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Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Januar 2013.

  1. waldschrat54

    waldschrat54 Guest

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Das Bundeskartellamt ist kein Gericht sondern eine Behörde!
     
  2. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Ja, richtig, dass eben kein Gericht ein rechtsgültiges Urteil gesprochen hat, wollte ich damit ausdrücken!
     
  3. w00pw00p

    w00pw00p Gold Member

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Lustig was manche für eine blühende Fantasie haben wo ein Urteil gegen zwei Sendergruppen der Grund sein wird, wieso KDG ihre Grundverschlüsselung beenden muss.
     
  4. waldschrat54

    waldschrat54 Guest

    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Beenden müssen sie es irgendwann, spätestens nach Ablauf Vertrag, der nicht mehr auf einer Grundverschlüsselung basierend erneuert werden darf. Ob die Sendergruppen dann aber so ohne weiteres ausgespeist werden dürfen ist wieder eine andere Frage, ebenso evtl. Reaktionen des Kartellamtes nach Ende der Einspruchsfristen.
     
  5. sebbe_bc

    sebbe_bc Talk-König

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    Ausnahmslos alle Sender verschlüsseln und schon ist's erlaubt. Kann man sich ja wohl denken was KDG angesichts der momentan nicht vorhanden Verträge mit den ÖR macht.
     
  6. waldschrat54

    waldschrat54 Guest

    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Selbstmord mit Ansage? Für so blöd schätze ich die KDG dann doch nicht ein.
     
  7. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern


    Klar ist das die RTL und PRO7 Sender auch bei KDG nur unverschlüsselt sein werden oder glaubst du die KDG versucht es tatsächlich und kauft sich noch eine zeite Schaufel um sich ihr Grab zu buddeln?

    Zumindest mischobo lief ja hier rum und wollte klarmachen da die KDG ja verschlüsselt haben die Sender damit nichts zu tun haben.

    Und du glaubst das BKartA wird jahrelang weiter zuschauen wie der illegale Zustand solange beibehalten wird?

    Ich denke nicht;)
     
  8. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern


    Nö, müssen sie nicht, hat UM auch nicht als sie im Januar die GV bei SD beendet haben;):D
     
  9. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Ja die Fehlt den Sendern, aber nicht Kabel Deutschland. Denn gegen die gibt es kein Urteil. Logisch müssen die Betroffenen Privaten auf die Aufgabe der Verschlüsselung bestehen, da diese sich dazu "bereit erklärt" haben. Aber wenn KDG nicht will, gibt es an sich kein Urteil was KDG dazu verpflichten kann die Verschlüsselung aufzuheben.

    Hier müssten dann, im Prinzip, die Privaten dafür sorgen (denn gegen die wurde ja das "Urteil" gefällt) dafür sorgen, dass sie Frei senden.

    Ganz so einfach ist dass eben (noch) nicht.

    Und, wie erwähnt, wissen wir ja alle das KDG gerne mal den Klageweg einschlägt. Gegen wen, das wird dann interessant. Denn dass müssten dann theoretisch die Privaten sein, denn die müssen ja dafür sorge Tragen, dass sie unverschlüsselt gesendet werden.
     
  10. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Ende der Grundverschlüsselung: P7S1 im Dialog mit Netzbetreibern

    Warum versuchst Du es dann immer wieder, obendrein im falschen Kontext ? ;)

    Traue nie einem Pressesprecher. :)

    Das ist doch kein Problem. Der § 134 BGB besagt unmissverständlich:

    Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

    Das BGB ist ein Bundesgesetz. Verliert ein Vertrag oder verlieren Bestandteile eines Vertrages von Gesetzes wegen seine/ihre Rechtskraft, müssen sie zur Fortsetzung des Rechtsgeschäftes neu ausgehandelt werden. Daran kommt auch ein KNB nicht vorbei.

    Der Gesetzesverstoß wurde durch das BkartA belegbar festgestellt. Es hat die rechtliche Möglichkeit, das Rechtsgeschäft zwischen den privaten TV-Anbietern und den KNB in seiner bisherigen Form per Beschluss zu untersagen, solange damit gegen Gesetze verstoßen würde. Bekanntlich haben sich das BkartA und die TV-Anbieter dahingehend geeinigt, daß es eines diesbezüglichen Beschlusses nicht bedürfen wird, weil die privaten TV-Anbieter den festgestellten Gesetzesverstoß in Eigeninitiative aus der Welt schaffen werden.

    Der belegbare Gesetzesverstoß besteht in der wettbewerbswidrigen, illegalen Absprache zur gemeinsamen verschlüsselten Verbreitung der TV-Programme zum Zwecke des Erlöses zusätzlicher Entgelder. Diejenigen Vertragsbestandteile zwischen den TV-Anbietern und den KNB, welche genau dies regeln, sind nach §134 BGB rechtsunwirksam, insofern der Bußgeldbescheid des BkartA seine Rechtskraft erlangt.

    Daraus ergibt sich zwingend, daß sie neu ausgehandelt werden müssen, soll das Rechtsgeschäft zwischen den TV-Anbietern und den KNB rechtswirksam weiterhin fortgeführt werden. Die Prämisse der TV-Anbieter wird an dieser Stelle lauten: unverschlüsselte SD-Ausstrahlung bis zum Zuschauer. Weigert sich z.B. ein KNB den Vertrag zum Rechtsgeschäft neu verhandeln zu wollen, riskiert er ein Vertragsverbot durch das BkartA. Ob dies seinem eigenen Geschäftsmodell zuträglich ist, bleibt mal dahingestellt. Der hier gern mal suggerierte Eindruck, die Beschlusskraft des BkartA hinge vom Wohlwollen seitens KD ab, entbehrt logischerweise jeder Grundlage.

    In der Konsequenz werden sich die TV-Anbieter und die KNB auch im Falle von Kabel Deutschland einigen, ihre Verträge neu aushandeln und das Ergebnis dem BkartA vorlegen. Die Wettbewerbsaufsicht wird hierbei lediglich ein Augenmerk darauf richten, daß diese Aktivitäten nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag erfolgen. Im Falle von UnityMedia dürfte das nach einem ganz ähnlichen Muster abgelaufen sein. ;)

    Für den Kabel Deutschland-Kunden hat dies einen positiven Effekt: er wird absehbar auch die Privaten unverschlüsselt in SD empfangen können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Januar 2013