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eBay

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von Mesh, 31. März 2005.

  1. Mesh

    Mesh Gold Member

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    AW: eBay

    So wie ihr meinen Beitrag nicht gelesen habt, habe ich auch den in eBay nicht gelesen. Ich habe geschrieben, dass es noch wenige Sekunden waren bis zum Ende und ich auf Anhieb die Portokosten nicht gesehen haben. Das das auch mein Pech ist weiß ich, mir geht es einfach darum, dass ich wissen möchte wie das rechtlich ist.

    1. Muss ein Händler nicht angeben das es ein 14 tägliches Rückgaberecht gibt
    2. Sind 14,99 Euro für einen kleinen Mp3-Player viel zu viel und warum macht eBay dagegen nichts? Das ist Abzockerei. Bei jedem ****** machen die was, nur bei sowas nicht!
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: eBay

    Gewerbliche Händler unterliegen dem Fernabsatzrecht des BGB. Demnach steht Dir ein Widerrufsrecht zu.

    Eine verbindliche Regelung über die Portokosten gibt es bei E-Bay meines Wissens nicht. Wenn keine Portokosten angegeben sind, dann sollte man sie vorher erfragen. Was jedoch für den Fall eintritt, wenn man sie nicht erfragt, den Kauf aber abschließt, dürfte in einer rechtlichen Grauzone liegen.

    Daher gebe ich Dir folgenden Rat: Sollte der Verkäufer mit einer von Dir vorgeschlagenen Versandkostenpauschale nicht einverstanden sein, solltest Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
    Ich würde nicht mehr als 10 Euro dafür zahlen. Leider sind die Portokosten ja in der Vergangenheit gestiegen. Also 7 Öcken plus 3 Öcken für Verpackung und Handling halte ich für angemessen -- aber mehr nicht. Insbesondere in Anbetracht des geringen Warenwerts.

    Gag
     
  3. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    AW: eBay

    Warum haben wir deinen Beitrag nicht gelesen? Wenn du, auch bei wenigen Sekunden, einfach bietest und den Zuschlag bekommst, ohne vorher zu lesen, was und wie etwas angeboten wird, hast du die Bedindgungen des Verkäufers akzeptiert. So sind die Regeln bei Ebay.
    Nein, er muss es nicht in seinem Angebot erwähnen. Ob er tatsächlich dazu verpflichtet ist, ein 14 tägiges Rückgaberecht einzuräumen, kann ich dir allerdings nicht verbindlich sagen, da müsstest du mal einen Rechtsanwalt fragen. Aif den Portokosten bleibst du aber 100%ig sitzen, da der Warenwert unter 40€ liegt. Und ein solcher Anbieter wird diese einklagen und dann wird es richtig teuer und du hast nicht mal einen MP3-Player.
    In dem Angebot steht doch aber drinn, wwarum dies so teuer ist. Es wird schließlich jeder MP3-Player aus Honkong eingeflogen.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: eBay

    Ist er. Siehe Fernabsatzrecht. Da ändert es auch nichts daran, dass es sich dabei um E-Bay handelt. Denn E-Bay ist keine Versteigerung im rechtlichen Sinne.
    Bleibt er nicht, wenn er den Kaufvertrag vorher widerruft, ohne dass die Ware versandt wurde und Kosten entstehen.
    Bin ich blind? Welches Angebot? Wo steht das?

    Gag
     
  5. Stefan1100

    Stefan1100 Gold Member

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    AW: eBay

    Das soll wohl der Versuch einer Rechtfertigung vorab sein, so ein Blödsinn.
    Es ist unsinnig, die Importkosten auf den Versand zum Endkunden umzulegen, das gehört wohl eindeutig auf den Warenwert aufgeschlagen.
    Was bei Ebay natürlich schwer ist...:LOL:
    Das Problem dürften dann aber alle Anbieter haben, was den Warenwert allgemein steigert, also würde es auch wieder passen.

    Außerdem:
    Wenn dem so wäre, was machst du im Garantiefall?
    Sollst du dann vielleicht noch die Portokosten nach Hongkong bezahlen???
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: eBay

    Das ist nur Dummfang um die ebaykosten umzulegen.
    Ausserdem müsste dann als Artikelstandort Hongkong angegeben sein und nicht Deutschland!

    Gruß Gorcon
     
  7. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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  8. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    Da steht: Versand aus Honkong
     
  9. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    AW: eBay

    Wie ein Händler sein Angebot kalkuliert und veröffentlicht, ist doch Sache des Händlers. Wenn er den Artikel 5€ preiswerter einstellt und dafür 5€ mehr Porto verlangt, so scheint das zwar nicht unbedingt serios zu sein, ist aber möglich.
    Steht alles in der Artikelbeschreibung. Und die sollte man sich vor einem Gebot immer gründlich durchlesen. Noch dazu bei einem solchen Angebot, wo jeden Tag mehrere vom selben Anbieter kommen. Wenn ich bei solchen "Schnäppchen" nicht mehr die Zeit habe, mir die Artikelbeschreibung komplett durchzulesen, kann ich einfach nicht bieten, so einfach ist das. Und es wäre auch ganz einfach, solche Angebote zu Luftnummern werden zu lassen, wenn jeder ein klein bisschen denken würde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. April 2005
  10. whitman

    whitman Wasserfall

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    AW: eBay

    Du meinst wohl Rückgaberecht. Damit ist dann das Porto, aufgrund der geringen Warenwertes, vom Kunden zu tragen. Er bekommt es nicht zurück.
    Wiederruf ist im Fernabsatz gesetzt imho nicht erwähnt.

    whitman