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Einkommenssteuer für "Big Brother"-Gewinn? Finanzhof entscheidet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. März 2012.

  1. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Einkommenssteuer für "Big Brother"-Gewinn? Finanzhof entscheidet

    Die werden gezahlt. Die Leute sind natürlich versichert.
     
  2. MBSS

    MBSS Senior Member

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    AW: Einkommenssteuer für "Big Brother"-Gewinn? Finanzhof entscheidet

    Troll[​IMG]
     
  3. osgmario

    osgmario Lexikon

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    AW: Einkommenssteuer für "Big Brother"-Gewinn? Finanzhof entscheidet

    Hier sehe ich den Veranstalter oder Auszahler des Geldes der jeweiligen Sendung in der Pflicht auf die Steuerpflicht hinzuweisen.
     
  4. Berd Feuerstein

    Berd Feuerstein Platin Member

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    AW: Einkommenssteuer für "Big Brother"-Gewinn? Finanzhof entscheidet


    Klettere wieder auf dein Baum und esse eine Banane und lass Dir von deiner Mama die Flöhe aus dem Fell Puhlen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2012
  5. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Einkommenssteuer für "Big Brother"-Gewinn? Finanzhof entscheidet


    Das hatte endemol bei dem Sirtel versäumt. Und darauf reitet der rum.
     
  6. osgmario

    osgmario Lexikon

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    AW: Einkommenssteuer für "Big Brother"-Gewinn? Finanzhof entscheidet

    Muss aber trotzdem ein ganz schöner Depp sein. Bei so einer Stange Geld macht man sich doch, schon aus eigenem Interesse, vorher kundig.
     
  7. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Einkommenssteuer für "Big Brother"-Gewinn? Finanzhof entscheidet

    Der hat den IQ einer Schmeißfliege.
    Möcht nicht wissen wie viel Kohle ihm der Rechtsanwalt schon aus dem Kreuz geleiert hat. Geht ja schon über Jahre.
     
  8. osgmario

    osgmario Lexikon

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    AW: Einkommenssteuer für "Big Brother"-Gewinn? Finanzhof entscheidet

    Du scheinst den Typen von BB zu kennen?
    Ich hab kein Mitleid mit ihm. Dummheit muss bestraft werden. Da wird er sich noch viele Jahre dran erinnern...
     
  9. horud

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    AW: Einkommenssteuer für "Big Brother"-Gewinn? Finanzhof entscheidet

    Nein, bislang sind die über die Berufsgenossenschaft versichert.

    Der Fall jetzt sieht so aus, dass der "Gewinn" als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit versteuert werden muss und demnach Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitslohn gezahlt werden muss, wie bei jedem stinknormalen Arbeitnehmer auch. KV, PV, RV, AV. Je die Hälfte der Sirtl und die Hälfte Endemol als AG-Anteil oben drauf. Das. heißt, der Sirtel darf neben der Einkommensteuer nochmal zahlen, ebenso wird Endemol das teurer kommen.

    Sirtel wäre somit ein Angestellter von Endemol. Bislang galten die Einnahmen als sonstige Einkünfte iSd § 22 EStG und waren somit nicht sozialversicherungspflichtig.

    Hätte er sich doch rechter mal nen gescheiten Steuerberater statt nen Rechtsanwalt geholt. So hat er sich jetzt doppelt in die Sche*ße geritten. Und die Branche mit dazu :eek:
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2012