1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

DVB-S2 Empfang mit Breitband-Antennendose möglich?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von linch, 23. November 2017.

  1. Dipol

    Dipol Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Oktober 2007
    Beiträge:
    7.414
    Zustimmungen:
    863
    Punkte für Erfolge:
    123
    Anzeige
    Kleiner Exkurs in Fachbegriffen.

    Früher war mit Blitzschutz eine Blitzsschutzanlage oder noch umgangssprachlicher ein "Blitzableiter" gemeint. Seit Äußerer Blitzschutz (Fangleitungen, Ableitungen und Erdungsanlage) nur noch zusammen mit Innerem Blitzschutz (Potenzialausgleich und Blitzstrom- und Überspannungsableitern = Blitzschutzpotenzialausgleich) erstellt werden darf, ist Blitzschutz der Oberbegriff von Äußerem und Innerem Blitzschutz.

    Dann gibt es noch SPD 1 Blitzstromableiter als Grobschutz und SPD 2-Überspannungsableiter als Mittel- und Feinschutz. Alles klar? ;)

    In älteren Normausgaben stand noch, dass geerdete Antennen keine baurechtlich vorgeschriebene Blitzschutzsysteme ersetzen. Umgekeht muss wegen eine Dachantenne kein komplettes Blitzschutzsystem errichtet werden. Gleichwohl ist Antennenerdung eine Blitzschutzmaßnahme zur Verhinderung von Bränden.

    Erdungsleiter aus 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² Blitzableiterdraht halten vorbehaltlich dafür geeigneter Klemmen auch äußerst seltene LEMPs mit 200 kA aus. Wenn dein Erdungsleiter mittels Klasse H-zertifizierter Schelle am Antennenträger und an einer ebenfalls blitzstromtragfähigen HES angeschlossen ist, sind die normativen Mindestanforderungen an Erdung erfüllt. Was der BT mit Überspannungsschutz meint ist offen, ich unke mal dass damit ein Erdblock und kein Blitzstrom- oder Überspannungsableiter gemeint ist, der nur bei Direkterdung an Blitzschutzanlagen vorgeschrieben ist.

    Wenn du ein Bild der Haupterdungsschiene ohne Abdeckung einstellst, kann man beurteilen ob die blitzstromtragfähig oder nur einmal mehr Elis Billiglieblingsschiene mit dürftigen Schräublein ist. Ich wette aus Erfahrung "blind" eine Flasche Sekt, dass der Erdungsleiter oben oder unten nicht normkonform angeklemmt ist. Vermutlich wurde er auch als Blitzeinleiter mitten durchs Haus verlegt, was zwar blitzschutztechnisch objektiv gefährlich aber leider noch immer nicht untersagt ist.
     
    linch gefällt das.
  2. linch

    linch Junior Member

    Registriert seit:
    23. November 2017
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Vielen herzlichen Dank, Dipol.

    Nicht ganz. Was soll Grob-, Mittel- und Feinschutz jeweils bewirken? Ich nehmen mal an, das Haus vor einem Brand schützen. Aber was sind die Unterschiede?

    Die Argumentation des BT bzw. des TÜV war, dass ein Potentialausgleichsleiter kein Muss ist, da keine Blitzschutzanlage vorgesehen ist, die Objektabmessung gering ist und "im Baugebiet ein TN-CS-Stromnetz vorhanden ist, was den Hauptpart der Sicherheit gewährleistet". Ob die Erdung der Antenne nun den Punkt "keine Blitzschutzanlage vorgesehen ist" widerlegt oder nicht...

    Hier ist ein Bild:

    [​IMG]

    Das rechte Kabel ist die Erdung des Antennenmastes, 16 mm2 Cu könnte hinkommen.

    Wie schon früher geschrieben, der Anschluss am Antennenmast ist unterseitig angebracht (vermutlich im Versorgungsschacht unter dem Dach) und vom Dach nicht zu sehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2018
  3. Dipol

    Dipol Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Oktober 2007
    Beiträge:
    7.414
    Zustimmungen:
    863
    Punkte für Erfolge:
    123
    Einen tempörären Kurzschluss zum Schutz der Elektronik gegen Überspannungen, bei Koax-ÜSG zwischen den (hoffentlich) geerdeten Schirmen und Mittelleitern. Siehe DEHN Blitzplaner wo das erschöpfend beschrieben wird.
    Dachantennen sind nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) völlig unabhängig von der Netzform blitzstromtragfähig zu erden und in den nach Normenreihe DIN VDE 0100 obligatorischen Schutzpotenzialausgleich einzubeziehen.

    Ich nehme zu Gunsten vom TÜV an, dass du etwas falsch verstanden hast, denn selbst wenn eine aufwändige Risikoanalyse nach IEC 62305-2 durchgeführt worden wäre und ergeben hätte, dass eine blitzstromtragfähige Erdung entfallen kann, ist noch immer ein PA auszuführen. Da ein Erdungsleiter verlegt wurde, sind Normdiskussionen, ob in Deutschland Antennenerdungen nach Risikoanalysen enfallen dürfen, überflüssig.
    Wo ein Festerdungspunkt wie dieser zu sehen ist, keimt stets die Hoffnung auf, dass die Erdungsanlage ausnahmsweise durch eine konzessionierte Elektrofachkraft normkonform ausgeführt und dokumentiert wurde.

    Etwas weniger krumm hätte die Montage ausfallen dürfen. Die Schiene mit den dürftigen Schräubchen entspricht der Vorahnung. Für diese Schiene bietet der Hersteller keinen Prüfnachweis gemäß Prüfnorm IEC 62561-1 für Einzelmassivdraht oder den hier verwendeten schwieriger zu fixierenden mehrdrähtigen Erdungsleiter an, alle meine Versuche den zu bekommen blieben erfolglos.
    Stand der Technik für Gebäude nach EnEV sind Dachsparrenhalter und an denen sind normkonforme Anschlüsse von Erdungsleitern nach Klasse H so selten wie für Blitzschutzpotenzialausgleich geprüfte Erdungsschienen.
     
  4. linch

    linch Junior Member

    Registriert seit:
    23. November 2017
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Hallo Dipol,

    erst einmal einen Riesendank, dass du dir so viel Zeit nimmst.


    Wie kann ich dir deine Flasche Sekt zukommen lassen?

    Ich kann dir im Vertrauen den Schreiben vom TÜV zukommen lassen, natürlich nur wenn das Ganze für dich nicht zu viel ist. Öffentlich kann ich den leider nicht hier reinstellen.

    Vom Punkt "keine Bliztschutzanlage" sind wir dann zum Erdung des Antennenmastes gekommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2018
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

    Registriert seit:
    21. Oktober 2007
    Beiträge:
    7.414
    Zustimmungen:
    863
    Punkte für Erfolge:
    123
    Garnicht, denn wo die Chancen erfahrungsgemäß von vorneherein so ungleich verteilt sind, wäre das kein Wettgewinn sondern Geschenkerschleichung.

    Das sehe ich mir als im VDE/DKE ehrenamtlich engagierter RFT gerne an, PN folgt.
     
    linch gefällt das.
  6. linch

    linch Junior Member

    Registriert seit:
    23. November 2017
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Hierzu habe ich aber früher schon geschrieben, dass uns vertraglich Bauleistungen nach "anerkannten Regeln der Technik" und nicht nach "Stand der Technik" geschuldet sind. Daher haben wir bei diversen SDT-Mängeln keine Chance. Und es gint sicherlich noch mehr davon.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2018
  7. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Oktober 2004
    Beiträge:
    9.631
    Zustimmungen:
    8.368
    Punkte für Erfolge:
    273
    Bei der DIN 18015 kann man vielleicht noch argumentieren, wenn die Kommunikationsleitungen nicht wie gefordert in Leerrohren verlegt sind. Wenn es aber eindeutige Vorschriften gibt (und damit meine ich die IEC/EN/VDE 60728-11), dann sind die einzuhalten.