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Eine sehr traurige Geschichte

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von lagpot, 16. August 2004.

  1. tarak

    tarak Neuling

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    AW: Eine sehr traurige Geschichte

    Harte Worte - und ich muß leider widersprechen.
    und
    Die Anwendung von gemeingefährlichen Mitteln ist wohl gegeben - ist der Alkohollenker also ein Mörder?
    Eine Zwickmühle?
    Wollen wir so einen Unglückslenker wirklich lebenslänglich Einsperren und damit dem, der vorsätzlich einen Mord begeht, gleichstellen?

    In Ö haben wir es leichter
    Das Problem ist, daß der Großteil der Alkohollenker davon überzeugt sind, noch alles unter Kontrolle zu haben - und da Autofahren zu einem großen Teil in unbewußten Handlungen besteht wird dies im unteren Promillebereich vielleicht auch der Fall sein.
    Leider ist es aber bei jedem Anders - der Eine ist mit 0,2 Promille schon fahruntüchtig und der Andere kommt mit 0,8 Promille noch problemlos daheim an.
    Daher kann es nur eine Antwort geben: Am Steuer "0,0 Promille".
    Mir tut der leid, der von jemanden überfahren wurde, der sich seiner eigenen Grenzen nicht bewußt war.
    Medikamente, deren Einnahme die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, sind auch als solche gekennzeichnet. Im Zweifelsfall sollte man aufs Fahren verzichten.
     
  2. SVB2001

    SVB2001 Senior Member

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    AW: Eine sehr traurige Geschichte

    @Tarak
    Du verstehst das falsch. Das was Du zitiert hast ist der IST-Zustand. Aber in meinen Augen muss das Gesetz geändert werden. Mir geht es darum, das Alk am Steuer von vornerein massivst bestraft werden muss. Mit ähnlichen Strafen wie ein Mord oder zumindest Mordversuch!!
     
  3. tarak

    tarak Neuling

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    AW: Eine sehr traurige Geschichte

    Ja, das sage ich doch
    Und auf Mord steht nunmal lebenslänglich.
    Dann sitzt der Mensch, der zugegebenermaßen einen schweren Fehler begangen hat, neben echten Gewaltverbrechern.
    Das halte ich für krass - zumal ein nicht gänzlich gestörter Mensch an so einer Schuld ohnehin sein Leben lang zu tragen hat.
    Ich finde, daß ist ein gutes Gesetz.

    Natürlich könnte man eine Reihe von Änderungen in der Rechtsprechung vornehmen.
    Aber wenn ein Alkohollenker wie ein Mörder (im Sinne der Definition § 211 StGB) bestraft wird, dann muß für Mörder doch wohl die Todesstrafe her.

    Diese Spirale drehen wir dann in allen anderen Fällen ebenfalls - und im Nullkommanichts steht D (Ö, EU?) auf der Liste von Amnesty International.

    Nein, danke.
     
  4. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Eine sehr traurige Geschichte

    Das ist doch exakt die Beschreibung von einem unter Alkoholeinfluss fahrenden Autolenker.

    Ich wäre sehr dafür die erlaubte Alkoholgrenze auf 0,0%o zu senken und mit drakonischen Strafen gegen Alkoholsünder vorzugehen, das gleiche gilt auch für alle anderen Drogen.

    @Blackwolf, sag mal du studierst doch, braucht man da neuerdings keine Reifeprüfung mehr dafür weil den Blödsinn den du hier schreibst der könnte von nem 5 jahrigen Kind stammen.:winken:

    Gruss Uli
     
  5. tarak

    tarak Neuling

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    AW: Eine sehr traurige Geschichte

    Nicht in dem Zusammenhang, in dem es steht.
    Das gemeingefährliche Mittel ist als tatbezogenes Mordmerkmal ein zusätzliches Beurteilungskriterium, wenn ein täterbezogenes Mordmerkmal vorliegt. (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier, Sonstige niedrige Beweggründe)

    also zB: Ein LKW-Fahrer lenkt bewußt sein Fahrzeug in eine Menschengruppe, um eine darin befindliche Person zu töten.

    Meine Feststellung, daß - die Anwendung gemeingefährlicher Mittel gegeben ist - ein Mord vorliegen könnte, war insofern nicht richtig.
    Die Frage "Ist der Alkohollenker ein Mörder" ist mit "Nein" zu beantworten, wenn kein täterbezogenes Mordmerkmal vorliegt.

    0,0 Promille wäre die einzig logische Konsequenz, da jede andere Grenze für den einen unbedenklich, für den andern schon massive Fahruntüchtigkeit bedeuten kann.
    Außerdem wäre Führerscheinentzug besser als jede Geldstrafe. Eine längere Zeit nicht fahren dürfen ist nicht nur unpraktisch sondern für viele auch extrem peinlich.
    Vielleicht für jeden 0,1 %o-Punkt über der erlaubten Grenze eine Woche (oder ein Monat)?

    Allerdings ist leider oft die einzige Lehre, die ein Mensch aus einer Strafe zieht, daß er sich beim nächsten Mal nicht erwischen lassen darf.