Wochen. Früher ab Beginn des Todestages, es gibt aber mittlerweile Urteile, das die Frist erst dann zu laufen beginnt, wenn man von dem Erbe erfährt. Da es bei euch aber keine Anzeichen dafür gibt, daß jemand enterbt wurde, ist der Todestag schon maßgebend...
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2007
  10. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Erbengemeinschaft

    Ich denke mal, an diesem Punkt habe ich etwas zu schwarz gesehen am Montag.

    Heute waren wir zu dritt in einem Cafe frühstücken, da haben wir über die Risiken einer solchen Erbengemeinschaft gesprochen. Meine Schwester meinte daraufhin, daß ja auch ich der Erste sein könnte, der Geld sehen will und das Haus versteigern läßt. Auf den Vorschlag, daß wir Kinder auf das Erbe verzichten zugunsten unserer Mutter wird sie sich höchstwahrscheinlich einlassen.

    Meine Schwester sucht für diesen Fall noch einen Weg, meiner Mutter zu "verbieten", das Haus in den nächsten Jahren zu verkaufen oder zu versteigern, ohne uns Kinder vorher zu fragen. Das ist jetzt rechtlich gesehen so nicht möglich, wenn meine Mutter durch Erbausschlagung Alleineigentümerin wird, kann sie auch allein darüber verfügen. Ich habe meiner Schwester darauf geraten, sie solle sich doch selbst einmal in der Kanzlei des Notars melden und zwar je eher desto besser. Ich weiß aber nicht, ob es jetzt wirklich nötig ist, diesen Punkt gesondert schriftlich zu regeln. :rolleyes: Mir für meinen Teil reicht eine einfache Verzichtungserklärung.