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Eltern kämpfen vor Gericht um Zugang zu Facebook-Daten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. April 2017.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Und ich finde dass man die Toten in Ruhe lassen sollte -digitale Accounts sind was Privates und sollten auch nach dem Tod Privat bleiben.
     
  2. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Das kann ja Deinen Meinung sein, die Rechtsprechung sieht es anders und mein Rechtsempfinden auch.
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Das ist nicht nur meine alleinige Meinung, sondern der vieler Gerichte -sonst würde man nicht ständig in die nächsten Instanzen gehen.

    P.S. Abgesehen davon kann ich mir gut vorstellen, dass Facebook & Co den Sack zivilrechtlich ZU machen könnten indem sie z.B. so ein Konstrukt wie die Liechtensteiner Stiftungen aufbauen wonach eine Firma als Treuhänder dazwischen fungiert und die Daten nicht raus gibt. Irgend sowas in der Form...:cool:
     
  4. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Irgendwie mußt Du andere Informationen haben als ich. Dieser Fall wurde bisher einmal verhandelt und da hat die Mutter Recht bekommen.
    Ansonsten gibt es (wohl fast) keine Urteile zu solchen Fällen. Die Gerichtswelle wird in Zukunft erst anlaufen, bisher ist das in Deutschland absolut leeres Land.
    Aktuelle Aussage des bekannten Rechtanwaltes Solmeke gestern Abend.
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Nein, es gab mind. noch so ein Fall. Aber wie auch immer -das allerletzte Wort ist längst nicht gesprochen. Diese Fallkonstellation wird sicherlich noch viele Gerichte durchlaufen und wenn am Ende die Weitergabe der Daten erlaubt würde, dann wird höchstwahrscheinlich Facebook und die anderen nachziehen und sich was im Sinne ihrer Nutzer ausdenken.

    Denn machen wir uns nichts vor: Hier geht es eigentlich nur um die Befriedigung -zwar menschlich verständliche- Neugierde, die jedoch auf kurz oder lang niedriger als die Privatsphäre eingestuft werden wird. Polizeiliche Ermittlungen blieben dabei natürlich -wie immer- außen vor.
     
  6. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Du sagst:
    Jetzt auf einmal nur:
    Ein Fall sind für Dich viele Gerichte......
    Da sag ich mal nichts weiter zu.

    Du darfst also nie, wenn Du einmal etwas erbst, die persönlichen Sachen des Erblassers ansehen oder öffnen, denke da immer dran, sonst würdest Du dir Widersprechen.
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Was ist jetzt so unverständlich? In Berlin war das bereits die 2.Instanz -also 2 Gerichte. Der andere Fall den ich flüchtig im Kopf habe -wären es auch mind. 1 Instanz -also 1 gericht. Betrachtet man das aus meinen Augen....sind es grammatisch korrekt "viele". Mir ging es aber nicht um Erbsenzählerei, sondern ums Prinzip -d.h jeder klagt erstmal vor seinem Amtsgericht und da wird einiges zusammen kommen ohne dass eine Grundsatzentscheidung dabei gefallen wäre.

    Es ist nicht nur der eine Fall. Dieser hier wurde halt durch die Medien gezogen und ist dadurch bekannter -es gibt sicherlich noch ein Dutzend Schüler-VZ oder wie auch immer betreffend.

    Nein, ich widerspreche mir nicht! Es wurde auch beim Urteil mit dieser Mutter gesagt, dass im Kern die Frage im Raum stünde OB bei digitalen Medien DAS Briefgeheimnis angewandt werden darf. Denn selbst ein verschlossener Briefumschlag sagt nichts über die Priorität der Geheimhaltung des Empfängers als ein schwierig gewähltes (meist vom System gefordertes) Passwort wo jeder nutzer davon ausgeht (!) dass seine Daten auch Tatsächlich nun sicher sind. Bei einem frei liegenden und verschlossenen Briefumschlag dagegen nimmt man das mögliche (!) Öffnen des Umschlags von Dritten billigend in Kauf.
     
  8. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    Ich sehe die Chat Daten als persönliche Gespräche und lehne eine Herausgabe kategorisch ab. Die Timeline ist was anderes. Bei den Chats wird ganz klar die Privatsphäre dritter verletzt.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    In diesem Fall sehe ich das anders!
     
  10. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    Nein. Nehmen wir mal an, das Mädchen hat Kontakt zu einem anderen Jugendlichen aus fundamentalistisch religiösem Elternhaus. Dessen sexuelle Neigung ist z.B. nicht hetero. Womöglich kennen die einem Eltern auch die Eltern des anderen Jugendlichen.

    Und die Daten willst du rausgeben?
     
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