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Empfang hinter Glassfassade

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Hifisoundfan, 2. Juli 2016.

  1. Hifisoundfan

    Hifisoundfan Junior Member

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    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2016
  2. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Aus der Anonymität des Internets heraus braucht es wenig Mut um solche "Gefühle" in die Welt zu setzen. Welche Gesetze sind denn gemeint?
    Wie viele Antennen sind wohl für ein "Multifeed" mit 90 Grad erforderlich? Je Satellit für das Ku-Band mit neuen Breitband-LNB mindestens noch 2 Sat-Eingänge, da kommt aber eine Kleinigkeit an Leitungen und Matritzen zusammen. Aber zum Glück bist du bescheiden genug nur "ggf. alle" Satelliten zu fordern.

    Starke Worte, aber beim betriebswirtschaftlichen Denken hapert es. Die Rechnungen zahlen am Ende immer die Nutzer.

    In einer so großen Wohnanlage ist ein Anschluss an ein BK-Netz für die Mieter allemal günstiger als deine Sat.-Träumerei. Wenn du wieder mal verbal mit Feuer und Schwert gegen Breitbandkabelanschluss wetterst, empfehle ich die "ggf. alle"-Illusion auf realistischere 4 Satelliten zu beschränken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2016
    Gorcon gefällt das.
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Verbieten nicht, aber die machen es dir praktisch unzumutbar. Für jeden Blumentopf darf am Balkon gebohrt werden (auch solche mit 10cm Isolierung) und kein Swein regt sich auf, aber sobald du ein eine 45er Technisat-Schüssel nicht mal angebohrt am Balkon anbringst -ist die Hölle los. Mit der freundlichen Unterstützung sämtlicher Gerichte und Instanzen. Was ist das? Etwa Aufmunterung und Unterstützung für die gesetzlich vorgeschriebene Informationsfreiheit...? :mad:
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Dass das Recht des Eigentümers höher gewertet wird als das Recht auf Infomationsfreiheit des Mieters? Dass ich -wie schon oben gesagt- für jeden Blumentopf bohren kann, für eine 45er Schüssel den Vermieter auf die Knien bitten muss und wenn er mal lustig ist darf ich sogar eine Firma für ca. 1.000 Euro beauftragen die mir die Schüssel auf dem Dach anbringt? Oder dass man als Deutscher praktisch gar keine Schüssel anbringen darf? Oder dass man einen Mieter zwar 20-30€/Monat für einen Bruchteil der über Sat empfangbaren Programme zumutet, aber dem Vermieter/Eigentümer keine 4 Löcher? Such dir was aus -alles ist mit AZ:xyz im Internet zu finden... :whistle:


    Das war nur ein Beispiel. Eine 3m Schüssel mit 10-15 Satelliten sollte kein Problem sein. Und bevor du mit Gegenargumenten kommst -einen Kabelanschluss durch 10 Straßen zu buddeln ist definiv nicht billiger.

    Alles eine Frage der Einstellung. Niemand, aber wirklich niemand braucht im Zeitalter von DVB-T2 eine Technolgie von über 40 Jahren zum 10fachen Preis mit der Pflicht diese zu bezahlen -auch wenn man sie nicht nutzt. Das betriebswirtschaftliche Denken ist also da, aber gegen den Staat als Hüter abzockender Strukturen -kann man nicht angehen. :mad:

    Ist natürlich Quatsch was du erzählst! Das billigste für den Mieter ist natürlich seinen DVB-T nutzen zu dürfen gefolgt von der Möglichkeit eine Schüssel zu installieren. Kabel ist wahrlich der teurste Übertragungsweg (für den Mieter) DEN ES ÜBERHAUPT GIBT!!


    Man sollte also hier die Kirche im Dorf lassen wenn man Multikonzerne mit Händen und Füßen verteidigt, die mit minimalen Aufwand den höchstmöglichen Ertrag mit einer Technologie aus vor 40 Jahren erzielen. Dass Eigentümer/Vermieter Verträge mit den Kabelgesellschaften abschließen dürfen, die jedoch die Mieter erfüllen müssen (über die Miete) -ist wie die Kirsche auf der Torte für Vermieter/Kabelanbieter. :mad:
     
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Das Recht des Einzelnen endet da wo das Recht eines Anderen unangemessen beeinträchtigt wird. Bei Balkon- und Fassadenantennen ist das Recht des Eigentümers auf eine unverschandelte Fassade gegen das Recht auf Informationsfreiheit abzuwägen.

    Aufgabe der Rechtsprechung ist nicht einseitige "Aufmunterung" für Individualantennen bis hin zur totalen Verschandelung der Fassaden, sondern gerechte Abwägung, nur so ist Rechtsfrieden möglich.

    Nicht störende Balkonantennen, die ohne Eingriff in die Baustruktur aufgestellt wurden, sind auch bei Kabelanschluss zulässig. Meine Fesat 550 mit einem 6° Duofeed ist sichtbar aber so angebracht, dass sie zum Glück noch keinen gestört hat. Meinen Kabelanschluss nutze ich nur wenn das Sat.-Signal bei Schlechtwetter ausfällt und gegen die Kabelgebühr motze ich nicht, denn bei Vertragsabschluss war klar, dass die zu bezahlen ist.

    suniboy geht es in Wahrheit nicht um Informationsfreiheit, sondern nur um die Kosten.
     
  6. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Wenn der Eigentümer oder die Wohnbaugenossenschaft sich mit dem Thema befassen und etwas Verhandlungsgeschick anbringen würde, wäre eine Kombination aus Kabelfernsehen und den vier beliebtesten Orbitpositionen ohne wirkliche Mehrkosten für den Mieter machbar. Aber eben genau dieses Verständnis fehlt meistens.

    Bei uns im Ort schwört man ja auch "Kabel BW" (auch wenn es die nicht mehr gibt). "Die bieten jedem 100 MBit/s". Den Begriff "Shared Medium" kennt man da nicht. Als kürzlich das BK-Netz ausfiel und Unity gesucht hat, habe ich mal plump einen von den Fehlersuchenden gefragt. Der ganze Ort mit knapp 5000 Einwohnern ist tatsächlich ein einziger Cluster mit 6 Upstream- und 8 Downstreamkanälen! Jetzt wundert mich die mal gemessene Auslastung von über 70% am Werktag-Vormittag auch nicht mehr.
    Gemeindeverwaltung und Schule waren übrigens auch nicht erreichbar, es gibt also nicht mal Redundanz. Bei so etwas wundet es nicht, dass sich eine Wohnungsbaugesellschaft einfach aus Bequemlichkeit und Unwissenheit fürs Kabel-TV entscheidet.

    Kleiner Schwank am Rande: meine Tochter meinte, ein Lehrer hätte einen Teil der Aufgaben nicht dabei gehabt, weil das Internet ja ausgefallen sei. Abgesehen davon, dass es das Internet damals nicht in der Verbreitung gab, wäre man als Schüler mit so einer Ausrede nicht durchgekommen.
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Das sind alles nur vorgeschobene Gründe um die Mieter in die Knie zu zwingen (Dank Lobbyarbeit) und de facto ein so wertvolles Grundrecht gegen neoliberale Interessen eingetauscht. Wie geasgt -bei Blumenkästen kommt niemand mal auf die Idee danach zu fragen. Katzenschutznetze (auch mit bohren & dübeln) werden ebenfalls ohne Genieren angebracht und niemand stört das.

    Aufgabe der Rechtssprechung kann aber nicht sein als Handlanger einer Kabellobby zu agieren und schon im Keim jeden Versuch zu ersticken, der der Kabellobby Marktanteile wegnimmt. Ist einfach absurd und so eine einseitige Rechtssprechung kommt eher seltener vor. Ein Rechtsfrieden kann es in Zeiten von DVB-T2 nicht geben -im Gegenteil. Die Gräben werden immer tiefer dank neuerer Technologien wie Internet-TV, Sat und DVB-T2.

    Das stimmt auch nicht! Selbst an der Brüstung angebrachte Schüssel (also ohne jedes bohren) sind höchstrichrelich verboten -das war der Fall eines Russen der sich wehren wollte (und nicht wußte mit wem er sich da anlegt). Das Gericht gab dem Vermieter recht, der Russe solle gefälligst das Internationale Paket über den Kabelanbieter zu 20€/Monat extra bestellen um 3-4 russischen Programme statt der 20 über Sat zu empfangen. Informationsfreiheit ala Deutschland.


    Aha. Und du fragst mich welche "Gesetze" dir das verbieten?

    In Wahrheit geht es nur um Riesengewinne und Marktanteile. Fassade, bohren, Löcher -alles blablabla um abkassieren zu können.

    Natürlich geht es -aus Sicht des Mieters- auch um Kosten aber mindestens soviel auch um DIE Informationsfreiheit des Mieters! Kein Kabelanbieter auf der Welt kann die Vielfalt eineses Satellitenfernsehens annährend anbieten.
     
  8. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    Nennt sich in der Regel Mietvertrag, bei uns Dauernutzungsvertrag. Und es wird niemand mit der Pistole gezwungen zu unterschreiben, zumindest bei unserer Genossenschaft.
     
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Es geht nicht ums Verständnis sondern knallhart um wirtschaftliche Interessen. Wenn man sich die Kabel-Regionen so in Deutschland anschaut, stellt man sehr schnell fest dass alles aufgeteilt ist (ähnlich wie im Rotlichtmilieu) und ein Vermieter praktisch gar keine andere Wahl hat einen anderen Anbieter zu nehmen, als den Platzhirsch. Nimmt man also die gängige Rechtssprechung Kontra-Sat und die Monopolstellung der Anbieter anderseits -so ist es ein leichtes sich auszumachen wie es wohl da zugehen mag. Außendienstmitarbeiter suchen Vermieter in Ballungsstädten gezielt auf und das einzigste worauf man sich einigen müßte -wären die Prozente bzw. der Gewinnanteil. Um Grundversorgung, Fassade, Informationsfreiheit geht es also gar nicht -nur um $$. :mad:
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Nein, das nennt man Nötigung! Denn im Kern geht es bei einer Miete um wohnen und nicht um Fernsehen. Wie ein Mieter seine Informationsfreiheit befriedigt -sollte immer noch seine Angelegenheit bleiben und nicht diktiert. Kabelgebühren bzw Umlegung auf die Miete haben in der Tat einen Mehrwert gehabt -ABER in den 80ern. In Zeiten von DVB-T, Sat, Internet-TV ist es eine reine Abzocke.