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Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Februar 2015.

  1. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Auf das Recht der Selbstbestimmung.
    Jede Firma hat das recht die Art und Weise Geld zuverdienen selber zu definieren.

    Mit welchen Recht haben die ÖR ein Anspruch auf Gratiseinspeisung.
     
  2. jamiro029

    jamiro029 Guest

    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Ich habe es schön erklärt.

    Das ganze nennt sich quersubventionierung.

    Der Kabelanschluss wäre real fast doppelt so teuer.

    Stellt euch vor, ihr müsstet allein bezahlen, die staatlichen subventionierungen würden auch wegfallen und die sender würden auch nichts zahlen..

    Dann wäre der Spass doppelt so teuer und das wäre der reale Marktpreis
     
  3. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Stimmt einfach nicht. Es gibt gesetzliche Vorgaben, die diese Freiheit einschränken.
     
  4. ronnster

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Miep, falscher Ansatz.

    Haben Sie nicht und bestehen ja auch garnicht darauf. Sie stellen Kabel Deutschland das Signal kostenlos zur Verfügung, welche mit diesem ihr Geschäftsmodell aufhübschen können. Kabel Deutschalnd nimmt dieses ja auch ab.

    Kabel Deutschland will aber die ÖRs und noch zusätzlich Geld.

    Mit welchem Recht kassiert KDG jemanden ab, der das Signal kostenlos zur Verfügung stellt? KDG hat keinerlei Verpflichtung die ÖRs einzuspeißen.

    Wenn es KDG nicht passt, dann sollen sie konsequenterweise die ÖRs auspeißen und dann schauen wir mal was passiert.
     
  5. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Jamiro nennt es "Quersubventionierung" ich nenne es doppelt abkassieren. So hat jeder seine eigene Definition dafür.

    Wobei "Quersubventionierung".... stellt für mich bspw. dar, wie das bei Sky ist. Wenn ein Kunde jahrelang den selben Betrag für Film bezahlt, aber immer weniger Neustarts angeboten werden und jene Ersparnis für die Bundesliga zur Finanzierung benutzt wird. Das nenne ich Quersubventinierung.
    Was Kabel D+UMKBW wollen, ist doppelt abfassen, aus Tradition heraus. Und frech bis unverschämt im auftreten sind.
     
  6. globalsky

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Dafür gibt es die Möglichkeit, eine zentrale Sat-Antenne mit einer Kopfstation aufzubauen, die wie eine Kabel-TV-Anlage funktioniert.

    Gegenfrage: Mit welchem Recht darf ein Kabelnetzbetreiber Gewinne mit dem kostenlos zur Verfügung gestellten Programmmaterial einfahren, ohne dafür den Rechteinhaber in angemessener Weise zu entschädigen?
     
  7. jamiro029

    jamiro029 Guest

    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Chrisaso

    Das Recht auf Selbstbestimmung haben nur natürliche Personen. Rechtsformen wie GmbH und GBR usw. können sich nicht selbst bestimmen

    Wir haben eine soziale Marktwirtschaft die reguliert wird.

    Must Carry regelt welche Sender regional von öffentlichen Interesse sind und diese sind einzuspeisen. Da hat der Kabelbetreiber kein Wort mit zu reden.
     
  8. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Deswegen jammert KDG auch über die "marktbeherrschende" Stellung der ÖR. Man kann sie gar nicht ausspeisen, weil sonst das Kabel unverkäuflich wird. Nur werfen sie damit mit Steinen im Glashaus, nutzen sie doch selbst ihre marktbeherrschende Stellung aus - nämlich gegenüber kleinen privaten Drittanbietern, die sich die Einspeiseentgelte nicht leisten können. Letztlich verhindern diese Einspeisegebühren auch die Entwicklung von Konkurrenz neben den beiden Großen RTL und Pro7Sat1. Die zahlen zwar, aber es bringt ihnen was : sie halten sich neue Konkurrenz damit vom Leib.
     
  9. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Sicher gibt es Gesetzliche Richtlinien.
    Das ist immer noch nicht richtig was der Staat macht.
    Das ist einfach falsch.

    Ändert nichts an der Situation.
    Die ÖR nutzen jetzt einfach ihre Marktmacht und besondere Stellung aus.

    Genauso das Kabelanschlüsse nicht in den Nebenkosten der Miete hinein gehören. Auch hier sollte jede die freie Entscheidung haben.

    Auch die KNB nutzen ihre Situation scharmlos aus.
     
  10. Calippo

    Calippo Junior Member

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    Zitat, "da für Satellit und DBT-T auch weiterhin Entgelte gezahlt werden. " Nur das dort nicht doppelt kassiert wird. Nur die Kabelfirmen lassen sich ihre Leistung vom Kunden und Lieferanten bezahlen. Was bei DVB-T und Satellit nicht der Fall ist.
    Aber das interresiert ja wieder keinen.