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Einkommenssteuererklärung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 12. Februar 2022.

  1. Winterkönig

    Winterkönig Guest

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    Auf deutsch gesagt ist der Arbeitnehmer dann wieder der gearschte. Sehe ich das richtig? (n)
     
  2. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

  3. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Und das schlimmste ist dass es von einigen Firmen auch noch schamlos ausgenutzt worden ist.
     
  4. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Meiner Meinung nach sollte Kurzarbeitergeld wie Arbeitslosengeld behandelt werden.

    Arbeitslosengeld muss man ja auch nicht zurück zahlen wenn man wieder Arbeit gefunden hat.

    Und schlussendlich bleiben die Jobs ja dan auch erhalten von denen man auch weiterhin Steuern bekommt.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Jeder Arbeitnehmer sollte eigentlich wissen, dass er bei Bezug von Lohnersatzleistungen gesetzlich dazu verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Gilt auch bei Bezug von Krankengeld, Überbrückungsgeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld…

    War schon immer so. Da muss der Steuerberater nicht extra drauf hinweisen. Auch in der Presse wurde zu Hauf während Corona darauf hingewiesen.
     
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  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Bei Arbeitslosengeld auch? Das wäre mir auch neu. Ich war selbst schon mal kurzzeitig arbeitslos Anfang der 90er, da habe ich damals keine Steuererklärung gemacht.... Gut, ist lange her. Und das Bezieher von Kurzarbeitergeld das machen müssen... War auch mir neu. Wenn man nicht ausdrücklich sich damit beschäftigt....
    Was ist eigentlich, wenn er wieder vollen Lohn bekommt, dann ist er drin in der Mühle? Für immer?
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein. Das liegt am sogenannten Progressionsvorbehalt. Die Lohnersatzleistungen, die Du ja vom Staat/ der Krankenkasse bekommen hast, sind steuerfrei. Da diese aber in deiner Lohnabrechnung nicht mit drin waren, sind auch die übrigen Löhne zu niedrig besteuert worden, weil der Teil ja fehlt. Das hängt damit zusammen, dass jeden Monat die Lohnsteuer anhand der steuerpflichtigen Bezüge ermittelt wird. Ist der Lohn immer gleich, sollte es am Jahresende auf Null rauskommen. Schwankt der Lohn, stimmt es nicht. In diesem Fall wurde auf das Jahr gesehen zu wenig Lohnsteuer gezahlt und das wäre dann eine doppelte Förderung (einmal Lohnersatzleistungen und zum zweiten niedrigerer Steuersatz). Deswegen wird das in der Jahreserklärung grob gesagt so korrigiert, dass dein übriges Einkommen mit dem Steuersatz besteuert wird, der sich ergeben würde, wenn die Lohnersatzleistungen zum steuerpflichtigen Einkommen dazu zählen würde. Das ist so rechtens und auch richtig. Und deshalb erfolgt in dem Fall auch eine Pflichtversnlagung.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nö, das war schon immer so. Früher sind sicher viele durch das Raster gefallen, weil es keine elektronische Datenmeldungen gab. Da wusste das Finanzamt oft nichts davon. Heute wird ja alles ans Finanzamt gemeldet. Dein Lohn vom Arbeitgeber, das Krankengeld von der Krankenkasse, das Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit… da geht dann keiner mehr durchs Netz. Das ist ja der Sinn der Datenmeldung ;)

    Auch bspw. Ehegatten mit der Steuerklassenwahl 3/5 sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn beide arbeiten gehen, also auf beiden Klassen Lohn versteuert wird. Oder jemand hat noch eine zusätzliche Lohnsteuerklasse 6.

    Nein, dein Kollege ist jetzt nicht für ewig in der Mühle drin. Wenn er in diesem Jahr keine Lohnersatzleistungen bezieht und auch sonst kein Grund vorliegt, ist er nicht mehr dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das wird immer von Jahr zu Jahr entschieden.
     
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  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Falsch. Weder muss Kurzarbeit zurückgezahlt werden, noch unterliegt das normale Arbeitslosengeld 1 einer besonderen Behandlung. Beides ist steuerfrei, beides sind Lohnersatzleistungen im Sinne des Einkommensteuergesetz, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und beides führt zur Pflichtversnlsgung. Was höher versteuert wird, ist dein übriges Einkommen.
     
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  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Wie schamlos ausgenutzt? Die Alternative wäre die Entlassung und damit Bezug von Arbeitslosengeld in gleicher Höhe und mit den gleichen steuerlichen Folgen. Siehe oben. Der einzige Vorteil ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht verliert. Und Kurzarbeit heißt ja auch nicht, dass man komplett daheim bleibt. Sondern auch bspw. nur halbtags arbeitet oder nur zwei Tage die Woche etc. Damit sichert es auch den Job des Arbeitnehmers, der sonst auf der Straße sitzen würde.

    Steuerlich ist das vollkommen egal, weil beides gleich behandelt wird.
     
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