1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Edelmax, 1. Oktober 2013.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    Anzeige
    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Nein, nur Kopfschütteln.
     
  2. michatubbie

    michatubbie Board Ikone

    Registriert seit:
    5. November 2004
    Beiträge:
    4.619
    Zustimmungen:
    169
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    TV-Gerät *g*
    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Dann müsste Sky eine Ausfertigung des Vertrags unterschrieben an dich zurücksenden, oder nicht?
    Ich denke nämlich, auch hier würde Sky nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots versenden.
     
  3. zyz

    zyz Talk-König

    Registriert seit:
    21. Januar 2007
    Beiträge:
    5.029
    Zustimmungen:
    2.600
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Den Vorschlag habe ich auch damals gemacht. Es wäre so einfach. Jeder Rabattkunde bekommt das Angebot für 10 € zusätzlich alle Feeds zu bekommen. Bei Vollzahlern schenkt man diese Feeds (wie ja auch jetzt schon). Dagegen hätte keiner was gesagt, es wäre transparent und fertig. Nein man entscheidet sich für Bullshit-Bingo mit abweichenden AB und verwirrten Kunden und CCAs :rolleyes:
     
  4. michatubbie

    michatubbie Board Ikone

    Registriert seit:
    5. November 2004
    Beiträge:
    4.619
    Zustimmungen:
    169
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    TV-Gerät *g*
    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Bitte das jetzt nicht zur Diskussionsgrundlage machen... :eek:
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Die einzige "Transparenz" die Sky möchte, ist vermutlich die Transparenz der Blusen der Vorstandssekretärinnen, aber ansonsten ist die Undurchsichtigkeit Strategie.
     
  6. kjz1

    kjz1 Platin Member

    Registriert seit:
    26. August 2008
    Beiträge:
    2.272
    Zustimmungen:
    1.716
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    IANAL, aber die 'invitatio ad offerendum' findet beim Verkaufsgespräch (mit dem Callcenter) statt. Mit dem Übersenden der AB hat Sky das Angebot angenommen und es kommt ein Vertrag zustande, der seitens Sky auch zu erfüllen ist.

    Eine Hintertür wäre höchstens, wenn die AB leicht erkennbar grob unbillig wäre. (also einen nagelneuen Ferrari für 100.- EUR verkauft) Das ist aber bei Sky wohl nicht der Fall. Und wenn Sky nachweisbar wiederholt so vorgehen würde, könnte Sky nach UWG wohl auch von einem Mitwettbewerber abgemahnt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2013
  7. Crom

    Crom Talk-König

    Registriert seit:
    6. Oktober 2010
    Beiträge:
    6.572
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Nein, der Vertrag kommt bereits am Telefon zustanden, denn sowohl der Kunde als auch Sky (über den CCA) gibt eine Willensbekundung ab. Die AB ist nur noch einmal die schriftliche Bestätigung des telefonisch abgeschlossenen Vertrages.

    Sky müsste einfach beweisen, dass am Telefon anderes vereinbart wurde.