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DVD aus Viedothek

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von Mart2000, 15. Mai 2004.

  1. Mart2000

    Mart2000 Guest

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    Hallo hätte da mal ne Frage:
    Habe mir heute Kill Bill auf DVD aus der Videothek geholt. Jetzt rippe ich die DVD grade. Mich würde interessieren ob dies legal ist, schließlich bezahlt man dafür ja auch Geld oder?
     
  2. T-oastbro-T

    T-oastbro-T Guest

    Ja, es ist legal. Sobald die Ausleihzeit aber vorüber ist und du die DVD zurückbringst, musst du den gerippten Film allerdings wieder löschen. winken
     
  3. BenB

    BenB Silber Member

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    559
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    Nein, ist nicht legal, da du beim Rippen den Kopierschutz umgehst.
     
  4. T-oastbro-T

    T-oastbro-T Guest

    Wer hat denn was von Kopierschutz gesagt? durchein

    Und sollte einer drauf seien, so befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone, da gesetzlich nur festgelegt ist, dass das Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes illegal ist. Das ist aber ein Widerspruch in sich und sollte eine Privatkopie tatsächlich mal jemandem vor Gericht vorgeworfen werden, kann kein Staatsanwalt dieser Welt behaupten, der "Kopierschutz" wäre wirksam gewesen.
     
  5. octavius

    octavius Board Ikone

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    Es gibt ein Rechtsgutachten, dass die entscheidene Passage im Urheberrechtsgesetz möglicherweise verfassungswidrig ist.

    Hier noch mal die Fakten:

    1.) man unterscheidet zwischen legalen Quellen und offensichtlich illegalen Quellen. Wenn Du Dir aus einer Videothek eine DVD ausleihst, handelt es sich zweifelsfrei um eine legale Quelle.

    2.) das Softwarehaus, welches das o.g. Gutachten in Auftrag gab, wollte eine Software entwickeln, mit der sich die Zahl der erstellbaren Kopien auf eine geringe Menge beschränkt, z.B. drei oder sieben.

    3.) Wenn Du von einer legalen Quelle, zum Beispiel ausgeliehende DVD, eine einzige Kopie zum persönlichen Gebrauch anfertigst, mit der Du keine Dummheiten machst, sondern die Du wirklich nur für Deine eigene DVD-Sammlung benutzt, dann riskierst Du - zumindest nach meinem Rechtsverständnis - keine grösseren Konflike mit dem Strafrecht.

    4.) Rein theoretisch besteht die Chance, dass die Firma, welche die DVD herausbringt, Dich verklagt, damit Du die DVD doch noch kaufst. In der Praxis ist nicht ernsthaft zu erwarten, dass Du als Privatperson Ärger bekommst, wenn Du von rechtmässig erworbenen Originalen ein oder zwei Privatkopien erstellst.

    5.) Das grössere Problem sind für die Hollywood Studios diejenigen Menschen, die selbstgebrannte DVDs von Filmen in den Handel bringen, die noch gar nicht erschienen sind.

    Als Beispiel habe ich eine sehr merkwürdige Ebay Auktion mit einem Lesezeichen markiert, die ich Euch nicht vorenthalten will:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item

    Wenn man genau hinschaut, sind auf dem abgebildeten Cover chinesische Schriftzeichen.

    Ich dachte immer, "Die Rückkehr des Königs" erscheint erst am 25. Mai 2004 sch&uuml