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Eine Premiere Story

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Das O, 8. November 2007.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Eine Premiere Story

    Ich habe da andere Erfahrungen gemacht. Deswegen ist es kein Blödsinn. :rolleyes:

    Aber es kann gut sein, daß sich das zwischenzeitlich geändert hat, ich rufe da ja nicht jeden Tag an. Service wird ja bei Premiere immer kleiner geschrieben, Du scheinst da mehr Einblick zu haben.

    Aber ist schon ein Armutszeugnis, wenn Hinz und Kunz an speziellen Technik-Hotlines arbeiten dürfen. Wofür hat man die dann? Da sollten spezielle geschult MA sitzen.
     
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Eine Premiere Story

    Deshalb schrieb ich auch, dass, wenn das Abo und der Receiver als Paket gebucht worden ist, er - meines Wissens, bei Nichterfüllung eines Vertragsteil seitens Premiere (und ein nicht gelieferter oder defekter Receiver erfüllt meiner Meinung nach nicht die vertraglichen Pflichten von Premiere) nach einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten kann.Anders wäre es, meiner Meinung nach, wenn er zwei Verträge abgeschlossen hat/hätte. Dann würde ein defekter oder nicht gelieferter Receiver das Abonnement nicht tangieren.
     
  3. Simon

    Simon Gold Member

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    AW: Eine Premiere Story

    Aber gerade bei den subventionierten Receivern ist Premiere auch dazu übergegangen, den Receiver bis zum Ende des Vertrages als ihr Eigentum anzusehen (Eigentumsvorbehalt).
     
  4. Beaman

    Beaman Senior Member

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    AW: Eine Premiere Story

    Also ich kann nur empfehlen das Geld zurück zu buchen. Die Kundenhotline ist der graus schlecht hin. Mir hat man Premier Star günstiger angeboten als sonst, sei angeblich ne Sonderaktion. Drei Tage später Post und darf den normalen Preis bezahlen. Der Typ von der Hotline wüsste nicht das es ne Sonderaktion geben würde, ich könnte ja die Karte wieder zurück schicken. Mir wurde dann noch ein zweites TV Didital Abo beigefügt, obwohl ich es nicht bestellt hatte. Laut des Kunden service seien die nicht zu ständig. Also Springer Verlag angerufen. Den war das das schon sehr bekannt, was Premiere da abzieht und Springer hat da mit nichts zu tun. Aber wenigsten sitzen dort kompetente Leute.

    Mein VAter hatte auch schon Ärger mit denen wegen eines lächerlichen Premiere Start Abo. Wir haben nicht bezahlt und das Geld zurück geordert.

    Ergo wirst du dauernd Post bekommen und mit Mahngebühren überschüttet
     
  5. captaindyck

    captaindyck Silber Member

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    AW: Eine Premiere Story

    Das ist leider falsch: es muss 24 Monate Gewährleistung heißen! Innerhalb der ersten 6 Monate der 24monatigen Gewährleistungsfrist ist übrigens der Verkäufer (also Premiere) verpflichtet, den Beweis zu führen, dass der Defekt am Gerät durch den Kunden verursacht wurde. Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, und welche Leistungen er im Rahmen dieser Garantie erbringt, ist ihm überlassen. Der Hersteller ist nicht verpflichtet, eine Garantie auf seine Geräte zu geben.

    Der Hersteller ist nicht unbedingt verpflichtet, das Gerät beim Kunden abzuholen. Er ist nichtmals verpflichtet die Versandkosten zu übernehmen, es sei denn er sichert dies in seiner Garantie zu. Wie Philips das handhabt weiß ich nicht.

    Wiederum: Der Hersteller bietet nur freiwillige Garantieleistungen. Er ist gesetzlich zu nichts verpflichtet außer zu dem, was er in seiner Garantie dem Käufer verspricht. Ansprechpartner für den Käufer ist in erster Linie der Verkäufer (Premiere), und damit hat der Threadersteller auch alles richtig gemacht, indem er den Receiver dorthin zurückgeschickt hat. Falls die es bei Premiere nicht schaffen, nach zwei oder drei Reparaturversuchen das Problem zu beheben, dann hat der Käufer Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages. Das heißt, es gibt das Geld zurück.
    Problem: Der Premiere-Abo-Vertrag bleibt davon völlig unberührt und läuft weiter, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe. Es war in der Zeitschrift c't Ausgabe 20/2007, wo dies vor einiger Zeit am Fall von Mobilfunkverträgen inkl. Handy erörtert wurde. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass es im Falle von defekter subventionierter Hardware (1-Euro-Handy oder -Receiver) eben nur diesen 1 Euro zurückgibt und der Vertrag weiterläuft. Daher sollte man eben in solchen Fällen weiterhin auf einer Reparatur bestehen. So ganz genau habe ich das jetzt aber alles nicht mehr im Kopf, was dort im Artikel stand...

    In diesem Fall hier wurde aber wohl sowieso der volle Preis für den Receiver verlangt. Der Käufer hat Anspruch auf ein funktionierendes Gerät. Ob es sich nun um ein neues oder gebrauchtes Gerät handeln muss und um welches Gerät es sich handeln muss, hängt natürlich vom Kaufvertrag ab, der in diesem Falle wahrscheinlich telefonisch geschlossen wurde?

    Aber nicht vergessen: es gibt auch noch das Widerrufsrecht! Ist man unzufrieden mit der gelieferten Ware, kann man innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag für den Receiver widerrufen.

    Was den Abo-Vertrag angeht: Den kannst du meiner Meinung nach nicht kündigen, außer zum Ende der regulären Laufzeit. Es wird da wohl auch schwierig bis unmöglich, Geld für die letzten Wochen zurückzuerhalten, allerhöchstens auf Kulanzbasis. Immerhin hättest du ja die gesamte Zeit das Abo nutzen können, wenn du dir z.B. bei irgendwem einen Receiver geliehen hättest. Und nun beweise DU mal, dass du das Abo nicht genutzt hast in dieser Zeit. Leider ist das unmöglich.

    Falls es stimmt, dass es den Receiver auch woanders bereits zu einem ähnlichen Preis gibt, würde ich an deiner Stelle umgehend per Einschreiben den Kaufvertrag für den Receiver widerrufen und mir den Receiver woanders kaufen.
     
  6. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Eine Premiere Story

    Es handelt sich hierbei um ein sog. Koppelgeschäft ähnlich wie beim Handy plus Vertrag. Hier ist schon durch mehrere Gerichtsurteile klargestellt worden, das wenn 1 Vertragsteil hinfällig ist, dieses gesamte Koppelgeschäft hinfällig ist. Müsste mal googeln, ob ich da was finde.

    Im vorliegenden Fall sieht es wohl ganz einfach so aus, Brummi ist der Verkäufer des Receivers und hat dafür Sorge zu tragen, das der Receiver funktioniert. Abwälzen auf den Hersteller ist aber bekannt bei Brummi, bleib hart und verweise darauf, das der Receiver seitens Brummi geliefert wurde und nicht vom Hersteller. Das Rechtsgeschäft für beides, nämlich Abo und Receiver liegt zwischen Dir als Kunden und Brummi und nix anderes. Sollten alle Versuche nutzlos bleiben, solltest Du deinen Anwalt bemühen. Scheint, als wenn dies jetzt bei Brummi vermehrt so gehandelt wird, ist ja in diesem Forum öfters schon geschrieben worden von solchen Problemen.
     
  7. sentenza_10

    sentenza_10 Gold Member

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    AW: Eine Premiere Story

    Genau richtig geschrieben. Das ist das Problem wenn man Gewährleistung und Garantie als das selbe ansieht. Das sind 2 unterschiedliche Sachen.
    Es ändert aber nichts daran, dass Premiere hier gefordert ist, das Gerät zu reparieren bzw. auszutauschen (ist meistens sogar billiger).
     
  8. Nihil

    Nihil Senior Member

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    AW: Eine Premiere Story

    In Hamburg? Keines!
     
  9. Kaktusjack

    Kaktusjack Gold Member

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    AW: Eine Premiere Story

    Das mit der Gweährleistung liegt etwas anders: nicht der Verkäufer muss Beweisen das der Käufer einen Defekt verschuldet hat sondern: es geht um Mangefreiheit! In den ersten 6Monaten wird zugunsten des Kunden davon ausgegangen das der Mangel von Anfang an Bestand,danach ist der Kunde in der Beweispflicht das der Mangel von Anfang an Bestand.
    Und das die Garantie über den Hersteller abgewickelt wird ist selbst im Fachandel gängige Praxis mittlerweile,da wird man auch an den Hersteller verwiesen. Klar kann man drauf bestehen das sich der Händler kümmert aber wenn ich mich direkt an den Hersteller wende gehts doch eh viel schneller weil nich noch`n Dritter mit drin hängt - is aber Ansichtsache.
     
  10. fcsh

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    AW: Eine Premiere Story

    Die Garantie wird immer über den Hersteller abgewickelt, oder meinst du die Gewährleistung? Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller. Die Garantie ist eine frewiillige Leistung des Herstellers und hat nichts mit dem Verkäufer zu tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2007