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Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Edelmax, 1. Oktober 2013.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Schau in den Rückholthread rein, aber nicht hauen ;)

    --

    Ein Sky-Abo ist übrigens kein Kaufvertrag :eek:
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Ist aber ein Sky-Vertrag in der Regel auch.

    Daher durchaus vergleichbar.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    @horud, auch da ist mittlerweile fast jede Post OT weil keine Angebote drin stehen.

    Der Moderator wird trotz Bitten nicht OT zu sein, vom User in den A rsch getreten.

    Überlegt Euch hier einen logischen Aufhänger den jeder Neuling nachvollziehen kann. Der Rückholthread steht kurz vor der Schließung wenn ihr so weiter macht.

    - Moderation -
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Der hat hier noch gefehlt........:eek:

    Der Thementitel ist imho übrigens einer der aussagekräftigsten im ganzen Forum......das in jeder Newbie nicht gleich versteht liegt in der Natur der Sache. Ich kann mir auch keinen besseren Titel vorstellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2013
  5. jpsqq

    jpsqq Neuling

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Da wird nicht viel Spielraum bleiben. Selbst wenn die erste AB gültig ist und die Leistung (HD3, Sky Go) nicht geliefert wird, bleibt einem als Kunden nur die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Theoretisch bestände der Anspruch auf Schadensersatz (hier ist natürlich kein Schaden entstanden) oder der Anspruch auf eine Vertragsstrafe (die aber vorher hätte schriftlich vereinbar werden müssen). Im Endeffekt läuft es darauf hinaus, dass man ein Sonderkündigungsrecht erhält, das im Großteil der Fälle – solange der Vertrag nicht im Einzelhandel abgeschlossen wurde – über die einmonatige Widerrufsfrist bereits abgedeckt ist. Es ist nicht möglich Vertragsgegenstände "einzuklagen".
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    @ Eike: Wir haben es ja im Rückholthread beendet, zumindest Teoha und ich :)
     
  7. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Oder anders, Horuds "invitatio ad offerendum"

    Wiki dazu:

    Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

    Dies trifft meines Erachtens hier gar nicht zu, weil Sky mir persönlich konkrete Angebote per Mail oder Brief zusendet. Ich kann dort über ein System rechtsverbindliche Verträge schließen ohne große Wahlmöglichkeiten.
    Sky präzisiert in den Auftragsbestätigungen jedoch Vertragsdetails, die dann Vertragsbestandteile werden. Diese können sie nicht ändern, wie sie gerade wollen und das mit EDV-Fehlern begründen.
     
  8. zyz

    zyz Board Ikone

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Das es sich hier um ein invitatio ad offerendum handeln soll, ist horuds exklusive Meinung. Wenn sky eine Ab schickt, dass ist das keine Aufforderung zum Angebot sondern ein klares Angebot seitens sky.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Gut, wenn du keine ernsthafte und realitätsnahe Diskussion willst, dann bin ich hier raus. Wenn etwas vertraglich vereinbart, bzw. schriftlich zugesagt ist, ist es mir schnurzpiepegal, ob es ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag ist.

    Ciao
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Oktober 2013
  10. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Einseitige Änderung der Auftragsbestätigung seitens Sky, zulässig oder nicht?

    Ein Sky-Vertrag ist genau genommen ein Dienstleistungsvertrag. Aber ansonsten hast du völlig recht mit dem was du schreibst zum Thema.