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Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von bambergforever, 3. Oktober 2007.

  1. bambergforever

    bambergforever Lexikon

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    AW: ebay

    Geht bei mir auch ums Prinzip, wie ist das eigentlich, wenn ich ihr nun eine schlechte Bewertung gebe, kann die mir dann auch eine schlechte geben??? Oder da ich es E-Bay gemeldet hab kann sie mir keien geben???
     
  2. AW: ebay

    Ja, er kann dir auch eine geben, die er letztendlich wieder zurückziehen muss.
    Darauf würde ich es ankommen lassen.

    Größeren Aufwand würde ich nicht betreiben, es bringt einfach nichts.
    Letztendlich ist dir kein Schaden entstanden. Nur das zählt.

    ebay interessiert es sowieso nur einen feuchten *****........
     
  3. Master-D

    Master-D Guest

    AW: ebay

    Ich habe da auch ein Problem mit Ebay.

    Habe vor ca. 100 Tagen ein PS3 Spiel gekauft, das Spiel ist immer noch nicht angekommen.

    Ich finde es unter "mein Ebay" nicht mehr, da nach 90 Tagen es automatisch gelöscht wird.

    Problem ist das ich die Emailadresse von Verkäufer nicht mehr habe. Er schrieb mir einige Mails schon, zuletzt vor 3 Wochen.

    Jedoch hat meine Freundin (warum auch immer :wüt::wüt:) diese Mails gelöscht. Und fast gleichtzeitig wurde der Artikel in "Mein Ebay" gelöscht, da die Frist von 90 Tagen um ist.

    Jetzt habe ich keine Ahnung, wie ich ihn erreichen soll. Habe schon Ebay geschrieben, die können mir nicht helfen, haben mir nur angeboten es der Polizei weiterzugeben, dass fand ich aber (erstmal) zu krass......

    Habe auch schon die Auskunft angerufen, da ich seinen Namen kenne und den Ort wo er lebt, jedoch war in dem Ort niemand mit seinem Namen zu finden. :confused:

    Der Mann ist eigentlich kein Abzocker, denn er bot mir vor 3 Wochen an, dass er mir das Geld zurücküberweist. Ich habe aber warum auch immer das nicht gemacht, sondern wollte das Spiel. :eek:

    Ich habe seinen Namen (aber bin mir nicht sicher ob er auch korrekt ist) seinen Ort und seine Bankverbindungsdaten.

    Wie könnte ich ihn also erreichen? Die Bank würde mir bestimmt nicht weiterhelfen, da die Daten vertraulich sind.

    Bleibt mir nur der Weg über die Polizei?
     
  4. siggi60

    siggi60 Silber Member

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    Kannst ja mal versuchen über die Suchfunktion die Auktion zu finden. Oftmals sind die Sachen noch im System und die Artikelnummer (Kontoauszug) als Angabe reicht ja aus. Oder, wenn du den Namen wenigstens noch halbwegs im Kopf hast, über die Suche nach Verkäufer- oder Mitgliedsnamen.
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Lustig. Warum bietet er dann so hoch? :eek:

    Flöten gibt es bei Ebay....

    Tja..kommt drauf an, ob Du aktuell Lust hast, Dich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Gibt 2 Möglichkeiten...erstens Du besteht weiterhin auf Abnahme und Bezahlung. Ist dein gutes Recht. Ebay Auktionen ergeben reguläre Kaufverträge, Käufer muss Höchstpreis zahlen, Verkäufer muss liefern. Normaler Kaufvertrag. Rücktritt nur aus besonderen Gründen, wegen "Preis zu hoch" natürlich nicht.

    Die zweite Möglichkeit, günstiger für den Käufer...Du verkaufst die Ware erneut und lässt dir ggf. Schadenersatz vom Erstkäufer zahlen. Sprich..wenn Du das Gerät diesmal für 150 Euro verkaufst, muss der Erstkäufer 100 Euro Schadenersatz zahlen. Das was Dir zu seinem Höchstpreis fehlt.


    @Master-D

    Wenn Du keine Polizei einschalten willst, bleibt nur noch selber hinfahren übrig ;). Scheinbar steht er nicht im Telefonbuch.

    Wenns nach solchen Aussagen ginge, wären bei Ebay 70% weniger Abzocker ;). Nee Du..auf solche Aussagen kannste leider meist nix geben bzw. eine ehrliche Haut draus ableiten.
     
  6. RalfCux

    RalfCux Gold Member

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    Moin,

    ich hatte sowas auch schon zweimal bei Ebay. Am besten man macht sich deshalb keinen Kopf. Ebay bietet dafür eine bestimmte Vorgehensweise, welche einem ohne Schweißausbrüche zumindest die Gebühren für den Verkauf erstattet.

    Das Online-Kommunikationstool „Unstimmigkeiten online klären“ für nicht bezahlte Artikel ist dafür zuständig. Das muß bis maximal 45 Tage nach Angebotsende erfolgen. Dann übernimmt Ebay, reagiert der Käufer nicht innerhalb von 7 Tagen, kannst du die Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen.

    Anzeigen und sonstige Maßnahmen bringen i.d.R. nix, kostet nur Zeit, Nerven, und Geld.

    EDIT:

    Habe hier mal den Link, hoffe das der auch funktioniert: GuckstDu
     
  7. bambergforever

    bambergforever Lexikon

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    AW: ebay

    So es geht weiter:

    Heute hat sie mich bei ebay gemeldet, dass sie die Ware noch nicht bekommen hat, obwohl sie angeblich am 02.10.2007 bezahlt hat, allerdings hat sie sich bis gestern (09.10.2007) immer noch über den Betrag gestritten. Ich habe der bis heute Zeit gegeben und nun dies, auf den Kontoauszügen ist wie erwartet schwarz auf weiß keine Eingang von der zu sehen wie sieht nun die Rechtslage aus, würde eine Anzeige wegen fahrlässiger Täuschung und vorspielen falscher Tatsachen gehen oder ist das übertrieben???

    Ich will nur die Rechtslage wissen, nur so nebenbei
     
  8. Master-D

    Master-D Guest

    AW: ebay

    Ich habe "meinen" Verkäufer gefunden..... :winken:
     
  9. AW: ebay

    Erstmal gibts diese Tatbestände nicht.
    Zweitens bringt dir persönlich eine Strafanzeige gar nichts.

    Zivilrechtlich wird es auch schwer. Dir ist kein Schaden entstanden.