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Eine Premiere Story

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Das O, 8. November 2007.

  1. Kaktusjack

    Kaktusjack Gold Member

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    AW: Eine Premiere Story

    Is doch im Grunde dasselbe wenn mans genau nimmt (ich weiss das es rechtlich anders aussieht) : bei einem Mangel wird nachgebessert - also Gewährleistung - wie sieht das aus? Der Händler schickt das Gerät zum Hersteller. Wenn mann das als Kunde macht is`es Garantie des Herstellers aber im Grunde derselbe Ablauf nur direkt abgewickelt.
     
  2. fcsh

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    AW: Eine Premiere Story

    Ja, wobei der Hersteller dich eigentlich an den Händler zurückverweisen könnte. Aus eigener Erfahrung wiess ich, dass z.B. Toshiba das so macht. Manche Firmen sind dagegen bereit, es so zu machen, wie du es gesagt hast.

    Wichtig ist, dass der Kunde weiss, gegen wen er Ansprüche geltend machen kann.
     
  3. Kaktusjack

    Kaktusjack Gold Member

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    AW: Eine Premiere Story

    Bei Geräten die Premiere verkauft gibts definitiv Herstellergarantie. Ich schätze das is Teil der Zertifizierung neben den technischen Spezifikationen. Denn bei allen zertifizierten Geräten sind die Hersteller täglich bis 23Uhr erreichbar,das is net überall so. Is nur ne OT Vermutung von mir.
     
  4. captaindyck

    captaindyck Silber Member

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    AW: Eine Premiere Story

    Nachdem ich zuvor bereits auf den Artikel in der c't Ausgabe 20/07 zu Kopplungsgeschäften im Mobilfunkbereich (Handy+Vertrag) verwiesen hatte, aber nur aus dem Gedächtnis heraus den Inhalt wiedergeben konnte, habe ich heute abend noch mal kurz in der Zeitschrift nachgelesen:

    Während früher die meisten Gerichte zugunsten des Kunden entschieden haben und bei einem Rücktritt vom Handykauf wegen Mängeln auch eine Kündigung des Mobilfunkvertrags einräumten, sieht dies inzwischen anders aus. Es werden 4 Urteile von Amtsgerichten aus den letzten zwei Jahren angeführt - bei allen wurde eine Kündigung des Mobilfunkvertrags verweigert, der Käufer konnte nur vom Handykaufvertrag zurücktreten.

    Einen Unterschied gibt es allerdings zu Premiere, was mir so nicht mehr in Erinnerung war: Bei den Mobilfunkverträgen hat der Kunde Verträge mit unterschiedlichen Firmen geschlossen, nämlich den Handykaufvertrag mit dem Händler und den Mobilfunkvertrag mit dem Provider.

    Übrigens habe ich inzwischen gesehen, dass es den Philips HD-Receiver SAT bei premiereshop.de für genau die genannten 199 Euro zu kaufen gibt - für jeden und ohne Abo. Der vom Threadersteller gekaufte Receiver ist also offensichtlich gar nicht subventioniert und der Kauf war nicht an einen Aboabschluss gekoppelt. Zudem ist auch das Upgrade auf die 7er-Kombi zu Standardkonditionen erfolgt. Es hat keine Vergünstigungen gegeben nach dem Motto "Also, wenn Sie bei uns jetzt noch den tollen Receiver zusätzlich kaufen, dann kriegen Sie das Abo günstiger."
    Von einem Kopplungsgeschäft kann man doch aber nur sprechen, wenn es mindestens eins der Dinge nicht zu den selben Konditionen gegeben hätte, oder? Also der Interaktiv-Receiver für 1 Euro zum Vertrag wäre z.B. ein Kopplungsgeschäft, da er eindeutig subventioniert ist.

    Ich kann in dem hier diskutierten Fall keine Kopplung zwischen dem Receiver und dem Abo-Vertrag erkennen und somit ist es hier meiner Meinung nach auch irrelevant, ob im Rahmen eines Kopplungsgeschäftes der Abo-Vertrag gekündigt werden kann oder nicht. Meiner Meinung nach geht es (leider) nicht. Der Receiverkauf kann allerdings noch widerrufen werden, da wohl noch keine 14 Tage um sind. Einen Premiere-zertifizierten Receiver kann man auch in anderen Geschäften kaufen.