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Ende der Kabel-Nebenkosten terminiert

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. April 2021.

  1. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    Das mag dir so vorkommen, aber Vodafone baut seit den Übernahmen extrem auf das Kabelnetz.

    Macht ja auch Sinn: Zum einen sind sie damit frei von der Telekom, die bei der Kupferdoppelader noch immer meist die letzte Meile inne hat. Das erhöht den eigenen Gewinn. Zum anderen sind Kabelnetze günstiger im Aufbau und im Betrieb, da sich viele Leute eine physikalische Leitung teilen. Das spiegelt sich letztlich kaum in den Preisen wieder, bedeutet: Katsching für Vodafone.
     
  2. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Und das ist dann dank DRM auch „verdongelt“. Im schlimmsten Fall nur SD-Inhalte nutzbar, etwas moderater dann auch HD-Inhalte und UHD bleibt nur speziell zugelassenen Geräten vorbehalten. Willkommen in der „schönen, neuen“ Digital-Welt.
     
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  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Abgesehen davon ist hier mit IPTV nicht Netflix und Co. gemeint, sondern das lineare Angebot von Magenta TV und Co., und dafür benötigt man zwingend einen Telekom-Receiver. Da ist nichts mit freier Auswahl des Endgerätes.
     
    DVB-T2 HD, b-zare und Gorcon gefällt das.
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Es geht nicht um den Router!
    Nicht zwingend. Die TVs haben seit 2010 alle entsprechende Tuner.
    Und eigene Receiver kann man sich auch aussuchen. Das geht bei IPTV aber nicht.
     
  5. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Aber auch nur wenn man PayTv sehen will, Free Tv geht auch ohne den schrecklichen MR. Für Apple Tv geht da die App Iplaytv perfekt.
     
  6. joegillis

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  7. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    @joegillis, hier im Thread geht es um eine Änderung der Betriebskostenverordnung § 2 Nr. 15b.
    Die Klägerin in deinen Link, klagt mit Verweis auf verschiedene § des TKG. Maßgeblich nach § 43b. Ein Unterschied macht das schon aus, wie ich meine.
    Warten wir ab wie entschieden wird.
    Trotzdem Danke für diese Info.
     
  8. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Im neuen TKG gibt es aber auch die Opt-out-Regelung gemäß § 71 Abs. 2 TKG, die auf die Betriebskostenabrechnung angewendet werden kann. Aber die Anwendung wird bis zum 30.06.2024 ausgesetzt (siehe §230 (Übergangsfristen). Ein Urteil zugunsten der Wettbewerbszentrale könnte die Aussetzung genau jetzt aber kippen. Von daher bin ich gespannt.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... wenn der BGH ein Urteil fällen sollte, gilt es grundsätzlich nur für dieses eine Verfahren.
    BGH-Urteile werden aber meist auch als Grundsatzurteile betrachtet. Ob das ob des voraussichtlich am 1.12.2021 in Kraft tretendende TKG auch in dem Fall so sein wird, wage ich eher zu bezweifeln.
     
  10. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Hmm, ich kann dir nicht so recht folgen, was du meinst.
    Denn das TKG hat "nur" 152 Paragraphen, die BetrKV sogar nur 2.
    § 71 Abs. 2 TKG ist im Abschnitt Wegerechte und dessen Bestimmungen eingeordnet.
    Woher nimmst du den §230 und vor allem aus welchen Gesetz?
    Aus dem am 23. Juni 2021 geänderten TKG?

    Aber vielleicht ist es besser, einfach das heutige Urteil abzuwarten und evtuelle Auswirkungen daraus.