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Ein paar Fragen zum Kabelfernsehen

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von KampfGnom, 13. August 2006.

  1. Odious

    Odious Silber Member

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    AW: Ein paar Fragen zum Kabelfernsehen

    Sicher, das ist richtig.
    Aber hat der Eigentümer/Vermieter schriftlich erlaubt eine Schüssel anzubringen, dann kann er die nicht so einfach wieder entfernen lassen, nur weil das Haus gestrichen wird. Dafür muss er schon einen besseren Grund nennen, warum die Schüssel absofort ab bleibt.
     
  2. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Ein paar Fragen zum Kabelfernsehen

    Das glaube ich nicht denn auch Hausbesitzer sind an Gesetzte und Urteile gebunden und können sich nicht wie Diktatoren aufführen.
    Da kann man z.B. mal aufs Gewohnheitsrecht pochen...wenn KampfGnom seine Schüssel schon mehrere Jahre angebaut hatte kann es sein das ein Richter hier positiv entscheidet.
    Ich würde die Schüssel nicht kampflos aufgeben!
     
  3. KampfGnom

    KampfGnom Junior Member

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    AW: Ein paar Fragen zum Kabelfernsehen

    Toll.... dann kann ich hier auch noch ein Kabel verlegen und Linux auf die Boxen flashen. Zudem wollte ich ja eigentlich den Humax-Receiver, weil der eine integrierte Festplatte hat (Timeshift finde ich sehr praktisch). :(

    Seitdem ich hier wohne. So ca. 3 bis 4 Jahre.

    Hab schon mit 2 Nachbarinnen gesprochen. Die nehmen es einfach hin. Ein Nachbar ist noch im Urlaub, mit dem werde ich mich mal zusammensetzen. Zu einer Gemeinschaftsanlage wird es wahrscheinlich nicht kommen. Er wies schon in einem Brief darauf hin, dass Kabelfernsehen im Haus verfügbar sei und dies jedem Mieter genug Zugriff auf Informationen biete (dazu ist er ja auch verpflichtet).

    Ich weiß, dass der Vermieter damals eine maximale Größe der Schüssel von 85cm festgelegt hat. Ich weiß nur leider nicht mehr, ob er mir das damals nur mündlich mitgeteilt hat oder ob ich das noch schriftlich habe. Muss ich mal gucken. Auf jeden Fall aber hatte er Satellitenschüsseln erlaubt.

    Ich wollte ja schon beim Einzug eigentlich Kabelfernsehn, hatte es sogar schon angemeldet (analog). Aber das Bild war total verrauscht und ein Techniker meinte die Kabel könnten zu marode sein. Also habe ich mich dann für eine Schüssel entschieden, so spart man ja auch die Kabelgebühren. Toll, jetzt darf ich auch erstmal warten, wie das hier mit den Kabeln weitergeht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2006
  4. grtweb.de.ms

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    AW: Ein paar Fragen zum Kabelfernsehen

    Die dbox mit dem Original systhem ist nicht bedienbar.
    Da sind schon leute bei gestorben, weil sie warten mussten bis sie umgeschaltet hat :D.

    Linux sollte auf die box schon drauf.

    Ob der Humax auch Nagravision kann, weiß ich nicht. Jedoch kannst du auch mit der dbox aufnehemen. Geht super. Der PC saugt dann die daten auf die Festplatte. Dann kanst du die daten schneiden, etc... auf eine DVD brennen und fertig.
     
  5. paul71

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    AW: Ein paar Fragen zum Kabelfernsehen

    Das ist nicht wahr. Das Informationsrecht des Mieters kann schwerer wiegen als das Interesse des Vermieters an einem "schuesselfreien" Haus... Wenn der Vermieter vernueftig ist, laesst er sich auf eine Konfrontation nicht ein, da seine Karten schlecht stehen... Bitte auf www.astra.com Installation -> Rechtslage schauen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2006
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ein paar Fragen zum Kabelfernsehen

    ... es geht um 2 im Grundgesetz gesicherte Grundrechte die hier kollidieren. Im Streitfall entscheidet letztendlich ein Richter darüber, wessen Rechte den Vorrangn zu geben ist. Ist ein Kabelanschluss verfügbar, reicht der i.d.R. für das Informationsrecht aus, so dass das Grundrecht auf Schutz des Eigentums des Vermieters überwiegt. Wenn bisher eine Satschüssel geduldet wurde, bedeutet das nicht automatisch, das es immer so bleiben muß ...
     
  7. paul71

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    AW: Ein paar Fragen zum Kabelfernsehen

    Das ist auch nicht ganz wahr... Das Recht auf freien Infromationszugang ist rechtlich (zumindest innerhalb der EU) klar definiert. Das Grundrecht auf Schutz des Eigentums zwar auch, nur ist juristisch gesehen die Anbringung einer Sat-Anlage kaum ein Eingriff in die Grundrechte des Eigentuemers der Immobilie... Ich werde mich noch ein bisschen ausfuehrlicher mit ein paar Juristen zu dem Thema unterhalten, aber die ersten Meinungen die ich gehoert habe sind ziemlich eindeutig. Es ist allerdings moeglich, die Genehmigung fuer Anbringung einer Sat-Anlage mit gewissen Auflagen zu verbinden - so etwas wie Beseitigung beim Auszug etc...
     
  8. KampfGnom

    KampfGnom Junior Member

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    AW: Ein paar Fragen zum Kabelfernsehen

    Das Informationsrecht sieht mein Vermieter in seinem Brief allerdings durch das Vorhandesein eines Kabelanschlusses befriedigt.


    Ich habe desweiteren heute mal bei Iesy angerufen. Als erstes hat mich eine nette Dame aufgefordert meine Adresse, PLZ, etc. zu nennen. Anschließend teilte sie mir mit, dass für meine "Wohneinheit" ein anderer Kabeldienst zuständig sei und sie mir nicht weiterhelfen könne. Nun habe ich aber niergends einen Kabelanschluss angemeldet (Ich weiß, dass das Kabel im Haus dicht gemacht ist). Ich wohne mitten in Frankfurt/Hessen, wie kann da ein anderer Kabeldienst für meine "Wohneinheit" zuständig sein? Die Frau am Telefon konnte es mir auch nicht erklären, für die war ich eben woanders angemeldet.
    Meinen Vermieter habe ich heute nicht erreicht. Wahnsinn, der Mann hat inwzischen sogar eine Sekretärin.

    Komisch das Ganze... Ich will doch nur Fernsehen.:eek:

    Aber geht das denn, dass der wirklich auf einmal sagen kann "Neee, Schüsseln sind nich mehr."? Ich mein, ich kann das ganze Equipement jetz wegwerfen (bzw. verkaufen, ...). In drei Jahren reißt der dann alle Kabel aus den Wänden und sieht das Informationsrecht dadurch befriedigt, dass ja DVB-T fast schon Standart ist?! Kann der doch nich machen :-/
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2006
  9. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Ein paar Fragen zum Kabelfernsehen

    Nicht das wir uns hier falsch verstehen.
    Ich bin natürlich für den Satellietendirekt Empfang der Mieter.
    Aber man sollte die Möglichkeit beachten alle Mieter an eine SAT Schüssel zu hängen, um keinen Schüssellwald an der Hauswand zu bekommen.
    Ich hatte unseren Mietern auch angeboten eine Zentrale Schüssel für Digitalempfang gleich mit Astra und Hotbird zu installieren.
    Hätte ich selber gemacht.
    Aber die wollten alle Ihre eigene analog Schüssel behalten.
    Bei der nächsten Renovierung, die bald ansteht( Fassade verkleiden) fliegen die weg.
    Da können die sich auf Kopf und Beine stellen.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Ein paar Fragen zum Kabelfernsehen

    ... eine Anbringung einer Satschüssel beeinträchtigt das Eigentum des Vermieters. Zum einen müssen Löcher in die Fassade gebohrt werden und zum Zweiten ändert sich die Optik des Wohnobjektes. Ein Haus sieht halt nicht so toll aus, wenn an jeder Wohnung mind. eine Satschüssel möntiert wird. Außerdem beeinträchtigen die Bohrlöcher u.U. die Bausubstanz. Wird die Fassade mit Satschüsseln verhunzt, mindert das auch den Wert der Immobilie.
    Dem Recht auf Information tut ein Kabelanschluss genüge, sodaß i.d.R. in Streitfällen dem Vermieter Recht gegeben wird. Das gilt natürlich nur für festmontierte Satschüsseln. ...