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DVB-T in Südniedersachsen

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von digifreak, 22. November 2005.

  1. Terranus

    Terranus Moderator Premium

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    AW: DVB-T in Südniedersachsen

    Ein Scherz was da abgeht. Man spielt beleidigte Leberwurst in Hessen weil man nicht mitspielen durfte.
     
  2. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: DVB-T in Südniedersachsen

    Wie jetzt? Die Frequenzen gehören der Landesmedienanstalt und diese kann darüber verfügen welches Programm gesendet wird oder auch nicht?
    Ich dachte immer die Bundesnetzagentur hat die Frequenzhoheit. Und für die Nutzung kassiert diese Behörde Gebühren. Wer zahlt für Kanal 42, die LPR oder SAT1? Befindet sich Kanal 35 auch noch unter Verschluß der LPR?
     
  3. Manfred Z

    Manfred Z Board Ikone

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    AW: DVB-T in Südniedersachsen

    Die Rundfunkhoheit liegt bei den Ländern. Die Länder bestimmen auch die Nutzung der Frequenzen. Die Bundesnetzagentur macht die technische Koordinierung.

    Für die LPR, also zur Vergabe an private Anbieter, sind in Nordhessen die Kanäle 32, 35 und 42 eingeplant. Der HR soll im Raum Habichtswald/Meißner die Kanäle 52 und 55 erhalten.
     
  4. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: DVB-T in Südniedersachsen

    @Manfred Z:
    Also ist die Meldung des NDR nicht korrekt in der behauptet wird, daß lt. BNetzA der Kanal 42 für das ZDF vorgesehen ist. Kurios das Ganze. Da bestimmen die Länder die Kanäle für private Anbieter und diese wiederum sind gar nicht mehr an einer terrestrischen Nutzung interessiert.
    Was geschieht mit den Kanälen 7, 41 und 56 in Nordhessen nach der analogen Abschaltung?

    Es schreit förmlich wiedereinmal nach "brutalstmöglicher Aufklärung" durch MP Koch
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Dezember 2005
  5. Kroes

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    AW: DVB-T in Südniedersachsen

    Es ist teilweise richtig - der Kanal 42 ist auslandskoordiniert, darf also mit 50 kW horizontal rundstrahlend aus Göttingen betrieben werden (ansonsten hätte man den nur mit 40 kW aus Söhrewald digital betrieben können oder aufgrund der Verlagerung mit noch weniger Leistung in Göttingen). Das heißt aber dann eben noch lange nicht, dass die Frequenz auch dem ZDF zugewiesen ist. Solche Zuweisungen, soweit die Frequenz nicht schon im Besitz der Sendeanstalt war, geschehen durch die einzelnen Landesparlamente in Zusammenarbeit mit den Rundfunk- und Medienanstalten sowie dem Deutschlandradio (für TV ist letzterer nicht interessant). K42 gehört nunmal der LPR Hessen, weil das vor etlichen Jahren mal so zugewiesen wurde. Diese müsste den jetzt erst in etlichen Verwaltungsakten rausrücken, danach muss der Kanal irgendwie von Hessen komplett aufgegeben oder mittels Staatsvertrag Hessen/Niedersachsen für eine Belegung nach niedersächsischem Recht freigegeben werden. Und erst dann kann das niedersächsische Parlament wiederum den K42 dem ZDF vermachen. Wenn da eine Stelle - wie jetzt die LPR Hessen mal wieder - auf stur schaltet, dann geht da nichts mehr. Da kann man jetzt wirklich besser auf den K28 warten, denn der gehört bereits dem ZDF in Nordhessen und dürfte somit auch problemlos von Niedersachsen dem ZDF zugewiesen werden können.
     
  6. Terranus

    Terranus Moderator Premium

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    AW: DVB-T in Südniedersachsen

    Man könnte auch auf einen >60er Kanal ausweichen ...vielleicht macht man das auch so. Reitze hat ja schon durchklingen lassen, dass man eben nur eine "kleine" Umstellung machen wird, wenn die LPR weiterhin blockiert.
     
  7. minzim

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    AW: DVB-T in Südniedersachsen

    LPR Hessen hat echt ne komische Homepage mit uralte Informationen.

    Optisch sieht die Homepage gar nicht so kommerziell aus.
     
  8. snape

    snape Junior Member

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    AW: DVB-T in Südniedersachsen

    @Kroes:

    Frequenzen "gehören" nicht einer Landesmedienanstalt.

    Eine bestimmte Frequenz ist kein Hausgut einer Medienanstalt -
    schon gar nicht, wenn sie damit nichts anfangen kann.

    Eigentümer dieser Frequenz ist die Bundesrepublik Deutschland,
    in Ausübung der Rechte, die Bundesnetzagentur.

    Die BNetzA stellt einem Bedarfsanmelder (Land) eine Übertragungskapazität
    zur Verfügung und gibt einem dafür lizenzierten Bedarfsträger (TKrechtlicher Nutzer)
    auf Antrag die Frequenzzuteilung.

    Die Übertragungskapazität ist in ihrer "Hausnummer" jederzeit kassierbar.
    Die Medienanstalt hat kein Anrecht auf Nutzungsvergabe für eine bestimmte
    Frequenzposition - wohl aber für eine Übertragungskapazität.

    Und diese -andere- Übertragungskapazität ist von der BNetzA zur Verfügung gestellt,
    nämlich der K28 im Tausch für den K42.
    Nach Erörterung unter den Beteiligten, sonst wär's wohl kaum zum Planeintrag gekommen.

    Soll die LPR sich doch freuen ob soviel Glück.
    Nun kriegt sie sogar noch die physikalisch weitertragendere Frequenz.

    Wo ist eigentlich das Problem der Kasseler Anstalt?

    snape
     
  9. Terranus

    Terranus Moderator Premium

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  10. Kroes

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    AW: DVB-T in Südniedersachsen

    @snape: Ist vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In NRW ist es jedenfalls laut Mediengesetz eindeutig so: "(1) Freie terrestrische und Satelliten-Übertragungskapazitäten, die dem Land Nordrhein-Westfalen für Rundfunk und Mediendienste zur Verfügung stehen, sind der LfM für die privaten Veranstalter von Rundfunk und Mediendiensten und den zur programmlichen Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen zuständigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern zuzuordnen."

    Und so wird es dann auch gemacht! Die Frequenzen werden dann durch die Landesregierung der LfM, dem DeutschlandRadio oder dem WDR zugeordnet. Und da bleiben die dann auch - mit der Verpflichtung ein Jahr lang nicht genutzte Übertragungskapazitäten zu melden. Ob das in Hessen auch so gilt, ist mir nicht bekannt.

    Die BNetzA hat damit aber nichts zu tun. Die hat im Rundfunkbereich nur technisch abzuklären, welche Frequenzen überhaupt wo genutzt werden können. Aber bestimmt nicht, WER diese nutzen darf.
    Und: In NRW ist mit Übertragungskapazität eindeutig nicht die Möglichkeit eines so und so starken Sendeplatzes gemeint, sondern ganz eindeutig die genaue Frequenz! In älteren Mediengesetzen war das auch eindeutig aufgeführt, indem dort die bislang bereits genutzten Übertragungskapazitäten (=Frequenzen) des WDR unter Bestandschutz gestellt wurden. Ebenso wurden dort weitere Übertragungskapazitäten (mit genauer Frequenzangabe!) aufgeführt, die neu zugeordnet wurden.
    Rundfunk ist Ländersache - und damit hat die BNetzA da keinem Bedarfsträger was zur Verfügung zu stellen. Einzig den Ländern, die dann eigenständig diese Frequenzen weiterverteilen. Somit gehört der K42 ganz eindeutig Hessen und das ist wohl unstrittig! Und da das Land Hessen diesen K42 der LPR zugeordnet hat, "gehört" dieser auch der LPR - wobei die Zuweisung unter Angabe von Gründen (eben Nichtnutzung z.B.) natürlich widerrufen werden kann.