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Einstweilige Verfügung gegen Löschung von Facebook-Kommentar

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. April 2018.

  1. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    So ist es. Über den Barcode wird ja sowieso der richtige Preis ermittelt.
     
  2. Nordi207

    Nordi207 Silber Member

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    Wie andere schon geschrieben haben, ist das nicht so einfach.
    Ein weiterer Punkt ist die Marktmacht eines Anbieteres, die den Handlungsspielraum entsprechen beschränken kann.
    Ein Marktführer darf nicht mehr alles was ein DF-Forum darf, eben wegen seiner Marktmacht.

    @FilmFan: Dafür gibt es sogar ein Wort: Handeln. Das ist in Läden noch üblich, online vielleicht noch bei ebay.
     
  3. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Die Leute sind zu Facebook geströmt. Warum auch immer. Wem das Gebaren dieses Unternehmens nicht gefällt soll einfach fernbleiben. Das kann man nicht vergleichen mit einem Marktführer, der überhöhte Preise verlangt.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Nein, so nennt man das nicht. Vermutlich würde es wohl trotz diesem Urteil auf Betrug hinauslaufen, zumindest gäbe es wohl im Wiederholungsfall Hausverbot.