1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Entertain 2.0

Dieses Thema im Forum "Telekom und Vodafone IPTV" wurde erstellt von Datenwiesel, 27. Februar 2015.

  1. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

    Registriert seit:
    5. Mai 2015
    Beiträge:
    4.781
    Zustimmungen:
    4.327
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    Anzeige
    Das kann mal Probleme geben.
    Die Verjährungsfrist ist drei Jahre beginnt erst zum Jahres Ende des Jahres in dem die Forderung entstand.
    So können z.B. Forderungen aus diesem Jahre noch bis 31.12.2019 geltend gemacht werden.
    Ich bewahre solche Belege daher immer mindestens vier Jahre auf.
     
  2. Scary674

    Scary674 Board Ikone

    Registriert seit:
    31. August 2005
    Beiträge:
    3.910
    Zustimmungen:
    230
    Punkte für Erfolge:
    83
    na aber dann 1. dürfte es damals nach dem versand unter dhl nicht als zugestellt drin gestanden haben und 2. dann müsste telekom mir ja jeden monat zweimal miete bereits berechnet haben, was ja nicht der fall ist. es war damals der ganz normale garantietausch im rahmen der miete. neues gerät bekommen, defektes zurück. im retoure portal steht ja auch drin, dass zb durch tausch zurück geschickte geräte ebenfalls dort gelistet werden, aber nicht ob man diese nun auch auswählen muss wenn man das aktuelle zurückschickt
     
  3. Satikus

    Satikus Guest

    Sync Probleme nach wie vor auch mit der Fritzbox 7430. Heute nach 5 Tagen den Sync verloren das erste mal. Bin gespannt ob dieser Ingenieur den Fehler endlich mal findet.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Juni 2016
    HondaNRW gefällt das.
  4. HondaNRW

    HondaNRW Gold Member

    Registriert seit:
    11. Oktober 2009
    Beiträge:
    1.250
    Zustimmungen:
    107
    Punkte für Erfolge:
    73
    Wie kann man so einen Schwachsinn erzählen???
    Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, wie lange ein Paketschein aufgehoben werden muss!
    Das nennen von Zeugen oder zur Not eine eidesstattliche Erklärung ist ausreichend.

    Übrigens wenn man über die Verjährungsfrist berichtet, dann beträgt sie bei Einkäufen
    wie Elektrogeräte nur zwei Jahre.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2016
    Satikus gefällt das.
  5. Kurz

    Kurz Talk-König

    Registriert seit:
    10. Oktober 2012
    Beiträge:
    5.114
    Zustimmungen:
    1.176
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Speedport Smart 3
    Speedport Pro
    MR 401 B (1.0) (WLAN)
    Speed Home WiFi
    MR 201 (1.0) (LAN)
    D-Link DGS-1008D 8 Port Gigabit Switch
    2 Jahre ist die Gewährleistungsfrist.
    Sonst
    BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
     
  6. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

    Registriert seit:
    5. Mai 2015
    Beiträge:
    4.781
    Zustimmungen:
    4.327
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    Ich schrieb das ganz allgemein.
    Grundsätzlich gehe ich auch nicht davon aus, dass es in deinem Speziellen Fall mit der Telekom Problem gibt.
    Obwohl...
    Ich bin auch gerade im Clinch mit denen, weil ich in meiner Geräteliste neben den Mediareceivern auch einen Speedport W 724V stehen habe und noch nie einen Speedport zur Miete hatte.
    Auch wird keine Miete dafür monatlich abgezogen.
    Mal sehen, ob die Telekom das geklärt bekommt, bis ich im September meine Entertain 1.0 Receiver zurückschicken will.
     
  7. HondaNRW

    HondaNRW Gold Member

    Registriert seit:
    11. Oktober 2009
    Beiträge:
    1.250
    Zustimmungen:
    107
    Punkte für Erfolge:
    73
  8. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

    Registriert seit:
    5. Mai 2015
    Beiträge:
    4.781
    Zustimmungen:
    4.327
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    ERs gibt auch besondere Verjährungsfristen, die in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung sein dürften..
    Zitat:
    Die Verjährung tritt in der Regel nach drei Jahren ein – das nennt sich regelmäßige Verjährung. Es gibt aber auch andere Fristen: Bei Einkäufen (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung etc.) verfallen Ihre Rechte schon nach zwei Jahren, bei Baumängeln hingegen erst nach fünf.
    Verjährungsfristen nach dem BGB - Finanztip
     
  9. HondaNRW

    HondaNRW Gold Member

    Registriert seit:
    11. Oktober 2009
    Beiträge:
    1.250
    Zustimmungen:
    107
    Punkte für Erfolge:
    73
    In dem konkreten Fall ging es doch um Forderungen bezüglich eines Elektrogerätes von der Telekom, oder?
    Da greift für mich keine Gewährleistungsfrist. Aber ich denke wir schweifen hier massiv vom Thema ab.
     
  10. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

    Registriert seit:
    5. Mai 2015
    Beiträge:
    4.781
    Zustimmungen:
    4.327
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    Habe ich geschrieben, dass es eine Aufbewahrungspflicht für Paketscheine gibt?
    Allerdings bin ich der Meinung, dass der Kunde bei der ungerechtfertigter Rückgabeforderung der Miet sache (nicht Kauf!), eine bessere Posituion hat, wenn er den Versand und/oder sogar die Zustellung durch den Einlieferungsbeleg nachweisen kann!

    Außerdem geht aus in dem speziellen Fall ja nicht um den Kauf eines Elektrogerätes, sondern um die Rückgabe eines gemieteten Gegenstandes.
    Wird der nicht vertragsgemäß zurückgegeben wird daraus eine Forderungdsache.

    Was Du mit den "Einkäufen von Elektrogeräten" meinst ist wohl eher der umgekehrte Fall, nämlich die Frist innerhalb derer der Käufer noch Ansprüche gegen den Verkäufer bzgl. der Beschaffenheit des Elektrogerätes stellen kann.