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Einigung bei PC GEZ-Gebühren

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Major König, 13. September 2006.

  1. Creep

    Creep Guest

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    AW: Einigung bei PC GEZ-Gebühren

    Fernseher ohne Tuner sind Videomonitore und keine Fernseher mehr. Wenn das Argument ist, daß man durch den Kauf einer Set-Top-Box (diese ist auch ohne Fernseher schon gebührenpflichtig) empfangsfähig wird, müßte generell jeder GEZ zahlen, ohne einen Fernseher zu haben. Diesen kann man nämlich genauso leicht erwerben und in Betrieb nehmen ;)
     
  2. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Einigung bei PC GEZ-Gebühren

    Dann sag das mal der GEZ. Die schreibt:
    http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
     
  3. Creep

    Creep Guest

    AW: Einigung bei PC GEZ-Gebühren

    Wenn der Fernseher noch ein Empfangsteil besitzt, ist er auch im Prinzip noch empfangsfähig. Und nur darum geht es.
     
  4. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Einigung bei PC GEZ-Gebühren

    Das wäre ja schön, aber die GEZ argumentiert so:
    und weiter:
    Und gerade aus dieser Argumentation leitet sie eine Gebührenpflicht für den Fernseher ab, der ohne Set-Top-Box nichts empfangen könnte.
     
  5. Rally

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    AW: Einigung bei PC GEZ-Gebühren

    Das tun sie nicht.

    Empfangsbereit halten heißt, daß Du die unmittelbare Gewalt über ein empfangsbereites Gerät ausübst. Das ist bei einem TV-Gerät allein ohne Tuner oder sonstige Empfangsmöglichkeit, nicht der Fall. Befindet sich jedoch in Deinem Haushalt nur ein DVB-S-, DVB-T- oder DVB-C-Receiver, hast Du verspielt.

    Und Nichtsdestotrotz wären dann, Deiner Auslegung nach, auch Computermonitore GEZ pflichtig. Auch die lassen sich durch einen einfachen Hardwarezusatz zum TV-Gerät aufrüsten.
     
  6. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Einigung bei PC GEZ-Gebühren

    Die GEZ schreibt natürlich nichts unmittelbar über Fernseher ohne Tuner. Aber sie argumentiert auch etwas anders als Du:
    Wenn man Deine Argumentation anwenden würde, dann hättest Du damit das Fallbeispiel der GEZ widerlegt.
     
  7. Creep

    Creep Guest

    AW: Einigung bei PC GEZ-Gebühren

    Definiere Fernseher! Definiere Videomonitor! Ein Fernseher ohne Empfangsteil ist kein Fernseher mehr.
     
  8. Rally

    Rally Gold Member

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    AW: Einigung bei PC GEZ-Gebühren

    Ich brauche nichts zu widerlegen, da ich das Szenario, in dem eine GEZ Pflicht eintritt, schon von Hause aus richtig auslege.

    Wenn man Deine Auslegung anwenden würde, wäre jeder, der einen reinen Computermonitor oder ein piepsiges TFT-Display als Sichtgerät nutzt, GEZ pflichtig. Das ist aber nicht der Fall. Auch hier ist die Aufrüstung zum Empfangsgerät ohne großen Aufwand möglich.
     
  9. Ron Hunter

    Ron Hunter Senior Member

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    AW: Einigung bei PC GEZ-Gebühren

    Ich sage ja auch nicht, dass Du etwas zu widerlegen "brauchst", sondern dass Du mit Deiner Auslegung von "Rundfunkgeräte zum Emfpang bereit halten" das Fallbeispiel der GEZ - die anders argumentiert - ad absurdum geführt hast.
    Die GEZ ist nunmal der obigen Meinung, wann man ein Gerät zum Empfang bereit hält. Und daraus ist meines Erachtens die Schlussfolgerung zu ziehen,
    dass die Gebührenpflicht somit auch für Fernseher ohne Tuner gelten müsste.
     
  10. Rally

    Rally Gold Member

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    AW: Einigung bei PC GEZ-Gebühren

    Falsch, ich habe Deine Auslegung ad absurdum geführt.