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Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Edelmax, 1. Oktober 2013.

  1. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Nein. Du irrst. Dafür gibt es das "invitatio ad offerendum". Auf z.B. fast jeder Website findest du Preise. Das ist aber juristisch kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Im ersten Fall käme es mit deiner Bestellung sofort zu einem gültigen Vertrag. Das ist so nicht gewollt, daher der "Trick". Erst der Vertragspartner nimmt Aufgrund deines Kaufangebotes das Geschäft an oder eben nicht. Das alles ist kein Thema, da eigentlich klar.
    Im Rückholfaden hatte zumindest ich das Gefühl, dass einige die AB als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes halten und das sehe ich anders.
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    hmm, dann bin ich wohl zu blöd dafür, das zu begreifen. Ich bin endgültig raus aus diesem schwachsinnigen Thema.
     
  3. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Eine einseitige Änderung ist aus meiner Sicht nicht möglich. Sky könnte den Vertrag nur anfechten. Und dies auch nur bei groben Fehlern in der Willenserklärung. Und dies ist doch bei der Freischaltung von Go und Feeds nicht wirklich zu unterstellen.

    Aus meiner Sicht lässt sich dies aus einer BGH Entscheidung ableiten.

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...&client=3&nr=31721&pos=11&anz=451&Blank=1.pdf
     
  4. mcfly26

    mcfly26 Senior Member

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Es muss jemand klagen und diese Klage auch gewinnen, damit ein Musterfall daraus wird, bevor etwas geändert wird. Ich bezweifle allerdings, dass ein RA bei einem Streitwert von unter 1TEUR dies auch vor Gericht bringen wird.
     
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Vor Gericht bringen dürfte auch bei einem Streitwert von unter 1.000 Euro nicht das Problem sein, sondern vielmehr, dass das Ganze ewig lang dauern wird und der Kläger vermutlich nichts davon hat, weil sein Vertrag bis dahin vermutlich abgelaufen ist. Deshalb werden sich die meisten das zweimal überlegen, ob sich dieser Aufwand überhaupt lohnt.
     
  6. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Anwaltshonorare sind mittlerweile frei verhandelbar, und da solche Verfahren meist auch in den Medien eine gewisse Aufmerksamkeit erfahren, dürfte es nicht das Problem sein, einen Anwalt zu finden.
    Zu 99,9 % wird es aber zu keiner Verhandlung kommen, weil Sky weiß, dass man chancenlos wäre und ein Urteil verheerende Folgen auch imagemäßig hätte. Sky würde sehr schnell kulant auftreten und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht " einlenken. Interessant wäre nur, wenn´s einer hobbymäßig ablehnt und die Rechtspflicht verbindlich geregelt haben möchte. Den ausgehandelten Vergleich, damit die Klage zurückgezogen wird, würde mich dann interessieren. Da geht´s dann schon lange nicht mehr um Go oder Feeds freischalten....
    Aber die "Geschäftsleitung" dürfte, wenn man sich an sie wendet, schon kulanterweise einlenken.

    Um vielleicht mal ein kleines Fazit zu ziehen:
    Es stellt sich heraus, dass es im hiesigen Fall nicht relevant ist, wer ein Angebot macht und wer es annimmt (dies geschieht in der Tat teilweise durch den Kunden als in anderen Fällen - häufiger - auch durch Sky). Wichtig ist, dass ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt (und da hat Horud recht, das passiert, wenn der CCA sich im Auftrag von Sky mit dem Kunden einig wird) und wird für den Kunden beweisbar durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens Sky. Somit ist Sky verpflichtet, die in der AB bestätigten Vertragsbestandteile zu erfüllen.
    Eine zweite zuungunsten den Kunden abweichende AB muß der Kunde nich akzeptieren, soweit die Fälle sich lediglich auf Feeds, TVD oder Sky Go beziehen.

    @horut: Dass die AB´s schon ziemlich automatisiert verschickt werden, ist klar. Aber für die Programmierung ist Sky (oder wenn die das outgecourt haben eben der entsprechende Vertragspartner) verantwortlich. Also bei eigenem Fehler Vertragpartner oder Mitarbeiter verantwortlich machen, und nicht Kunden um ihr Recht bringen.
     
  7. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Die AB bestätigt ja nur einen Vertragsschluss. Sky müsste jetzt beweisen, dass der telefonisch oder wie auch immer abgeschlossene Vertrag anders war als in der AB beschrieben. Dafür reicht z.B. eine Aufzeichnung des Gespräches. Da hängt's dann davon ab, was der CCA genau gesagt hat. Manche versprechen das ja, andere sagen gar nix, andere sagen "alles wie bisher für ...". Wie gesagt, das müsste Sky nachweisen. Können sie das nicht, dann müssen sie sich an die AB halten.
     
  8. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Diese ganze Schwurbelei würde erspart werden, wenn Sky Angebote per Brief macht, und der Kunde wenn er mit diesen Angebot einverstanden ist, den Vertrag unterschrieben zurücksendet, bzw. online eine Codenummer eingibt.

    Dann sind die Vertragspunkte schwarz auf weiß - Beweis eindeutig, und der Streit was der Agent am Telefon nun wirklich gemeint hat, bliebe aus.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Sky könnte es sich noch einfacher machen. Wer alle Feeds + SkyGo haben will, zahlt (bspw) nen 10er auf die 34,90 drauf und gut isses. Der Bestandskunde spart dann immer noch und Sky erhöht seine Einnahmen.

    Da blicken derzeit doch selbst die "Experten hier im Forum nicht mehr durch, bei dem ganzen Hickhack, der da fabriziert wird. Wie soll da ein einfacher CCA noch durchblicken.

    Wobei ich der Meinung bin, dass HD heutzutage "state of the art" ist und eigentlich bei einem selbsternannten Premium PayTV ohne Extrakosten zu empfangen sein sollte. Man muss ja auch so schon bei Sky nen Extra-Obolus für HD zahlen :eek:

    Aber gut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2013
  10. Teoha

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    Will Sky nicht.

    Will Sky nicht.

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