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Entscheidung im Kabelstreit vertagt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. März 2015.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Es bedarf da keiner Gesetzgebung Wenn die ÖR kein Geld zahlen wollen kann ihn das niemand aufzwingen. zumal ja kein Vertrag mehr besteht.
    Ich hoffe dann das die anderen Senderanbieter ihre Verträge auch kündigen und die Zahlungen einstellen!
     
  2. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Es ist nicht Aufgabe des BGH, sich Gesetze zurechtrücken zu lassen. Hätten sie derartige Zweifel, müssten sie das BVerfG oder den EuGH anrufen.
     
  3. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Es gibt aber derzeit Gesetze dazu auf deren Grundlage der BGH ja entscheiden muss. Und wenn die ziemlich inkonsitent sind, dann dürfen die das schon auch sagen... damit sagen sie ja nicht, was geändert werden soll, nur dass es eben Widersprüche gibt.
     
  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    @Gorcon: KDG bezweifelt ja sogar, dass die ÖR den Vertrag überhaupt kündigen durften. "Kontrahierungszwang"
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    ... auch bei einem bestehenden Kontrahierungszwang können Verträge gekündigt werden. Ob ein Kontrahierungszwang besteht, muß vor den Verwaltungsgerichten geklärt werden.
    Bei dem BGH Urteil geht es primär darum, ob die Kündigung seitens der ÖR rechtswirksam ist oder gegen die Bestimmungen des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstößt. Sollte letzteres der Fall, wäre die Kündigung seitens der ÖR unwirksam.

    Auch wenn die KDG vor dem BGH unterlegen sein sollte, gibt es noch das BVerwG bzgl. dem Kontrahierungszwang und das BVerfG bzgl. dem Grundversorgungsauftrag, die die ÖR gem. 6. Rundfunkurteil des BVerfG nicht auf einzelne Verbreitungswege festschreiben dürfen ...
     
  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Naja vor dem BVerfG hat noch keiner gegen die ÖR auch nur ansatzweise einen Blumentopf gewonnen. Und die ÖR haben das harte Argument, dass sie die Weiterverbreitung im Kabel ja ausdrücklich wünschen - nur dafür eben nicht zahlen wollen, wofür es wiederum handfeste Begründungen gibt...
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    ... im Rundfunkstaatsvertrag wird Plattformbetreibern u.a. lediglich auferlegt für u.a. die ÖR-Sender Kapazitäten vorzuhalten. Es gibt aber keinerlei Bestimmungen im Runfunkstaatsvertrag, dass die Kabelanbieter die Kapazitäten den ÖR unentgeltlich zur Verfügung stellen müssen.
    Den Kabelanbieter aufzuerlegen alle ÖR-Programme unentgeltlich einzuspeisen käme einer Enteignung gleich.
    Außerdem zahlen die ÖR für die Nutzung der Kapazitäten an Astra und Media Broadcast. Welche Geschäftsmodelle verfolgt werden, spielt, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle.
    SES Astra hat seinen Firmensitz in Luxemburg, Media Broadcast gehört zum Rundfunkkonzern TDF SAS der wiederum von Finanzsinvestoren kontrolliert werden. Das Geld, dass die ÖR an Media Broadcast für die DVB-T(2)-Verbreitung zahlen, landet letztendlich bei Finanzinvestoren. Und ausgerechnet Finanzinvestoren sind einer der Gründe, warum die ÖR für die Verbreitung im Kabel nicht mehr zahlen wollen.
    Die Landesrundfunkanstalten verfügen auch über eigene Sendeanlagen und sind entsprechend Infrastrukturbertreiber. Media Broadcast und ZDF nutzen auch hier Kapazitäten für die terrestrische Verbreitung, für die beide auch entsprechende Entgelte zu zahlen haben.
    Natürlich haben die Landesrundfunkanstalten auch ein wirtschaftliches Interesse am Erfolg von der Terrestrik.
    Man könnte hier durchaus auch zum Schluss kommen, dass die Landesrundfunkanstalten die Zahlung von Einspeiseentgelte einzustellen, um den Erfolg von DVB-T(2) zu forcieren ...
     
  8. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Es spielt aber keine Rolle, denn der Punkt, dass KDG die ÖR dazu zwingen kann Einspeisegebühren zu zahlen, wird dabei nicht rauskommen und das möchte dei KDG ja.
    Ansonsten würde ich mein eigener KNB aufmachen und von den ÖR die Einspeisegebühren einkassieren.
    Die ÖR stellen ihr signal kostenlos zur Verfügung. Bei entsprechendem Urteil, steht es der KDG frei dei ÖR, dann auszuspeisen.

    Der Unterschied leigt aber auf der Hand. Die KNB verdienen Geld mit der Verbreitung von Kabelanschlüssen. DVB-T ist Grundversorgung bzw Haverieversorgung. Astra hat keinen direktvertrieb.

    Sat und die Terrstrik decken Deutschland zu 100% ab, Kabel ist nur ein zusätzlicher Service.
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    Ich sage schon mal eine Sache voraus: Ich werde meine Meinung zu diesem Thema frühestens in 2 Tagen hier posten. Früher schreib ich zu dem Thema hier nix mehr.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Entscheidung im Kabelstreit vertagt

    @Marc!?
    ... im Rundfunkstaatsvertrag ist auch nirgends erwähnt, dass die Plattformbetreiber Entgelte verlangen müssen.
    Aber schon in erstinstanzlichen Urteilen wurde festgestellt, dass die KDG einen Anspruch auf Einspeiseentgelte hat, wenn ein Kontrahierungszwang besteht. DIe Landgerichte haben diesen Zwang nicht gesehen. Aber diesbzgl. steht der KDG auch der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte offen.

    Astra, KDG und Media Broadcast haben eines gemeinsam: sie vermieten Kapazitäten an Sender. Auch bei der KDG haben Sender die Möglichkeit komplette Kanäle zu mieten.
    Welche Geschäftsmodell diese Unternehmen verfolgen, ist jedem slebst überlassen. Daher halte ich es für unerheblich, ob die KNB nun auch Empfängerseitige Entgelte erhält. Man darf dabei auch nicht außer Acht lassen, dass das auch den Sender zu Gute kommt, da sich das in der Höhe der Einspeiseentgelte für die Sender positiv bemerkbar macht.

    Wie das BVerfG im 6. Rundfunkurteil festgestellt hat, haben die ÖR den Auftrag die breite Bevölkerung mit Rundfunk zu versorgen. Dabei dürfen sich die ÖR sich nicht nur auf Terrestrik beschränken, sondern muß auch Sat, Kabel und neuerdings auch IPTV berücksichtigen. Die finanziellen Mittel dafür erhalten die ÖR mit der Rundfunkgebühr bzw. Haushaltsabgabe. Wenn die ÖR der Ansicht sind, keine finanzielle Mittel für die Kabelverbreitung mehr zu benötigen, entbindet das nicht vom Versorgungsauftrag via Kabel.
    Eben aus diesem Versorgungsauftrag kann sich ein Kontrahierungszwang ergeben, mit dem die KDG Anspruch auf Einspeiseentgelte hätte ...