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Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Februar 2015.

  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Ja wenn das Wörtchen wenn nicht wäre.....
    Schreiben wir dann noch ausschließlich von Kabel D Kunden? :D

    Was nur grundsätzlich gemeint war, ist die Tatsache, dass durch Wegfall der Einspeiseentgelte es nun mal nicht (kostenbezogen) zu drastischen Preissteigerungen dadurch kommen kann oder anderen teilweise hier gelesenen Mumpitz.
    Ich erwähne dabei explizit, dass du das nicht warst.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Per Sat können sehr viel mehr die Sender nicht empfangen. Wie stellst Du Dir das vor wenn erstens der Weg zum Sat versperrt ist oder das Haus nicht nach Süden steht?! oder der Vermieter es verbietet eine Antenne aufzubauen? Nimm mal von Deinen 99,9% 30% ab, dann kommst du in etwa dahin wer per Sat die Sender sehen kann. ;)
    Kabel gehört nun mal zur Grundversorgung genauso wie Sat und genauso wie DVB-T. Die Einspeiseverträge bei der KDG und UM wurden nur gekündigt um aus den Knebelverträgen heraus zu kommen um dann nicht mehr für etwas zu zahlen worauf die KDG und UM schon lange kein Recht mehr haben. Mit dem Recht auf Einspeisung hat das nichts zu tun.
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Richtig, nur die, die auch Abgaben an die Verwertungsgesellschaften zahlen (müssen). ;)
     
  4. kromvel93

    kromvel93 Junior Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Leider nicht ganz präzise:
    Bei der analogen Verbreitung stimmt das so in etwa (mit unterschieden zwischen den Bundesländern), rechtsgrundlage sind die Landesmediengesetze (Must-Carry Regelungen)
    Für die digitale Verbreitung ist der Rundfunkstaatsvertrag die Rechtsgrundlage. Digital müssen alle Dritten Programme sowie die Spartenprogramme eingespeisst werden. Die Dritten Programme natürlich nicht mit jeder Regionalvariante.
     
  5. kromvel93

    kromvel93 Junior Member

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Jedenfalls wäre dann die Sache mal Höchstrichterlich entschieden. Das schafft mal Klarheit.
     
  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Das stimmt nicht... Kabel ist keine Grundversorgung, und DVB-T streng genommen auch nicht mehr. ARD/ZDF müssen über einen durch sie wählbaren Weg die Verbreitung sicher stellen, also Grundversorgung. Kabel fällt hier von vorne herein aus, da es nicht alle Haushalte in Deutschland technisch erreicht und nicht kostenlos verfügbar ist. Bleiben also nur DVB-T und Sat. Und ARD/ZDF haben sich nach der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags für eine Grundversorgung via Satellit entschieden.

    Das sind alle Hürden, für die die TV Sender nichts können - sozusagen private Probleme des Nutzers, die er ausschalten muss. Das war schon immer so, wenn früher der terrestrische Empfang schwierig war, wie zB im tiefen Tal etc. dann musste man selbst einen besonderen Aufwand für den Empfang treiben - man kann nicht verlangen, dass die TV Sender dafür die Kosten übernehmen.
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Genau das ist völlig richtig....
    Schlicht und ergreifend deshalb:
    Weil die Satnutzer an die Satelliten-Betreiber nix zahlen müssen.:)

    Noch richtiger wäre, wenn die Kabel-Provider an die ÖR für deren Programme kräftig zahlen müssten.

    In Deutschland gibt es ca. 16 Millionen Einfamilien-Häuser.
    Davon betreiben ca. 35 bis 40% Kabel-Empfang.

    Jeder Kabelhaushalt zahlt im EFH 220€ / Jahr. Plus 180€ für den erweiterten Digitalempfang.
    Purer Wucher - wenn dann UM ganze 3 HD-Kanäle für 220€ einspeist.:eek:
    Noch vor 2 Jahren hat UM für die digitalen Privatkanäle 4 oder 5€ verlangt.

    Die Installation eines 20m langen Kabelanschlusses + ÜP kostet dem HE über 1000€

    Dafür baue ich 2 nicht erdungspflichtige und hochwertige Multiempfangs - Satanlagen
    und versorge 2 x 8 Teilnehmer mit 2/3 Positionen ....
    und für viele Jahre ist Kosten - Ruhe.:winken:
    Die Satelliten müssen auch gewartet werden....
    Das ist dem Zuschauer außerdem völlig merdeegal....

    Welch eine "große" Eloquenz wird wir hier deutlich....:LOL:
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2015
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Das müssen ja alle außer klein Gemeinschaftsanlagen bis zu einer bestimmten größe nicht (wieviel Anschlüsse genau habe ich jetzt nicht im Kopf aber das waren nur ein "paar").
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland zieht vor Bundesgerichtshof

    Sat ist aber genauso wenig von allen empfangbar, es sei denn man würde die Sat Positionen in alle 4 Richtungen verteilen:LOL:. (gleiches gilt natürlich auch für DVB-T). ;)
     
  10. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    machen was, was sie nicht müssen. 1:0 gegen KDG. Das wird eine schallende Niederlage.