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Einspeisung weiterer ARD-Hörfunk-Sender in DVB-C?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Grinch, 1. August 2005.

  1. bta98

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    AW: Einspeisung weiterer ARD-Hörfunk-Sender in DVB-C?

    Nun ja...zumindest bei Unity sollen die Heuschrecken kurz vorm Abflug sein, heisst es....;)
     
  2. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Einspeisung weiterer ARD-Hörfunk-Sender in DVB-C?

    Auszug aus dem Rundfunkstaatsvertrag:

    § 52
    Weiterverbreitung


    (1) Die zeitgleiche und unveränderte Weiterverbreitung von bundesweit empfangbaren Fernsehprogrammen, die in Europa in rechtlich zulässiger Weise und entsprechend den Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen veranstaltet werden, ist durch Landesrecht im Rahmen der vorhandenen technischen Möglichkeiten zu gestatten. Die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen kann unter Beachtung europäischer rundfunkrechtlicher Regelungen ausgesetzt werden. Einzelheiten, insbesondere die Rangfolge bei der Belegung der Kabelkanäle, regelt das Landesrecht.

    (2) Soweit Betreiber von digitalisierten Kabelanlagen Fernsehprogramme oder Mediendienste verbreiten, gelten hierfür die Bestimmungen der Absätze 3 bis 5.

    (3) Der Betreiber einer Kabelanlage hat sicherzustellen, dass
    1. die erforderlichen Übertragungskapazitäten für die für das jeweilige Land gesetzlich bestimmten Fernsehprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner Programmbouquets zur Verfügung stehen,
    2. die Übertragungskapazität eines analogen Fernsehkanals für die im jeweiligen Land zugelassenen regionalen und lokalen Fernsehprogramme sowie die Offenen Kanäle zur Verfügung steht; soweit diese Übertragungskapazität danach nicht ausgeschöpft ist, richtet sich die Belegung nach Landesrecht; die landesrechtlichen Sondervorschriften für Offene Kanäle und vergleichbare Angebote bleiben unberührt,
    3. die technischen Übertragungskapazitäten nach Nummern 1 und 2 im Verhältnis zu anderen digitalen Kanälen technisch gleichwertig sind,
    4. Entgelte und Tarife für die Programme nach Nummern 1 und 2 offengelegt werden; Entgelte und Tarife sind im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes so zu gestalten, dass auch regionale und lokale Angebote zu angemessenen und chancengleichen Bedingungen verbreitet werden können; die landesrechtlichen Sondervorschriften für Offene Kanäle und vergleichbare Angebote bleiben unberührt.
    (4) Die Entscheidung über die nach Absatz 3 hinausgehende Belegung mit in digitaler Technik verbreiteten Fernsehprogrammen und Mediendiensten trifft der Betreiber
    1. innerhalb einer weiteren Übertragungskapazität im Umfang von einem Drittel der für die digitale Verbreitung zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität, soweit er darin unter Berücksichtigung der Interessen der angeschlossenen Teilnehmer eine Vielzahl von Programmveranstaltern sowie ein vielfältiges Programmangebot an Vollprogrammen, nicht entgeltfinanzierten Programmen, Spartenprogrammen und Fremdsprachenprogrammen einbezieht sowie Mediendienste angemessen berücksichtigt,
    2. innerhalb darüber hinausgehender Übertragungskapazitäten allein nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze.
    (5) Der Betreiber einer Kabelanlage hat die Weiterverbreitung von Fernsehprogrammen oder Mediendiensten der zuständigen Landesmedienanstalt mindestens zwei Monate vor ihrem Beginn unter Vorlage eines Belegungsplanes sowie in den Fällen des Absatzes 3 seiner Vertragsbedingungen anzuzeigen. Werden die Voraussetzungen des Absatzes 3 und des Absatzes 4 Nr. 1 durch den Betreiber einer Kabelanlage nicht erfüllt, erfolgt die Auswahl der weiterverbreiteten digitalen Fernsehprogramme und die Belegung der digitalen Kanäle nach Maßgabe des Landesrechts. Zuvor ist dem Betreiber einer Kabelanlage eine angemessene Frist zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu setzen. Bei Änderungen der Belegung gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.

    (6) Die Belegung einer Kabelanlage mit Hörfunkprogrammen richtet sich nach Landesrecht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juli 2007
  3. bta98

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    AW: Einspeisung weiterer ARD-Hörfunk-Sender in DVB-C?

    @digi Und? Was willst Du uns mit diesem Zitat sagen? So lange KDG, das ortsübliche Dritte ANALOG einspeist, kommen sie der Must-Carry-Pflicht nach; digital gibt es kein Must-Carry in dieser Form. Es ist lediglich geregelt, dass KDG 3 digitale Transponder der ÖR einspeisen MUSS und selbst das machen sie, wenn auch gegen entsprechendes Entgelt, was sie von den ÖR verlangen! Leider gibt es (noch) keinen gesetzlichen Anspruch auf die Einspeisung ALLER ÖR Transponder bei KDG!
     
  4. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Einspeisung weiterer ARD-Hörfunk-Sender in DVB-C?

    Die Einzelheiten des Landesrechts nach Punkt 6 interessieren mich.
     
  5. Gorcon

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    AW: Einspeisung weiterer ARD-Hörfunk-Sender in DVB-C?

    Die beziehen sich aber nur auf das analoge Angebot. für das digitale sind sie leider nicht zuständig.
     
  6. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Einspeisung weiterer ARD-Hörfunk-Sender in DVB-C?

    Heißt das, solange der Staatsvertrag nicht geändert wird muss es analoge Grundversorgung der Landesprogramme im Kabel geben?
    Ich dachte die Zukunft ist digital - ab 1.1.2010 sowieso.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Einspeisung weiterer ARD-Hörfunk-Sender in DVB-C?

    Das gilt nur für Terestrische Ausstrahlung.
    Ja.
     
  8. orangutanklaus

    orangutanklaus Senior Member

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    AW: Einspeisung weiterer ARD-Hörfunk-Sender in DVB-C?

    so jetzt muss ich hier auch mal meinen senf dazu abgeben:

    1. wozu um himmels willen muss die ARD ihre bandbreite erhöhen und dafür einen vierten transponder anmieten, die quali ist ja wohl absolut ausreichend,
    wird schliesslich nicht ohne grund überall als referenz herangezogen.

    DAS IST VERSCHWENDUNG VON ZWANGSGEBÜHREN !!!!! :wüt:

    2. die KDG ist nicht bereit den dritten ARD transponder (aus platzgründen) einzuspeisen, das ist richtig.
    aber ist denn die ARD bereit einen oder zwei ihrer unzähligen dritten analogen kanäle aufzubeben ????
    da muss auch die ARD von ihrem hohen ross runterkommen
    wer unbeding in bayern den NDR schauen mag kann sich ja wohl für 50€ ne settopbox kaufen. :eek:

    gruss
    orangutanklaus
     
  9. bta98

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    AW: Einspeisung weiterer ARD-Hörfunk-Sender in DVB-C?



    Nein, das ist so FALSCH! Die Gründe sind andere und wurden hier schon mehrfach erwähnt! Platz genug ist jedenfalls für alle 5 ÖR Transponder vorhanden!
    Nur ist 1 dieser 5 Transponder ein reiner Sat-Transponder und die anderen 2 fehlenden ÖR Transponder werden auch in Zukunft bei KDG und Unity fehlen, es sei denn KDG und Unity kommen ihrerseits endlich VON IHREM HOHEN Ross 'runter! Was die und insbesondere KDG fordern, passt auf keine Kuhhaut; die ÖR wehren sich ZU RECHT dagegen! Schliesslich gibt es genügend KNB und IPTV-Anbieter, die zeigen, dass es auch anders geht! Die Forderungen der KDG sind absolut INDISKUTABEL und noch nicht einmal im Ansatz hinnehmbar! :p
     
  10. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Einspeisung weiterer ARD-Hörfunk-Sender in DVB-C?

    Es fehlt bei allen Sendern ausser dem ersten die AC-3 Tonspur und die Tonspur für Sehschwache.
    Das ist nicht richtig, Platz wäre da.
    Das verlangt nicht die ARD sondern die LMA.