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Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Februar 2015.

  1. bdroege

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Wie wird ein Richter entscheiden wenn ein Zwangsverkabelter eine SAT-Schüssel will weil im Kabel keine ÖRR sind?

    Welche Wohnungsbaugesellschaften werden einen Vertrag mit einer Kabelfirma die es die Mietern ermöglicht eine eigene SAT-Schüssel durchzusetzen.

    Daher hat KDG bereits verloren. Offen ist nur ob sie mit einen oder zwei blauen Augen davonkommen.
     
  2. Magnesium

    Magnesium Senior Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Sagen wir es so: Für den Fall, dass KDG wirklich die Öffis aus dem Kabel rauswirft, dürfte auf die Vermieter mit Sammelverträgen eine interessante Prozesslawine zu rollen. Immerhin muss jeder Haushalt für das Angebot der Öffis zahlen, wenn sie das Angebot dann eben nicht mehr über das vorhandene Kabel bekommen, könnte das im Umkehrschluss bedeuten, dass das Breitbandkabel nicht mehr ausreichend ist, um Mietern eine Satschüssel zu untersagen.

    Auch glaube ich nicht, dass KDG vor dem BGH wirklich siegt, eventuell werden einzelne Aspekte noch mal neu betrachtet werden müssen, aber da bisher ALLE Urteile gegen KDG ausgefallen sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass es nun vor dem BGH eine 180°-Wende gibt. Es gab ja nicht nur die Prozesse gegen BR und den SWR vor den niederen Instanzen, sondern auch gegen alle anderen LRA, das ZDF und arte...
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    ... das Problem bei den bisherigen Urteilen: sie beriefen lediglich auf die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages und des GWB. Der BGH hat offenbar aber die Komplexität der Thematik erkannt ...
     
  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Das Problem ist, dass die Gesetzeslage total undurchsichtig ist und nicht kohärent ist. Wie so oft ist die Wirklichkeit der Gesetzeslage enteilt, siehe auch Datenschutz und anderes. Ich glaube nicht, dass der BGH die bisherigen Urteile völlig über den Haufen wirft...dass die ÖR wieder komplett zahlen müssen, dazu besteht einfach keine Grundlage. Es kann gut sein, dass sie tatsächlich dort zahlen müssen, wo analog eingespeist werden muss, aber eben nicht digital, da es dafür überhaupt keine Verpflichtung gibt. Aber auch das wäre nicht kohärent...
     
  5. Mangels

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Wo "muß" denn analog eingespeist werden? Und wenn es tatsächlich eine Muß-Bestimmung gibt, wieso übernimmt die KDG die Reanalogisierung auf eigene Kosten? Die würde ich dann aber den Öffentlich-Rechtlichen aufdrücken. (aber ich will dieses Fass eigentlich nicht schon wieder aufmachen -war nur mal so am Rande bemerkt)
     
  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Weil eben gar nicht geklärt ist, ob die ÖR dafür bezahlen müssen. Es ist eben eine Auflage, die die Kabelnetzbetreiber erfüllen müssen, das heißt aber noch lange nicht, dass sie dafür Geld nehmen dürfen von den Sendern. Denn diese Reanalogisierung ist ja ein Dienst am Kabelkunden, nicht an den TV Sendern. Auch die Must Carry Regelung sind ja letztlich im Sinne der Kabelkunden, nicht für die TV Sender.
    Das ist immer wieder der Punkt: alles was die Kabelbetreiber tun, das tun sie für ihre Kabelkunden ! Nicht für die TV Sender.
     
  7. Mangels

    Mangels Board Ikone

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Schon klar - Frage War aber, ob es tatsächlich irgendwo ein Muß bzgl. analoger Einspeisung gibt, wie du geschrieben hast.
     
  8. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Fast immer müssen die Programme Das Erste, ZDF, jeweiliges Drittes, Phoenix, 3sat, arte und Kika eingespeist werden. Danüber hinaus gibt es für einige Private sogenannte Vorranglisten. Aber eben nur analog, für die digitale Einspeisung gibt es keine Liste, nur die Vorgabe, dass die Betreiber Kapazitäten vorhalten müssen.
     
  9. Magnesium

    Magnesium Senior Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Naja aber es wird schon einen Grund haben, warum KDG es nicht gewagt hat bei den Öffis deutlicher auszusieben. Immerhin sind z.B. noch immer alle Dritten (bis auf rbtv) drin – halt nur noch in einer Regionalversion. Auch beim Radiotransponder hat man alles drin gelassen, man filtert nur die neuen Programme NDR Blue und BR Heimat. Gäbe es digital sicher kein Must-Carry hätte KDG die Programme doch rausgeschmissen.
     
  10. TV_WW

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Würde das bedeuten dass einige Passagen des Rundfunkstaatsvertrages überarbeitet werden müssten um Klarheit zu schaffen?
    Andererseits wird der BGH wohl nicht den Gesetzgeber dazu anhalten die Rundfunkgesetze aussagekräftiger zu formulieren, oder?