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Einkommensteuer Lohn/ALG (II)

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Hose, 15. Januar 2007.

  1. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Einkommensteuer Lohn/ALG (II)

    Da gibts sicher ne eigene Spalte in dem Wust der Steuerformulare. Dürfte in der Anlage N zu finden sein. Irgendwo in der Nähe dessen wo du den Bruttolohn eintragen musst. Wegen der 801€, was willst du da grossartig verteilen, die musst du eher noch auf eine einzelne Bank konzentrieren.
     
  2. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Einkommensteuer Lohn/ALG (II)

    @uli12us:
    Zinseinnahmen von 801 EUR pro Jahr oder mehr habe ich nicht, da sind wir noch ein kleines Stück von entfernt. ;) Streng genommen bin ich ja selber dafür verantwortlich, wie ich die 801 EUR auf mehrere Kreditinstitute verteile, wenn ich Konten nicht nur bei einem Kreditinstitut habe. Ist typisch deutsch, viel komplizierter geht es nicht:
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Einkommensteuer Lohn/ALG (II)

    Hallo Lupo :)

    Zum ersten Punkt: Die Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist in einer eigenen Anlage, der "Anlage R" anzugeben. Jeder Ehegatte muß eine eigene Anlage R ausfüllen (natürlich nur, wenn sie auch beide Rente bekommen, ansonsten nur der entsprechende Rentenbezieher). Direkt die erste Rubrik 1= Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung und in Zeile 5 die Bruttorente. Und die ganzen Fragen dazu nicht vergessen zu beantworten (seit wann läuft die Rente etc.)

    Damit kannst Du schon mal die vereinfachte Einkommensteuererklärung, wie Du sie für dich ausgefüllt hat, ad acta legen und dich mit dem vierseitigen Mantelbogen und den entsprechenden Anlagen anfreunden. Viel Spaß ;)

    Zum zweiten Punkt: Ja, man muß jetzt wieder aufpassen und den Freibetrag sinnvoll verteilen, um eventuelle Zinseinnahmen steuerfrei zu stellen und keine Zinsabschlagsteuer zu riskieren. Die kann man sich zwar mit der ESt-Erklärung wieder holen, trotzdem ist es besser, die zu vermeiden.

    In der Anlage N hat das in diesem Fall dann nichts zu suchen, wie uli12us vermutete. Zinseinnahmen und der Sparerfreibetrag gehören in die Anlage KAP ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2007
  4. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Einkommensteuer Lohn/ALG (II)

    uli12us vermutete, daß Einnahmen aus der Rentenversicherung in die Anlage N eingetragen werden. Ich wußte es bisher selber nicht und danke Dir für Deine Auskunft.
    Wenn man mehrere Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag von 801 EUR erteilt, dann ist das ein ganz kleiner Fall von Steuerhinterziehung? Darauf habe ich gestern mal meine Mum hingewiesen.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Einkommensteuer Lohn/ALG (II)

    Ja, ist es. Fällt auch auf. Zwar bekommen die Finanzämter nicht direkt Kenntnisse von den erteilten Freistellungsaufträgen eines Steuerpflichtigen. Aber die Kreditinstitute müssen bestimmte Daten an das Bundesamt für Finanzen mitteilen, daß diese sammelt und auswertet. So bspw. alle Kapitalerträge, die mittels eines bestehenden Freistellungsauftrag steuerfrei gestellt wurden. Übersteigen die Freistellungsaufträge eines Steuerpflichtigen die gesetzlich zulässige Grenzen, dann erfolgt automatisch eine Kontrollmitteilung an das zuständige Wohnsitzfinanzamt. ;)
     
  6. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Einkommensteuer Lohn/ALG (II)

    Ich hab schon lange keine solchen Anlagen von denens ja dutzende gibt gesehen. Drum hab ich vermutet dass es in Anlage N steht. Das macht mittlerweile alles der Steuerberater. Früher hab ichs selbergemacht aber das Finanzamt hat mir nichts von dem was ich da angegeben hatte geglaubt.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    :D :winken: :)