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E-Postbrief

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Hose, 18. Juli 2010.

  1. Quavine

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    AW: E-Postbrief

    Das ist klasse, da schick ich dann meiner Tante Erna dann Ebooks als PDF (20 MB Anhang sind erlaubt) und die Post druckts ihr aus und das für 55 Cent :D
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: E-Postbrief

    Es wird nach Seiten bezahlt.

    10 bis 96 Seiten kosten 1,45 € Porto und 10 Cent pro Seite in s/w, 20 für Farbe.

    https://adresse-sichern.epost.de/epostbrief-kosten
     
  3. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: E-Postbrief

    Hat sich hier schon wer richtig registrieren können?

    Hab heute den Registrierungscode bekommen, aber beim Handybestötigen und zuschicken der TAN, kommt immer ne Fehlermeldung :(.
     
  4. Brilly Wandt

    Brilly Wandt Senior Member

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    AW: E-Postbrief

    Wenn die Akzeptanz der E-Post erst mal die kritische Schwelle genommen hat wird sich ein Berufstand ganz besonders darüber freuen - den der Abmahnanwälte.Da der elektronische Briefkasten an die Meldeadresse gekoppelt ist und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr garantiert wird zieht auf jeden Fall der Abgemahnte die A....Karte wenn er nicht täglich seinen Briefkasten leert.Verpasste Fristen gehen dann voll zu Lasten des Abgemahnten.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: E-Postbrief

    Also ich muss da mal dumm fragen: Bin ich denn verpflichtet, meinen an meiner Meldeadresse befindlichen physischen Briefkasten täglich zu leeren?
     
  6. Brilly Wandt

    Brilly Wandt Senior Member

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    AW: E-Postbrief

    Dumm geantwortet.nein.Keinesfalls verpflichtet den echten physikalischen Briefkasten täglich zu leeren.Verpasste Fristen gehen aber auch hier zu lasten des Abgemahnten.Und die E-Post macht es den Abmahnanwälten noch leichter als ohnehin schon ihr perfides Spiel mit der Bevölkerung zu treiben.
     
  7. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: E-Postbrief

    Man ist in Zukunft bzw. auch jetzt schon bei beiden Briefkästen verpflichtet den Briefkasten alle 3 Tage zu leeren.
    Beim echten, alle 3 Werktage, beim ebrief bzw. de-mail alle 3 Tage (ohne Werk). Die Post schrenkt das noch ein und will das man jeden Tag in den ebrief briefkasten guckt. Das ist für einen Abmahnanwalt der sich an Gesetze halten muss, aber uninteressant.


    Ich sehe da persönlich kein Problem mit Abmahnanwälte.
    Auch die müssen sich an vernünftige Fristen halten, eine Frist von einem Tag oder 3 Tagen ist nicht vernünftig (imho 2 wochen). Folglich ist, wenn man sich an die gesetzliche Richtlinien von 3 Tagen hält, kein großes Problem und wenn man dazu dann noch die Benachrichtigung bei Eingang aufs Handy aktiviert. Sehe ich da erst Recht kein Problem.

    Jedenfalls kein Problem, was man nicht jetzt schon hätte. Gerade während der Studienzeit kann es mir persönlich durchaus passieren, dass ich den Briefkasten mal mehr als 3 Tage lang nicht leere. Allein schon weil er 30 km entfernt steht und ich mitten in der Nacht sicherlich nicht mehr den Briefkasten öffne... Den ebrief kann ich nebenbei in der 15 Minutenpause checken. Oder eben die Handybenachrichtigung aktivieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2010
  8. Bert24

    Bert24 Junior Member

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    AW: E-Postbrief

    Zitat aus den AGB:

    6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.

    Damit hat sich das Thema ePost für mich erledigt. Und auch bei De-Mail werden die Vorgaben nicht anders sein, obwohl ein solcher Passus sich noch nicht in den AGB findet.

    Grüße,
    Bert
     
  9. Bert24

    Bert24 Junior Member

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    AW: E-Postbrief

    Und wie gesagt, POP3, IMAP usw. sind nicht möglich, immer schön per Browser zugreifen und DAS werktäglich... Nicht mit mir!

    Grüße,
    Bert
     
  10. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    AW: E-Postbrief

    Soll der E-Brief wirklich 55 Cent kosten?

    Auch für Mails die rein elektronisch zugestellt werden? Bwahhahahaha - wird ja ein Megaerfolg bei dem Preis!!!