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Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Edelmax, 1. Oktober 2013.

  1. zyz

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    horud ist (offensichtlich) der Auffassung, dass der Kunde mit Annahme der AB erst ein Angebot an sky macht, da die AB ja nur eine Offerte seitens sky ist. Das sieht er ziemlich eklusiv so, weil total hanebüchen.
     
  2. zyz

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Dann stelle die Frage nicht, sondern beantworte sie einfach. Sollte für dich als mehrfach studierter anerkannter Rechtsprofi ja ein leichtes sein. :rolleyes:
     
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Vorallem wenn man bedenkt, das mit der Annahme der AB ein rechtlich wirksamer Vertrag geschlossen wird.
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Hatte mich zwar schon verabschiedet, aber wenn du mich zitierst......ich habe gar nichts aus Wikipedia zitiert. Also bitte schreibe es nicht so, als hätte ich es getan. BTW: Auch dort steht ab und an was korrektes.

    Und deine Überheblichkeit ist jetzt etwas zu dick aufgetragen.

    Fakt ist, das du beispielsweise mit "invitatio ad offerendum" ankommst, dann aber, wenn es DIR passt, feststellst, das es ja gar nicht um einen Kauf oder Kaufvertrag geht. Was denn nun ?
    Erst "schießt" Du, und im nächsten Satz sind Pistolen verboten ?

    Ich mach mir meine Rechtswelt selber, wie sie mir gefällt......wenn du tatsächlich so fundierte Kenntnisse hast, dann würdest du auch zugeben, das es IMMER unterschiedliche Sichtweisen gibt, sonst würden wir ja keine Gerichte benötigen.

    Aber dies schnöselige "Ihr habt Unrecht und horud hat Recht....weil es nunmal so ist" wirkt (und ist) unpassend. Nimmt dir auch keiner ab, wenn es so artikuliert wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2013
  5. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Also aus meiner laienhaften Sicht handelt es sich bei der AB um die schriftliche Bestätigung des (telefonisch) geschlossenen Vertrages. Die AB ist aus meiner Sicht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, welches dann erst von Sky angenommen wird, wenn der Kunde das bestätigt oder in sonstiger Form durch sein handeln annimmt. Das wäre z.B. die Website oder Rückholangebote per Post oder mdl. durch den CCA.

    Wenn die AB nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes wäre, dann würde es viele Verträge nicht geben, denn der Kunde gibt Aufgrund der AB kein Angebot ab. Er wird auch nicht irgendwie Aktiv, denn er ruft keine Hotline für eine Freischaltung an und er überweist i.d.R. Geld.
    Bei den üblichen Verlängerungen sendet Sky die Freischaltung automatisch und sehr oft schon deutlich vor Zugang der AB und die Gebühren werden aufgrund bereits vorliegender Erlaubnis eingezogen. Der Kunde kann also gar nicht kein Angebot abgeben - nur Aktiv durch Widersprechen. Aus einer AB daher eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu basteln klingt für mich unlogisch.

    Die AB ist für mich die Vertragsbestätigung und dieser Vertrag kann aus meiner Sicht durch Sky nur wegen Irrtums angefochten werden bzw. Sky könnte dieses versuchen. Die Erfolgsaussichten mag bzw. kann ich nicht einschätzen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2013
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Ich gebe es auf. :eek:

    Das sind Grundlagen BWL, was du da abstreitest.

    Geh zum Bäcker und verlange 10 Brötchen. Er muss sie dir nicht geben. Du hast dann auch keinen Rechtsanspruch darauf. Nicht er macht dir ein Angebot, weil er die Brötchen mit Preisauszeichnung im Korb liegen hat, sondern Du als Kunde gibst das Angebot ab ("gib mir 10 Brötchen gegen Geld") und der Bäcker nimmt es an.

    Der Bäcker kann sich den Angebotspartner aussuchen, er hat keinen Kontrahierungszwang. Ebenso muss er dir als Kunde keine Schadenersatz zahlen, wenn er nicht dich nicht verkauft. Schon gar nicht hast Du Anspruch auf ein bestimmtes Brötchen im Korb. Eben WEIL er dir kein Angebot gemacht hat, sondern dich lediglich aufgefordert hat, ein Angebot abzugeben.

    Genau DAS ist der Unterschied.

    Das ist bei Sky ebenso, weil die Angebote grundsätzlich - und das ist der entscheidende Knackpunkt - an eine unbestimmte Zahl von Menschen geht. Auch wenn du gerade jetzt den Flyer siehst, das Schreiben liest , auf der Website das "Angebot" anklickst" oder dir der CCA das "Angebot" am Telefon mitteilt. Es ist immer ein invitatio ad offerendum, niemals ein spezielles Angebot an dich. Es ist kein speziell auf dich maßgeschneidertes Angebot, sondern ein Massenprodukt. Anders als bei Teohas Auto, das speziell für den Kunden zusammengestellt wird und du erst dann die Bestellung auf diese Angebot hin aufgibst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2013
  7. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Na und, das ist am Thema vorbei. Um die Frage, wann denn der Vertragsabschluss zu Stande kommst, drückst Du Dich.
    Eine Auftragsbestätigung als Angebot zu werten ist Deine exklusive Meinung. Ganz exklusiv.
     
  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Nun ja, bei den von dir geschilderten Beispiel Bäcker u.ä. vergleichbares, sicher richtig.
    Nur ist es ja oftmals so, also im Zusammenhang mit Sky und obigen Thread-Thema, dass Sky mich anruft, mir ein Angebot macht, dem ich entweder zustimme oder es ablehne. Derjenige von dem ein Tun ausgeht, ist in dem Fall Sky.
    Das Angebot seitens Sky (ist bei mir immer so, da nix Tele oder Mail), kommt auch oftmals schriftlich.

    Ich denke man muss schon unterscheiden, zwischen dem, wenn ich anrufe und dem wo Sky mich anruft/mailt/anschreibt und mir ein Angebot unterbreitet.
     
  9. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Das das nicht sein kann, sagt ja zudem schon der Name AUFTRAGsbestättigung.

    Wenn ich eine solche bekomme, habe ich ja bereits einen Auftrag erteilt oder eben ein Angebot angenommen.

    Sinnlose Diskussion, denn horud wird es nie begreifen.....
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Nirgends habe ich gesagt, dass eine Auftragsbestätigung ein Angebot ist, was redest Du da??? :eek: Du als Kunde gibst das Angebot ab, das sage ich. Menschenskind nochmal.

    Wenn du die Auftragsbestätigung bekommst, ist der Vertrag schon längst abgeschlossen. Eine Auftragsbestätigung ist nichts anderes als eien schriftliche Fixierung des vorher zustande gekommenen Vertragsabschlussses.


    Der Vertrag wird abgeschlossen, wenn Du Sky das Angebot machst "Ok, ich nehme ihre Aufforderung zum Vertragsabschluss an" und Sky dein Angebot annimmst, wenn der Vertretungsberechtigte, hier der CCA sagt "Supi, ich vermerke das dann so. Schönen Tag noch".
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2013