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Energieversorger BEV insolvent - E.ON springt ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Februar 2019.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Davon gehe ich auch aus. Es gibt noch mind. eine Handvoll windiger Kandidaten in den Top20. Dazu kommt, dass nun die Massen der BEV Schnäppchenjäger eben diese Abzocker frequentieren werden. Die Zahl der BEV Kunden die nach der BEV Pleite nun "geheilt" sind, dürfte eher niedrig ausfallen. Das heißt, dass die anderen Abzocker nun ebenfalls in mehr Schwierigkeiten kommen werden, wenn sie Massen an neuen Kunden überhaupt erstmal per Kundendienst ordentlich verarzten müssen und das Schneeballprinzip (neue Kunden zahlen Prämien der Altkunden) nimmt Fahrt auf. Kombiniert mit den bei den billigsten Anbietern steigenden Kündigungsquote sind das genau die 2 Dinge die BEV zu Fall gebracht haben und nun die nächsten Ramschläden erwischen wird. Immerhin haben wir dann wenigstens eine Marktbereinigung und die Kunden werden sich künftig wohl auf deutlich niedrigere Boni bei seriösen Anbietern einstellen müssen.
     
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  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Bleiben praktisch wieder nur EnBW, RWE, e.on und Vattenfall bzw. deren Strukturvertriebe a la yellow, e wie einfach...
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Yello ohne w ist aktuell (mit Boni) aber sogar der Günstigste.
     
  4. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Die Vergleichsseiten listen angeblich alle Preise, auch die ohne Vertriebsvertrag, wenn man das so anklickt.

    Der Sondervertrag meines Grundversorgers ist zumindest bei Verivox drin. Er ist nur nicht günstig und taucht deshalb verständlicherweise nur bei expliziter Suche auf, er kostet derzeit 18 % mehr als mein gegenwärtiger Versorger (ohne jegliche Boni) und hat schlechtere Vertragskonditionen (jährliche Verlängerung um 12 Monate).

    Den "Vorortservice" durfte ich schon genießen, da Netzbetreiber, Meßstellenbetreiber und Stromversorger zwar auf dem Papier, aber nicht tatsächlich organisatorisch getrennt sind. Bei jedem Anbieterwechsel kommen die dann ins Rudern und ich lande wieder für paar Wochen unfreiwillig in der Grundversorgung, weil deren antike EDV den Unterschied zwischen Stromkunde und Netzkunde nicht kennt und keine nahtlosen Wechsel kann.

    Das motiviert nicht gerade zum freiwillig mehr Bezahlen.
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    Hmmm, dass wundert mich doch sehr - oder auch nicht, falls du zu der Spezies Kunden gehörst, die ich im folgenden beschreibe:

    Der Lieferantenwechsel ist ein vollautomatisierter Standardprozess, der praktisch keine Probleme verursacht, wenn der Kunde den empfohlenen Weg einhält, der praktisch überall zu lesen und empfohlen wird, nämlich sich rechtzeitig einen neuen Lieferanten zu suchen und dem dann auch die Kündigung des alten Vertrages zu überlassen. Auf diesen Weg ist der komplette Datenaustauschprozess angelegt und das ist auch der Weg der durch Check24 und Verivox angeboten wird.

    Probleme gibt es eigentlich immer nur dann, wenn der Kunde meint, er müsse den alten Lieferanten partout selber kündigen und sich erst dann einen neuen Lieferanten zu suchen. Das geht eigentlich immer schief und ist fast immer mit einem kurzen Aufenthalt in der Ersatzversorgung verbunden.
    Zudem macht es beim Netzbetreiber immer manuelles eingreifen in den Prozess notwendig und verursacht zusätzlichen, völlig unnötigen Aufwand.

    Es fällt mir deshalb schwer zu glauben, was du da schreibst. Die Bundesnetzagentur ist nämlich verdammt schnell dabei, Bußgelder zu verhängen, wenn die Vorschriften des Unbundling nicht korrekt umgesetzt werden und auch Lieferanten reichen direkt Beschwerden ein, wenn durch den Netzbetreiber Probleme beim Lieferantenwechsel entstehen. Der Netzbetreiber muss dann explizit nachweisen, dass der Kunde den Fehler verursacht hat und das ist in 99 % aller Fälle so.

    Falls Interesse besteht, kann ich gerne mal kurz (vereinfacht) erklären, was da im Hintergrund so abläuft und warum man niemals selber kündigen sollte, wenn man sich Probleme ersparen will.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2019
  6. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Quatsch, die Kündigung des alten Stromverliefervertrages hat überhaupt nichts mit dem Anbieterwechsel zu tun. Das ist eine juristische Frage im Innenverhältnis zwischen Sondervertragslieferanten und Endkunden. Ein Vertrag läuft entweder auf unbestimmte Zeit (und verlängert sich) oder er ist gekündigt und hat ein Ablaufdatum.

    Was hat der Netzbetreiber überhaupt mit den vertraglichen Vereinbarungen des Endkunden zu tun? Gar nichts. Was ist denn das für ein Käse?

    :LOL::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO: Der war echt gut.

    Keine Angst, ich kündige niemals, ich mag nämlich billigen Strom. Ich widerspreche nur Preiserhöhungen. Rate mal, wer dann kündigt. :LOL:
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Immerhin wissen wir jetzt, wofür Dein Nickname steht. :D ;)
     
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  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Hinter vielen "kleinen" Anbietern stecken auch die großen Vier im Anteilseigner Gefüge. Wissen viele nur nicht. Um sich das eigene Image nicht als "Billigklitsche" zu beschädigen, werden diese Ableger gegründet und "ich boykottiere Großkapitalisten" Moralapostel tappern in die Falle, weil sie genau die doch bezahlen.
     
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  9. Eifelquelle

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    Das ist soweit richtig und habe ich auch nie bestritten. Trotzdem sorgt eine Kündigung des Versorgungsvertrages mit dem Lieferanten durch den Endkunden oft für Probleme im Lieferantenwechselprozess, weshalb immer und überall empfohlen wird, sich erst einen neuen Anbieter zu suchen und durch diesen kündigen zu lassen.

    Ganz einfach. Weil die Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen Endkunde und Lieferant an der Verbrauchsstelle bzw. Marktlokation (MaLo) stattfindet, die der Netzbetreiber überwacht und verwaltet. Damit dieses reibungslos und dikriminierungsfrei abläuft gibt es verbindliche Verordnungen der Bundesnetzagentur, an die sich jeder Marktpartner (egal ob Lieferant, Netzbetreiber oder Messdienstleister) zu halten hat. Der Netzbetreiber ist hierbei zur Neutralität verpflichtet. Beim Strom ist das die GPKE, beim Gas die GeliGas. Diese regeln die verbindlichen Datenaustauschformate (EDIFACT) zum Datenaustausch zwischen den beteiligten Unternehmen, Bearbeitungs- und Umsetzungsfristen, Rechtspflichten usw.
    Dein einer Individualvertrag löst im Hintergrund weitere Vertragsverhältnisse und verschiedenste Prozesse aus, von denen du als Endkunde in der Regel möglichst nicht behelligst werden sollst. Die schiere Masse dieser Prozesse macht es aber praktisch unmöglich, dass ganze manuell mit Sachbearbeitern abzuwickeln. Das wäre schlicht nicht bezahlbar. Deshalb läuft das alles weitestgehend automatisiert ab.

    Hier der Prozess wie er eigentlich gem. GPKE und GeliGas vorgesehen ist und reibungslos läuft:

    Der Endkunde schließt einen Vertrag mit einem neuen Lieferanten zum Datum 01.03.2019 ab. Die für den Prozesse relevanten Daten sind hierbei Anschrift, Name, Datum des Wechsels und (ganz wichtig) die Zählernummer. Der neue Lieferant schickt nun eine Email mit einem EDIFACT Dokument als Anhang an den zuständigen Netzbetreiber, mit dem er einen Lieferantenrahmenvertrag abgeschlossen hat. Die Datei nennt sich UTILMD. Der Netzbetreiber prüft die Daten und schaut, welcher Lieferant den Kunden zum aktuellen Zeitpunkt versorgt. Er sendet nun ebenfalls einen UTILMD an den aktuellen Lieferanten mit der Anfrage, dass ab dem 01.03.2019 ein neuer Lieferant die Versorgung des Kunden übernehmen will. Diese UTILMD ist auch eine Kündigung im Namen des Endkunden zum genannten Termin. Der Termin ist dann vom alten Lieferanten zu bestätigen. Ist der Termin aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nicht möglich, muss er den nächstmöglichen Termin mitteilen, der dann wiederum vom Netzbetreiber an den neuen Lieferanten übermittelt wird. Ist der Wechseltermin geklärt schickt der Netzbetreiber (wieder per UTLMD) eine Bestätigung an den neuen Lieferanten. Im System des Netzbetreibers wird der Kunde in der MaLo zum Wechseltermin beim alten Lieferanten abgemeldet und beim neuen angemeldet.
    Zusätzlich wird durch den Netzbetreiber eine "Verbrauchsprognose" aufgrund historischen Verbrauchs an der MaLo an den Lieferanten gesendet. Diese Prognose kann vom Lieferanten zu Kontrolle der Kundenangabe zum Jahresverbrauch verwendet werden, gilt aber verbindlich für die Menge an Energie die der Lieferant für das nächste Jahr am Energiemarkt zu beschaffen und in des Netz des Netzbtreiber einzuspeisen hat. Ab diesem Zeitpunkt existiert im System des Netzbetreiber ein praktisch "gespiegelter" Vertrag des Endkunden beim Lieferanten. Über diesen Vertrag werden die Netznutzungsentgelte abgerechnet.

    Der Wechsel ist nun aus Netzbetreibersicht abgeschlossen. Das kann durchaus schon Monate vor dem eigentlichen Termin passieren. Zum Stichtag sollte dann (idealerweise) ein Stand vorliegen. Diesen kann der Netzbetreiber selber ablesen (wenn er es will, muss er aber nicht) oder vom alten Lieferanten oder neunen Lieferanten oder Messdienstleister (wenn der ein andere ist) kommen. Der Stand wird ebenfalls wieder per EDIFACT Nachricht (dieses mal als sog. MSCONS) an den Netzbetreiber übermittelt, der diesen dann wiederum an den anderen beteiligten Lieferanten weiterleitet. Sobald der Stand vorliegt, wird der dann die Schlussrechnung an den alten Lieferanten schicken (Datenformat INVOIC), der diese benötigt um seine Schlussrechnung an den den alten Kunden zu schreiben. Liegt 6 Wochen nach Abschluss des Lieferantenwechsels kein Stand vor, wird der Netzbetreiber diesen schätzen und den Stand dem alten und den neuen Lieferant mitteilen. Die MSCONS enthält neben dem eigentlichen Zählerstand auch die Ableseart (Kundenselbstablesung / Ablesung durch Messdienstleister / Rechnerisch ermittel). Zudem wird er nach Abschluss der Clearing Fristen (im Strom 8 Monate, im Gas 3 Monaten) noch eine weitere Rechnung an den Lieferanten senden. Die sog. Mehr-Mindermengen Rechnung. Diese spielt für den als Endkunde aber keine Rolle.

    Den Prozesse zum Wechsel des Messdienstleisters habe ich jetzt bewusst außen vor gelassen, sonst wird das hier zu unübersichtlich. Es reicht zu wissen dass hier parallel zum Endkundenvertrag zwischen Lieferant und Endkunden 4 weitere Verträge existieren, die zum Teil auch abgerechnet werden:
    • der Lieferantenrahmenvertrag, der dem Lieferant überhaupt erst ermöglicht im Netzgebiet zu versorgen
    • der Netznutzungsvertrag mit Endkundendaten über den Stammdaten (UTILMD), Zählerstände (MSCONS) und Netznutzungsrechnungen inkl. Abschläge (INVOIC) zwischen Lieferant und Netzbetreiber an der Marktlokation (MaLo) erfolgen
    • der Messdienstleistervertrag mit Endkundendaten über den Stammdaten (UTILMD), und Rechnung (INVOIC) zwischen Lieferant und Netzbetreiber oder Messdienstleister und Netzbetreiber oder Netzbetreiber und Endkunde (je nach Vertragskonstellation) an der Messlokation (MeLo) erfolgen
    • der Mehr- / Mindermengenvertrag zwischen Lieferanten und Netzbetreiber über welchen die aufgrund der Prognose eingespeisten Mengen mit den tatsächlich verbrauchten Mengen abgeglichen und abgerechnet werden (SSQNOT / INVOIC)
    Es sei noch erwähnt, dass diese Beschreibung die Rolle des MSB (Messdienststellenbetreiber) nicht vollumfänglich darstellt. Mit der Mako2020 wird dessen Rolle nochmals verstärkt und er übernimmt einige der Aufgaben, die aktuell noch der Netzbetreiber übernimmt. Faktisch ist dieser in Zukunft der MSCONS Verteiler. Zudem habe ich Hilfsformate für die Kommunikation zwischen den Marktpartnern (CONRTL, APERAK, ORDERS) außen vor gelassen.

    Schön das ich dich erheitern konnte.

    Dann kündigt der Lieferant und wenn nicht spätestens 6 Wochen nach Eingang der UTILMD zum Lieferantenwechsel eine neue Anmeldung (zum gleichen Termin) vorliegt, wirst du in der Grundversorgung angemeldet, da der Netzvertrag niemals ohne Vertragsverhältnis sein darf. Wenn danach plötzlich eine neue Anmeldung durch einen anderen Lieferanten kommt, ist das dann der Moment wo dem Netzbetreiber der Prozess um die Ohren fliegt und ein manuelles Eingreifen mit Rückabwicklung notwendig wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Februar 2019
  10. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Weil gerade passt, ich such gerade einen neuen Anbieter. Bei RothStrom gibt's 3 Jahre Preisgarantie mit 0 Euro Grundgebühr und 27 Cent die KWh. Ist sowas zu empfehlen?