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Elf Monate Bewährung für "Biggest Loser" wegen Hartz-IV-Betrugs

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Februar 2019.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Doch. Da gibt es mittlerweile ein entsprechendes Urteil drüber.
     
  2. Martyn

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    Ich finde das man solche Shows zweigeteilt betrachten muss.

    Denn bei einer Show wo z.B. 25 Kandidaten teilnehmen, 20 am Start, und 5 als Ersatzkandidaten, da kann sich niemand ersthaft Chancen auf dem Sieg und damit das Preisgeld ausrechen. Zwar ist es so das jemand der nur unauffällig mitspielt eher rausgevotet wird als jemand der ständig polarisiert, aber ob es dann am Ende Platz 1 oder Platz 6 wird ist dann doch Glückssache.

    Aber neben dem Preisgeld gibt es ja bei solchen Shows auch noch eine Vergütung für die Teilnahme, und die ist dann natürlich wie normales Einkommen zu behandeln.
     
  3. FilmFan

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    Dann müßten Boni und Trinkgelder auch steuerfrei sein, schließlich sind die auch Glückssache.
     
  4. Wambologe

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    Im Übrigen müssen die Teilnehmer solcher Shows nicht nur ihren Gewinn versteuern, sondern muss auch für die kostenlose Unterkunft und Verpflegung Steuern abdrücken, da das ein geldwerter Vorteil ist. (Gleichwohl kann man sich auch Werbungskosten anrechnen lassen). Das musste der Gewinner von "Die Farm" lernen.

    Finanzgericht Münster, 4 K 1215/12 E

    Gerade in dem Fall gibt es doch inzwischen ein höchstinstanzliches Urteil vom Bundesfinanzhof. Rechtlich relevant ist nicht, wie hoch die Gewinnchance ist, sondern (salopp gesagt) welchen Einsatz die jeweilige Person erbringt bzw. welches Verhalten die Person zeigt. Sascha Sirtl hat bei Big Brother - darum ging es in dem Fall - zugestimmt, bis zu ein Jahr (und darüber hinaus) aktiv und passiv im Dienst von Endemol zu stehen. Dadurch gehört sein Gewinn zu den "sonstigen Einkünften".

    Kurzfassung:
    Bundesfinanzhof

    Das gesamte Urteil:
    Bundesfinanzhof

    Sascha Sirtl musste damit die Hälfte seines Gewinns an Vater Staat abführen (Einkommenssteuer + Solidaritätszuschlag). Hinzu kamen Gerichtskosten und Zinsen für die verspätete Bezahlung. Sirtl war danach laut eigener Aussage pleite.


    Quizsendungen gelten noch als Grauzone, weil es kein Urteil speziell für WWM gibt. Big Brother unterscheidet sich - auch in den Verträgen - schon deutlich von WWM, so dass man das Urteil nicht einfach 1:1 übertragen kann.

    Einige sehen darin einen steuerpflichtigen Gewinn, weil man eine entsprechende Leistung erbringen musste. Aber überwiegend ist man der Ansicht, dass eine einmalige Teilnahme noch nicht berufsmäßig ist. Als Unterschied zu Big Brother wird unter anderem angeführt, dass Big Brother von den Personen lebt, WWM allerdings von den Quizfragen und es für den Erfolg der Show weitestgehend egal ist, ob Herr Hempel oder Frau Müller die Fragen beantworten. Das ist ein Kriterium, das der BFH bei Mein großer, dicker, peinlicher Verlobter herangezogen hat (das natürlich kein Wettbewerb unter mehreren Personen war)

    Im Übrigen kommt in dem Artikel von @derRonny auch ein Finanzgericht zu Wort.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Trinkgelder sind ganz offiziell steuerfrei, wenn sie direkt bar dem Mitarbeiter gegeben werden. :)

    Werden die Trinkgelder allerdings in die Rechnung mit einbezogen oder an den Inhaber zur Weiterleitung an den Mitarbeiter gezahlt, also nicht dem Mitarbeiter direkt in bar, so ist die Auszahlung des Trinkgelds durch den Inhaber =Arbeitgeber an den Mitarbeiter steuerpflichtiger Arbeitslohn, der auf der Lohnabrechnung stehen muss.

    Die Begründung ist hier, dass der Mitarbeiter das Geld nicht direkt vom Kunden als Dankeschön bekommt, sondern vom Arbeitgeber. Das soll verhindern, dass hier illegalerweise Lohnbestandteile als „Trinkgelder“ deklariert werden und so Steuer- und Sozialabgaben hinterzogen werden.

    Trinkgelder für den Inhaber selbst ist bei diesem immer steuerpflichtig. Für ihn stellen das Einnahmen dar.

    Deswegen Trinkgelder immer direkt in bar an den Mitarbeiter geben
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2019
    FilmFan gefällt das.
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das ist aus 2015 und mittlerweile überholt. Nach derzeitiger Rechtssprechung müssen auch Gewinne aus Quizshows versteuert werden.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Wie @Wambologe schon geschrieben hat, bei solchen Sendungen geht es bei der steuerlichen Betrachtung darum, wieviel Einsatz jemand bringen muss, um das Preisgeld zu bekommen. Sobald jemand dafür „arbeiten“ muss, ist es steuerpflichtig.

    Beim Lottospielen kannst Du nichts für den Gewinn tun. Außer ein Los zu kaufen. Der entscheidende Unterschied ist, dass Du hier den Ausgang selbst nicht durch dein eigenes Handeln beeinflussen kannst. Die Kugeln fallen so und nicht anders bei der Ziehung, ob Du dran teilnimmst oder nicht, spielt für den Ausgang der Ziehung keine Rolle.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2019
    Schnellfuß gefällt das.
  8. Wambologe

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    Nein, es gibt keine aktuelle Rechtssprechung zu Gewinnen aus Quizshows, die man als allgemeingültig ansehen kann. Es gibt - wie auch erwähnt - durchaus bei einigen die Ansicht, dass Quizshowgewinne versteuert werden müssen, weil der Gewinn nur mit der eigenen Leistung und einer besonderen Fähigkeit erzielt werden konnte. Aber diese Einschätzung ist noch von keinem höheren Gericht gefällt worden und es gibt, wie ebenfalls erwähnt, gegenteilige Einschätzungen, die überwiegen.

    Die Entscheidungen zu Big Brother, Die Farm und Mein dicker, peinlicher Verlobter, die ich alle erwähnt habe, können nicht auf Quizshows verallgemeinert werden. Ein neues Urteil wäre auch deshalb überraschend, weil das Bundesfinanzministerium mit den Finanzbehörden Länder eigentlich vereinbart hat, dass Quizshowgewinne (anders als BB-Gewinne etc.) nicht angefasst werden.

    Sollte ich mich irren und es tatsächlich ein Urteil geben, das über eine Einzelmeinung eines erstinstanzlichen Gerichts hinausgehen, kannst du es sicherlich verlinken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2019
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

  10. multiple_p

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    Wer staatliche Unterstützung bekommt, wird plötzlich vorhandenes Geld IMMER verjubeln. Wenn es nicht mehr da ist, besteht ja wieder Bedürftigkeit. Auch wenn hier eine Steuerschuld besteht. Einem nackten Mann ...
    Jedenfalls kann man ihn ja nicht verhungern lassen.
    Auch der Ex-Millionär, der alles verloren hat und einen Haufen Schulden dazu, bekommt staatliche Unterstützung, wenn er sonst nichts mehr hat. Auch wenn er seine Gläubiger (das kann auch das Finanzamt sein) nicht bedienen kann.