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DVB-T/T2: Neuaufschaltungen & Änderungen 2013

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von plueschkater, 16. Februar 2013.

  1. goto2

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    AW: DVB-T/T2: Neuaufschaltungen & Änderungen 2013

    wenn man im Wald wohnt
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: DVB-T/T2: Neuaufschaltungen & Änderungen 2013

    Haus am Waldrand reicht bereits u. hohe Bäume (oder irgendein Bauwerk) auf dem Nachbargrundstück in südlicher Richtung, oder ein Bergkamm in südlicher Richtung.
    Gibt es alles in Deutschland. Und für einen Mast der nur zwei, drei Meter höher als der Dachgiebel ist benötigt man in vielen Gebieten in Deutschland offiziell eine Baugenehmigung, welche manchmal verweigert wird.
     
  3. goto2

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    AW: DVB-T/T2: Neuaufschaltungen & Änderungen 2013

    das sind immer Leute die irgendwo was aufgeschnppt haben und dann diesen Stuß im Web verbreiten , auf meinem Panasonic 37 sieht DVB-T wie HD Lite aus eine super gute Bild Qualität , vom Ext Zuspieler Ext. HDD Recorder auch Panasonic genau so gut ,

    es kommt heute sehr auf das TV Gerät an , die alten konnten alle DVB-T nicht so gut darstellen
     
  4. Manfred Z

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    AW: DVB-T/T2: Neuaufschaltungen & Änderungen 2013

    Das Gutachten wurde nicht von Experten des BMWi verfasst. Das Gutachten ist im Auftrag des BMWi von zwei Braunschweiger Professoren erstellt worden. Einer ist Mitglied der KEF und weiß die Lage sehr wohl einzuschätzen.
     
  5. Manfred Z

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    AW: DVB-T/T2: Neuaufschaltungen & Änderungen 2013

    Als technischer Dienstleister kann SES die Preise nicht willkürlich für einzelne Kunden erhöhen. Dann kommt das Kartellamt.

    Z.B. der Prof. Reimers aus Braunschweig und mehrere Präsidenten von Landesrechnungshöfen.

    Das sind sie ja schon, nicht wahr? Es ändert sich also nichts.

    Siehe oben. Wie kann man bloß solch einen Unsinn schreiben? Die HD PLUS GmbH ist eine deutsche Firma (Sitz Unterföhring) und unterliegt der Plattformaufsicht der Landesmedienanstalten.

    Die direkte Vermarktung von Satellitenkapazitäten (ohne Teilnahme an der HD+ Plattform) erfolgt über eine andere Firma in Unterföhrung. Dass beide Firmen Töchter einen Firma in Luxemburg sind, ist rechtlich nicht relevant. Bei Missbrauch einer Monopolstellung ist das deutsche Kartellamt zuständig.

    Unternehmen - ASTRA

    HD+ | Informationen zum Unternehmen
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: DVB-T/T2: Neuaufschaltungen & Änderungen 2013

    Mein Vertrauen in die Macht u. die Einflussnahme des Kartellamtes ist mittlerweile angekratzt.

    Im Prinzip ja, nur bleibt vielen TV-Zuschauern derzeit noch DVB-T als "Fall-Back-Option", auch wenn diese Option derzeit kaum genutzt wird.
    DVB-T würde allerdings stärker genutzt werden falls der Satellitenempfang – aus welchen Gründen auch immer – für den Endverbraucher unattraktiver würde. Ok, dass die Privatsender sich nicht (mehr) an der DVB-T Ausstrahlung in der Fläche beteiligen spricht nicht gerade für diesen Verbreitungsweg.

    Ok, meine Aussage war sicherlich übertrieben u. überspitzt formuliert. Monopolstellungen von Unternehmen auf dem Markt unter Wettbewerbsbedingungen bin ich (nunmal) ziemlich kritsch gegenüber eingestellt.
    Die Landesmedienanstalten sind doch nur für den privaten Rundfunk in Dtl. zuständig, aber nicht für den öffentlich-rechtlichen Rf.

    Das bedeutet praktisch dass das Kartellamt Einblick in die Vertragsbedingungen aller Vertragspartner erhält, oder wie soll es sonst erfahren welcher Kunde welches Angebot unterbreitet bekommt?
    Muss der Sat-Betreiber seine Preisgestaltung denn öffentlich oder dem Kartellamt gegenüber bekanntgeben?
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Februar 2013
  7. robiH

    robiH Foren-Gott

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    AW: DVB-T/T2: Neuaufschaltungen & Änderungen 2013

    - Monopolverbreiter Satellit: SES
    - Monopolverbreiter terrestrisch: MediaBroadcast
    - Monopolverbreiter Kabel: KDG und UMK

    DA sollte das Kartellamt mal ran!
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Februar 2013
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: DVB-T/T2: Neuaufschaltungen & Änderungen 2013

    Jein. Es gibt noch die von den Landesrundfunkanstalten selber betriebenen Standorte u. Sendeanlagen. (Jedoch nicht in den neuen Bundesländern.)
    Die ÖR-Standorte können im Prinzip auch von den privaten Anbietern mitbenutzt werden. Spricht im Prinzip nichts dagegen, u. wird in vielen Fällen heute bereits so praktiziert.

    Das Problem ist ein anderes. Ich halte es für notwendig dass eine Auftrennung in Infrastruktur u. Dienstleistung erfolgt.

    Weil doppelter (bzw. mehrfacher) Aufbau von Infrastruktur auf demselben Übertragungsweg im Falle von Rundfunk nicht sinnvoll ist u. praktisch Geldverschwendung darstellt. Mehrere Rundfunkmasten für dasselbe Verbreitungsgebiet wären zu kostspielig. Da es aber dann nur einen Sendemast pro Gebiet gibt kann es nur einen Infrastrukturbetreiber geben.

    Die Erbringung der Dienstleistung – Gewährleistung des Sendebetriebes – könnte jedoch mittels Angebot u. Nachfrage nach marktwirtschaftlichen Bedigungen erfolgen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Februar 2013
  9. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: DVB-T/T2: Neuaufschaltungen & Änderungen 2013

    Dann werden die frei werdenden bisher durch DVB-T genutzten Frequenzbereiche bei der irgendeiner der folgenden WRC's ebenfalls den Mobilfunkdiensten zugewiesen werden...

    Wen's interessiert:
    Welche Frequenzen welchem "Funkdienst" zugeordnet sind, findet man hier... Bundesnetzagentur Frequenznutzungsplan (die PDF-Datei ist rund 3,5 MB gross).
     
  10. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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