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Elektroautos

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von emtewe, 1. Oktober 2012.

  1. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Wow, es gibt natürlich unheimlich viel Gewerbebetriebe die so viel Strom verbrauchen und wo die Mitarbeiter dann auch noch genug Geld verdienen um sich ein E-Auto leisten zu können, damit dann die Abgbe relevant betroffen wäre.
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Zumindest ein Unternehmer ist mir bekannt der seinen Mitarbeitern erlaubt eigene Elektroautos an den Steckdosen des Unternehmens zu laden; kann allerdings sein weil der Unternehmer selber Fan von Elektroautos ist...

    Es sind Elektroautos für unter 10.000 Euro Neupreis auf dem Markt erhältlich. Ok, diese schaffen mit einer Akkuladung höchstens 50 km, sind allerdings ohnehin nur für Kurzstreckenfahrten gedacht.
    Wer lediglich zweimal im Jahr längere Strecken fährt und ansonsten nur Kurzstrecken der kann sich für diese zwei Zeitpunkte auch ein Auto mit Verbrennungsmotor mieten.
    Das spart sicherlich Steuern und Unterhaltskosten — aber gut; ich kenne auch Leute die haben ein "Sonntagsauto" in der Garage stehen neben ihrem Alltagsauto, und der "gute Wagen" darf nur sonntags bei gutem Wetter aus der Garage u. wird im Winter sogar komplett abgemeldet. :eek:
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2016
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Ich lass euch eure Fantasiewelt hab nix dagegen nur versucht bitte nicht solche (grundsätzlich nicht verkehrte)
    Ideen in den jetzigen Alltag übertragen zu wollen, es funktioniert(noch) nicht und bis es funktioniert wird es noch ein langer, langer Weg sein.

    PS. Es hat schon Abmahnungen in Firmen gegeben weil der Mitarbeiter sein privates Handy im Büro aufgeladen hat.
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Richtig, normalerweise fallen solche Centbeträge in den Bereich Kulanz der Arbeitgeberseite. Offiziell muss man allerdings bereits wg. einem Cent entstehender Kosten für private Zwecke seinen Arbeitgeber vorher um Erlaubnis fragen.
    Man darf als Arbeitnehmer nur davon absehen wenn ein Arbeitgeber es vorher allgemein erlaubt hat oder dies vertraglich geregelt wurde.

    Einfach so sein privates Auto an die Steckdose bei seinem Arbeitgeber einstöpseln ist keine so gute Idee.

    Übrigens ist die Sache für den Arbeitnehmer der sein privates Handy aufgeladen hat doch noch gut ausgegangen.

    Arbeitsrecht: Handy aufladen im Betrieb?

    Arbeitsrecht: Stromklau ist kein Kündigungsgrund


    Da hat wohl ein Arbeitgeber nur einen Grund an den Haaren herbeigezogen um einen Mitarbeiter auf die Straße setzen zu dürfen. Nice try, hat allerdings nicht funktioniert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2016