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Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Februar 2015.

  1. zyz

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Kann es. Die ÖR stellen damit die Grundversorgung her. 99,9 % von Deutschland sind per Satellit erreichbar, damit ist jeder prinzipiell in der Lage, die ÖR zu empfangen. Kabel ist aber nicht Grundversorgung, sondern ein zusätzlicher Empfangsweg, den die ÖR nicht weiter fortführen wollen. Dazu haben sie rechtmäßig die Einspeiseverträge gekündigt. Die KNB haben nur dann eine Chance, wenn Kabel auch als Grundversorgung gleichwertig zu SAT angesehen wird. Die KNB haben ja jederzeit die Chance, die ÖR auszuspeisen und ihre Kosten zu reduzieren.
     
  2. zyz

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Dann zahlen es eben die Kunden, denn diese sind ja auch private Verträge mit den KNB eingegangen (Über den Mietvertrag oder "bewusst" spielt keine Rolle). Warum sollen SAT-Kunden die niedrigeren KNB-Preise querfinanzieren? Wer Kabel will soll es auch bezahlen.
     
  3. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    KD kann Geld für eine Einspeisung verlangen.
    Ob die jetzt Sender finden die bereit sind das mitzumachen steht auf eine ganz anderen Seite.

    Jeder hat ein freien willen und eine freie Entscheidung.

    Die ÖR können auch nicht hingehen die Verträge Kündigen und dann vorm Verwaltungsgericht die Einspeisung aufgrund von Must Carry einklagen.

    Das dann auch noch Gewinnen.
    Das widerspricht jede Regel der Marktwirtschaft.

    Die ÖR haben ein ganz klares Statement mit der Kündigung abgegeben.
     
  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    @jamiro029: schalte doch erst mal deinen eigenen Kopf ein bevor du anderen mit solchen Sprüchen kommst.

    Natürlich wird "einer" zahlen. Und natürlich ist das der Kabelkunde - denn er nimmt die Leistung eines Kabelbetreibers in Anspruch. Er bezahlt den Kabelkonzern, damit dieser eben die Anlagen wartet usw.
    Er müsste dies aber nicht tun, er kann auch Satempfang nutzen, der kostenlos ist. Die TV Sender können nichts dafür, dass sich Teile der Wohnungsindustrie und auch Privathaushalten dazu entscheiden, anstatt des kostenlosen Satempfangs lieber die kommerziellen Dienste eines Kabelnetzbetreibers in Anspruch zu nehmen. Warum sollen die TV Sender das auch noch zusätzlich subventionieren? Und damit die Attraktivität des Kabelnetzes steigern - und auch noch dafür zahlen ? Das macht keinen Sinn.
    Kabel ist mit Sat und DVB-T nicht zu vergleichen, auch rechtlich nicht. Aber das haben bisher ausnahmslos alle Gerichte schon so festgestellt. Dass der BGH völlig anders urteilt, ist recht unwahrscheinlich.
     
  5. globalsky

    globalsky Talk-König

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Noch einmal an alle, die es bislang nicht verstehen wollen:

    Der Satellit und die terrestrischen Sender stellen eine senderseitige Versorgung dar; die empfangenden Zuschauer müssen sich das Empfangsequipment (Antennen, Spiegel, Infrastruktur) selber anschaffen, warten und betreiben.

    Kabelfernsehen stellt hingegen eine empfangsorientierte Versorgung dar, ähnlich einer Großgemeinschaftsanlage, die einen einizigen Eigentümer (in dem Fall den Kabelnetzbetreiber) hat. Der empfängt das Signal und bereitet es in seiner Infrastruktur entsprechend auf und stellt es den Zuschauern zur Verfügung. Die Betreuung dieser Infrastruktur übernimmt der Netzbetreiber, der für diese Dienstleistung Entgelte von den angeschlossenen Haushalten einnimmt. Da die Zulieferung der Signale über Sender bereits bezahlt ist (übrigens gilt auch das Anliefern über Glasfaser als Sendeanlage, die das aufbereitete Signal dem Netzbtreiber zur Verfügung stellt), können von den Programmveranstaltern keine Gebühren in Form von Einspeiseentgelten erhoben werden.
     
  6. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Das wird es.

    Ich denke hinter dem ganzen steckt inzwischen etwas anderes, da ja die KDG gar nicht mehr die KDG ist, sondern es ist Vodafon.

    Es könnte z.B. ein Schuss vor den Bug der Konkurenz sein.

    Z.B. gegen LibertyGlobal alias UMKBW, die ja noch weniger ÖR haben. Zumindest auf der HD Ebene.

    Wenn Vodafon schnell vor dem Bundesgerichtshof verliert, hat LibertyGlobal mit seinem UMKBW ein echtes Problem, auch wenn die juristischen Ansätze gegen die ÖR nicht exakt gleich sind.

    Denkt mal darüber nach. :winken:
     
  7. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Nö. Gerade hier ist das nicht der Fall. Must Carry ist politisch gewollt - das ist eine gesetzlich Vorgabe des Rundfunkstaatsvertrags bzw. der Landesmedienanstalten. Kein freier Wille, sondern gesetzliche Vorschrift.
     
  8. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    @StefanG: was dahinter steckt ist einfach die Tatsache, dass man Klagen muss bis zum Ende, weil sonst die Aktionäre der KDG Geschäftsleitung aufs Dach steigen weil nicht alles Mögliche unternommen wurde.
     
  9. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Sat wird von einer Privaten Firma Names Astra betrieben.
    Die Firma ist genauso wie ein KNB gewinnorientiert.

    Diese Firma hat einfach eine andere Art der Umsatz Erzeugung.
    Die Umsatz Erzeugung ist nicht richtiger oder falscher als die von den KNB.

    Die ist einfach anders.
    Der freie Wille.
     
  10. jamiro029

    jamiro029 Guest

    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    So ist es.....

    Die Leute erwarten das größte Programm die beste Qualität.

    Nichts aber auch rein überhaupt nichts ist umsonst.

    Für alle die Zwangsverkabelt sind und keine Laternative wie T Home oder Satellit möglich ist, ist es ein Schlag ins Gesicht.

    Die sind die Gelackmeierten. Die müssen GEZ hinlegen, Kabel TV Gebür und wenn die ÖR nicht zahlen müssen dann auch noch mit weiteren Kosten rechnen müssen.

    Ob das so erstrebenswert ist, ich weiss ja nicht.....

    Ich finde, wenn die ARD und ZDF weiterhin auf Must Carry bestehen und ihren aufgeblähten Senderpakete die alle das selbe zeigen, dann müssen sie zahlen.

    Fakt ist auch, die ARD und ZDF können die Einspeiseverträge ja gern kündigen,. aber die Must Carry Regelung zwingt ja trotzdem die Kabelbetreiber ein zu speisen.

    Allein dieser Fakt zeigt, das da was nicht richtig ist und das hier das Verfassungsgericht gefragt ist.