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Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Januar 2013.

  1. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Aber von Seiten der Privatsender werden die KNB dazu verpflichtet, die Grundverschlüsselung aufzuheben.
     
  2. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Die Grund(los)verschlüsselung wird nicht aufgehoben, sondern verlagert sich nur auf die HD Sender.
     
  3. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Wobei die HD-Sender auch über Satellit verschlüsselt sind.
     
  4. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Und das Ordnungsamt dir wegen Falschparkens ein Knölchen ausstellt, ignorierst du es, weil es nicht von einem Gericht ist?

    Auch wurde kein Vergleich abgeschloßen, wie soll das gehen? Es ist gut möglich, dass das Bundeskartellamt im Rahmen seines Ermessens den Sendern mit ihrer Selbstverpflichtung auferlegte, für die nächsten zehn Jahre auf die Grundverschlüsselung der SD-Sender zu verzichten.
    Da bist du ja schon...



    Blöd nur, dass solche öffentlichen Aussagen in einem Prozess gegen sich verwendet werden. Sprich: Damit wird der Weg für ein einstweiliges Verfahren versperrt.

    Das ist doch kein Problem. Der § 134 BGB besagt unmissverständlich:

    Falsch...

    Wie muss ein wettbewerbswidriger Vertrag aussehen, damit er nichtig wird? Einfachstes Beispiel: Ein Bierliefervertrag zwischen einer Kneipe und der Brauerei verpflichtet die Kneipe, das Bier nur von der Brauerei zu beziehen. Dies wird dann im Vertrag mit einer Klausel geregelt.

    So ein Vertrag ist nichtig.

    Zwischen RTL und ProSieben gibt es eine wettbewerbswidrige Absprache, wie ihre Sender in die Kabelnetze eingespeist werden dürfen. Durch den Zwang zur Grundverschlüsselung dürfen die Sender nicht 1:1 von Astra abgegriffen und frei ins Kabel weitergeleitet werden, sondern die Kabelnetzbetreiber müssen diese verschlüsseln.

    Die KDG hat schon vorher digitale Sender nur verschlüsselt ins Netz gestellt (außer den ör Sendern). Dass sie durch die Verträge von 2005/2006 RTL&Co nur verschlüsselt einspeisen dürfen, gehört zu ihrem Geschäftsmodell. Das heißt, dass die Absprache bzgl. der Grundverschlüsselung nicht in eine wettbewerbswidrige Vertragsklausel umgesetzt wurde.

    Jetzt gehe ich einen Schritt weiter:

    Nehmen wir an, die KDG wollte eigentlich gar nicht die Sender verschlüsseln, aber die Vorteile der Grundverschlüsselung wie Einnahmen aus Abogebühren waren zu verlockend. Also wurde die rechtswidrige Absprache in den Vertrag umgesetzt. Beide Seiten sind sehr glücklich damit.

    Jetzt haben sich die beiden Sender verpflichtet, gegen die Grundverschlüsselung zu verzichten, und wollen gegen die aktuellen Verträge vorgehen. Denn einfach so wird auch ein auf dem Papier nichtiger Vertrag nicht aus der Welt geschafft.

    Problem: Können sich die Sender überhaupt auf die Nichtigkeit des Vertrag berufen, obwohl diese zu ihrem Vorteil ist und sie die treibende Kraft dahinter waren?

    Beispiel: Der Hausherr möchte, dass in seinem Haus die Elektrik neugemacht wird. Da kommt ein Handwerker und sagt: "Lass uns doch das ganze ohne Rechnung machen, wir sparen beide dadurch." Also vereinbaren beide die Leistung ohne Rechnung, also Steuerhinterziehung. Das ist ein Gesetzesverstoß, also ist der Vertrag eigentlich nichtig. Nach einem Monat merkt der Hausherr, dass die Arbeiten mangelhaft waren und verlangt, dass der Handwerker die Fehler behebt. Der Handwerker sagt aber: "Öh, der Vertrag ist nichtig, da Gesetzesverstoß. Ich mache gar nichts!" Die Gerichte sind da anderer Meinung und sagen, dass der Handwerker aus dem Grundsatz von Treu und Glaube sich nicht auf die Nichtigkeit des Vertrags berufen kann, da er davon gerade profitieren wollte (keine Gewerbesteuer). Also muss der Handwerker nachbessern.

    Das Beispiel passt nicht richtig, aber es zeigt das Problem. Selbst wenn der Vertrag wettbewerbswidrig und damit nichtig wäre, können die Sender sich aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glaube nicht darauf berufen, da die Grundverschlüsselung ihre Idee war. Sie können damit den Vertag nur ordentlich kündigen, also zum Ende des Jahres, wenn sich KDG querstellt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Januar 2013
  5. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Da stimme ich Dir zu, ich halte es sogar für wahrscheinlich. Unterm Strich haben die privaten TV-Anbieter der Einigung zugestimmt, und nur das zählt (für den Kabelkunden).
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Na sicher! ist bei anderen Kabelanbietern auch nicht anders (und die haben nie eine Grundverschlüsselung gehabt)
     
  7. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Auch hier muss dran gearbeitet werden damit das Geschäftsmodell der Privaten weiterhin wie gewohnt funktioniert.Man hat sich etwas verrannt aber da helfe ich gerne mit meiner konstruktiven Kritik;)
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    .. sher schön erklärt.

    Das Kartellamt hat unerlaubte Absprachen zwischen RTL und ProSiebenSat.1 festgestellt und beabsichtigte ein Bußgeld gegen beide Sendergruppen zu verhängen. Die beiden Sendergruppen haben sich dann dazu verpflichtet, ihre Free-SDTV-Programme künftig nur noch unverschlüsselt anzubieten. Das dürfte die Höhe des Bußgeldes deutlich verringert haben.

    Aufgrund dieser Feststellung können Verträge nichtig sein, sofern sie denn direkt mit den beiden Sendergruppen abgeschlossen wurden.
    Alle anderen Verträge sind von der Feststellung des Kartellamtes nicht beschlossen.
    Damit ensteht für unabhängig Kabelnetzbetreiber (uKNB) ein Dilemma. Auf der einen Seite dürfen sie die Programme der beiden Sendergruppen nun direkt via Astra 1 zuführen, aber auf der anderen Seite stehen sie mit Eutelsat VisAvision im Vertragsverhältnis.
    Eutelsat VisAvision ist von der Entcscheidung nicht getroffen. Eutelsat VisAvision darf die Programme, zumindest bis zum Auslaufen der aktuellen Verträge mit beiden Sendergruppen, weiterhin grundverschlüsselt weiterverbreiten. Die uKNB haben dabei auch keinen Anspruch auf eine außerordentlich Kündigung.
    Das hat dann zur Folge, dass die uKNB die Programme der beiden Sendergruppen doppelt einspeisen müssen, sofern sie denn ihren Kunden die entsprechenden Programme unverschlüsselt anbieten wollen.

    Mich wundert es schon ein wenig, warum Eutelsat VisAvsion hier ungeschoren davon kommt, denn das sind die größten Nutznießer der unerlaubten Absprachen der beiden Sendergruppe. Aufgrund der unerlaubten Absprachen hatten die uKNB die Wahl zwischen Nichteinspeisung und der Zufürhung über das Eutelsat VisAvision-Angebot Kabelkiosk.

    Bei der KDG stellt sich die Sachlage aber etwas anders dar. Die KDG hat zwar direkte Verträge mit den beiden Sendergruppen, aber diese wurden nicht auf Basis der unerlaubten Absprachen zwischen RTL und ProSiebenSat.1 abgeschlossen. Von daher sind die entsprechenden Verträge auch rechtsgültig.

    Mit Unitymedia kann man das nicht vergleichen, denn hier war die Abschaltung der Grundverschlüsselung eine der Zusagen, damit Liberty Global Kabel BW übernehmen darf. Aber das war eigentlich eine Zusage, die für Unitymedia durchaus zum Vorteil ist.
    Hier spielen vor allem die Breitbandangebote eine Rolle. Um dieses Produkten überhaupt an den Mann bringen zu können, wird der Zugang zu den Haushalten benötigt. Unter der alten Unitymedia-Führung war man der Ansicht , dass man das am besten mit langfristigen Exklusivverträgen mit Hausverteilanlagen im Eigentum von Unitymedia erreichen kann.
    Seit der Übernahme durch Libery Global hat sich diese Einstellung geändert. Seitdem will man mit den Breitbandprodukten überzeugen. Damit zieht man es vor mit Mitbewerbern zu kooperieren statt zu konkurrieren.
    Und dementsprechend fielen dann auch die Zusagen bzgl. der Kabel BW-Übernahme durch Liberty Global aus:

    1. Verzicht auf Eigentum an Hausverteilanlagen
    2. Verzicht auf langfristige Exklusiv-Verträge
    3. Verzicht auf Grundverschlüsselung
    Mal davon abgesehen, dass die Endverbraucher von Verzicht der Grundverschlüsselung deutlich profitiert, gibt es folgende Aspekte:

    1. der Wettbewerbsvorteil anderer KNB entfällt
    2. die Motivation der Wohnwirtschaft zu einem anderen KNB zu wechseln wird deutlich reduziert
    3. die Motivation von NE4-KNB sich von der Unitymedia-Signalzuführung zu trennen wird deutlich reduziert
    4. die Hardware-Politik verschwindet größtenteils aus dem Fokus der Regulierungsbehörden, was zu einer restriktiveren Hardware-Politik führen könnte
    Meiner Ansicht hat Unitymedia mit allen Zugeständnissen zusammen letztendlich seine Marktposition im urprünglich Gebiet gestärkt und Liberty Global durfte dazu noch Kabel BW übernehmen.


    Bei der KDG ist man offenbar der Ansicht wie das alte Unitymedia, was das Übernahmebegehren von Telecolumbus auch bestätigt.
    Dass die gleichen Zugeständnisse wie bei der Übernahme von Kabel BW durch Liberty Global gemacht werden, ist sher unwahrscheinlich, denn die Punkte 1 und 2 der aufgeführten UM-Zugeständissen stellen das primäre Geschäftsmodell von Telecolumbus dar ...
     
  9. rosithal

    rosithal Institution

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Ich hoffe, bei den Gesprächen kommt bald was positives für die Kabelkunden heraus.
     
  10. Hose

    Hose Lexikon

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    Das leuchtet nun wirklich nicht ein denn bei KD kommen die Punkte (Verschlüsselung und zusätzliche Einnahmen) der Absprache voll zur Geltung.