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Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. Juli 2010.

  1. baerlippi

    baerlippi Guest

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Der Tobias Huch scheint aber auch nicht mehr ganz sauber zu sein.
     
  2. sebi16

    sebi16 Wasserfall

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    So ein blödes Arschl...

    Ich wünsche dem nichts gutes mehr im leben
     
  3. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    @tesky
    Es geht ja nicht nur um BU, geht ja um ALLE FSK16/18 Sachen. Fordergründig ist der Aufhänger erstmal BU nun. Wenn die Sky ans Bein pinkeln kommt auf Cinema bald nix mehr am Tag *grusel*

    Sky müsste dann erstmal alles sperren und den Kunden auffordern den JS-PIN neu zu setzen, dann darf auch wieder gesendet werden
     
  4. casper100

    casper100 Wasserfall

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Seid mind. 10 Jahren, jedesmal kurz vor den Ferien, solche "News".
    Langsam wird's langweilig.
     
  5. digisatelli

    digisatelli Wasserfall

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Der Huch hat wirklich nicht mehr alle Tassen im Schrank,wo gibts die Droge die er nimmt,Prozesse fast alle verloren.
     
  6. arte

    arte Lexikon

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Darum geht es in erster Linie gar nicht, sondern darum, welche weiteren Kreise das noch ziehen soll. Genau die Frage muss man sich stellen:

    Wenn das durchgesetzt wird, ist es weiter möglich, dass der ganze Sky JuSchu gekippt wird und wir ungeschnittene Filme im Pay-TV erst ab 23 Uhr sehen - oder auch Sky wird die Schere einsetzen, um die dann zur Primetime zu zeigen! Ein Skandal in meinen Augen!
     
  7. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Also ich finde das ganze lächerlich.

    Es betrifft nur die nagrakarten. Der Pin kann geändert werden.
     
  8. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    @deister7 und arte
    Danke, das wusste ich nicht. Ich dachte hier ginge es - weil Huch ja diser Porno-Webseiten-Mensch ist - nur um BU. Dann sieht die Sache anders aus.
    Allerdings ändert das ja nichts an der Tatsache, dass BU für den gemeinen Porno-Konsumenten eher dröge und unabhängig ist - unabhängig von dieser einstweiligen Verfügung.

    Wie lief das jetzt eigentlich rechtlich ab? So eine Verfügung wird ja erstmal ohne Prüfung gewährt oder? Also hat ja das Gericht noch nicht darübr geurteilt, ob die Vorwürfe von Huch haltbar sind.
     
  9. Vossi

    Vossi Gold Member

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft

    Ich versteh, die Aufregung nicht.

    Wenn Sky alles so läßt, gelten halt die Regeln fürs Free-TV.
    Also FSK 16 ab 22:00, FSK 18 ab 23:00.
    Seit Jahrzehnten der gültiger Jugendschutzstandard für TV in Deutschland.

    Wenn Sky FSK16 Inhalte ganztägig (FSK18 ab 20.00) senden möchte, ist das nur möglich, wenn entsprechende Regeln und technische Sperren eingehalten werden.
    Das war schon ein Entgegenkommen des Gesetzgebers.

    Natürlich kann man diese JS-Regelungen kritisieren, sie sind aber gültig und werden sicher nicht gelockert.

    Und das ist in anderen Ländern auch ähnlich geregelt.

    Sky muss sich also dran halten, oder sie spielen mit ihrer Lizenz.
    So einfach ist das. Technisch ist das "Problem" mit den Nagra Karten recht leicht zu lösen.
     
  10. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Einstweilige Verfügung gegen Sky wieder in Kraft


    Ich würde das eh besser finden, da beim Abspielen der Aufnahme dann die Eingabe des JS-Pins wegfallen würde.