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DVB-T kontra Kabel Digital DVB-C

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von goto2, 23. September 2004.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: DVB-T kontra Kabel Digital DVB-C

    Ach, und wer hat die analogen Antennenmasten und deren Infrastruktur finanziert?

    Tatsache ist, daß die Terrestrik und Kabel zu Analogzeiten komplett (Terrestrik) bzw. teilweise (Kabel) von der Allgemeinheit finanziert wurden.

    Heute wird DVB-C nur von den Kabelnutzern finanziert, DVB-T aber von der Allgemeinheit. Und DVB-T verursacht wesentlich höhere Kosten pro Nutzer als DVB-C oder DVB-S. Ich habe hier auch schon mehrfach einen Link auf eine detaillierte Abhandlung zu dieser Thematik gepostet.
     
  2. Terranus

    Terranus Moderator Premium

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    AW: DVB-T kontra Kabel Digital DVB-C

    mit riesen massiven Unterschied, dass analoge wie digitale Terrestrik für den Zuschauer keine zusätzlichen Kosten bedeuten.
    Das Kabel hat die Allgemeinheit finanziert und es kostet monatlich trotzdem ein Schweinegeld.
    Abgesehen davon kostet DVB-T weniger als die analoge terrestrische Verbreitung. Das wollen manche auch nicht kapieren. Das was jetzt für die analoge Verbreitung gezahlt wird ist viel mehr.
     
  3. Frapu

    Frapu Gold Member

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    AW: DVB-T kontra Kabel Digital DVB-C

    Sind die Fernsehkabelgebühren lt. Mietvertrag Teil der umlagefähigen Betriebskosten laut der seit 01.01.2004 in Kraft getretenen Betriebskostenverordnung( ehemals Anlage 3 zu §27 der II. Berechnungsverordnung), ist eine Kündigung des Kabelvertrages durch dem Mieter nicht möglich.

    http://www.bmvbw.de/Wohnflaechen-und-Betriebskostenverordnung-.1095.htm
    http://www.steuernetz.de/homepages/vv/gesetze/BetriebskostenVO.pdf

    Der Mieter ist nämlich in diesem Fall kein Vertragspartner der jeweiligen Kabelgesellschaft!

    Es bleibt nur die Kündigung:

    a) durch den Mieter, verbunden mit Auszug aus der Mietsache(sprich Wohnung)
    b) des bestehenden Vertrages seitens des Vermieters gegenüber dem jeweiligen Unternehmen der Netzebene 3 oder 4, falls er dazu bereit ist. Das wird aber nur möglich sein, wenn keine Mietpartei Interesse am Fortbestand dieser Möglichkeit zur Rundfunk-& Fensehversorgung einschließlich des möglicherweise vorhandenen Internetzuganges via Fernsehkabel hat.Dabei ist seitens der Vermieterseite zu beachten, das seine Mieter sehr wohl jederzeit das Recht auf Fortbestand bzw. den Abschluß entsprechender Verträge einschließlich Installation der Rundfunk- & Fernsehkabelversorgung, verbunden mit der Übernahme der evtl. anfallenden Installationskosten und der monatlichen Gebühren gegenüber dem jeweiligen Netzunternehmen, haben!
    Darum ist diese Möglichkeit auch eher theoretischer Natur.

    Dazu siehe auch:

    http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/899/899/
    http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/800/4796/
    http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/194/8186/
    http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/916/5911/
    http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/673/8665/
    http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/442/3439/

    sowie

    Homepage des Deutschen Mieterbundes(DMB)
     
  4. Yeti82

    Yeti82 Gold Member

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    Off-Topic: DVB-T vs. Analog-Sat

    Hallo frapu!
    Du scheinst dich ja gut informiert zu haben. Wie sieht es rechtlich mit folgender Situation aus:
    Vermieter baut Schüssel aufs Dach und schleust knapp 30 Sender analog über Einkabellösung an die 31 Parteien durch, dazu noch Dachantenne bis Kanal 60.
    Auf die Frage hin, ob der Verstärker der Dachantenne vielleicht ausgetauscht werden könnte, kam die Antwort "aber der Empfang ist doch auch mit Zimmerantenne möglich, hier wird nix ausgetauscht". Beim Aufrüsten der Satellitenschüssel stellen sie auch auf stur, mit dem Hinweis auf DVB-T.
    Gibt es irgendein Recht auf digitale Umrüstung der Schüssel?! Selbst mit Einkabellösung würde dann ja mehr reinkommen als vorher analog oder auch mit DVB-T. Oder besitzen da die Analog-Sat-Seher einen Bestandsschutz, die dann ja alle eine digitalen Receiver kaufen müssten?
     
  5. henkwarns

    henkwarns Senior Member

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    AW: Off-Topic: DVB-T vs. Analog-Sat

    Ich glaube nicht, da bei Mietverträgen ja "Koalitionsfreiheit" herrscht. Nach meinem Dafürhalten gibt es nur die Möglichkeit, sich gütlich zu einigen, eventuell über Mietpreisneuverhandlung oder gemeinsames Handeln mit den anderen Mietmietern. Falls keine Möglichkeit einer Eigung besteht, hilft wohl nur Knurren oder .. Ausziehen. Leider.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: DVB-T kontra Kabel Digital DVB-C

    "Die vorliegende Untersuchung zeigt anhand von modellhaften Planungen digitaler terrestrischer Fernsehnetze (DVB-T) in der Region Stuttgart Kostenentwicklungen, die beim Übergang von der heutigen analogen Übertragungstechnik zum digitalen terrestrischen Fernsehen zu erwarten sind. Die Verbreitung über DVB-T bürdet insbesondere werbefinanzierten Veranstaltern hohe Kosten auf. Die Beträge gehen weit über das hinaus, was diese Unternehmen heute für terrestrische Sender ausgeben. Als Konsequenz müssen die bisherigen Konzepte zur Einführung von DVB-T gründlich überdacht werden."

    Quelle: Netzplanung und Kosten von DVB-T
     
  7. Terranus

    Terranus Moderator Premium

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    AW: DVB-T kontra Kabel Digital DVB-C

    Das gilt rein für die kommerziellen Anbieter, nicht für die ÖR. Das ZDF gibt alleine nur für die analoge Verbreitung des Hauptprogramms über das deutschlandweiter Sendernetz (über 100 Großsender, weit über 2000 Füllsender) 76 Millionen Euro pro Jahr aus.
    Außerdem: das was das Kabelnetz gekostet hat ist mit der Subventionierung der kommerziellen Sender noch nicht mal im Ansatz vergleichbar. Das Kabelnetz hat Milliarden gekostet, der Steuerzahler musste es bezahlen. Und wenn es das von ihm bezahlte Kabelnetz nutzen will darf er noch mal 14 Euro pro Monat abdrücken. Das halte ich für einen Skandal.