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DVB-S2 Empfang mit Breitband-Antennendose möglich?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von linch, 23. November 2017.

  1. linch

    linch Junior Member

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    Habe gerade gesehen, dass es zum Thema Erdung bereits schon einen Thread gibt. Und was für einen, 254 Seiten. Dann werde ich mich bei Gelegenheit erst mal belesen, bevor ich meine Fragen stelle.
     
  2. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Das klingt so "daneben", dass ich in diesem Fall hoffe, Deinen letzten Post missverstanden zu haben.

    Richtig ist, zumindest kenne ich für kein Bundesland eine entspr. Bauverordnung, dass eine Blitzschutzanlage für ein privat genutztes Gebäudes nicht vorgeschrieben ist. Etwas anders verhält es sich bereits mit Vorkehrungen zum Blitzschutz einer Antennenanlage, wie das oben schon angesprochen wurde. Deine Schilderung klingt so, als vertrete der Bauträger die Ansicht, dass man ohne Blitzschutzanlage auch keinen Fundamanterder und keinen PA bräuchte. Das ist falsch. Eine Erdungsanlage ist unverzichtbarer Bestandteil der Elektroanlage. Und nach DIN 180014 ist bereits in der Rohbauphase eine Blitzschutz- oder Elektrofachkraft einzubeziehen, welche die korrekte Einbringung des Erders überwacht und dokumentiert. Sollte das alles fehlen, dürfte es mit der Zählplatzanmeldung nichts werden. Es sei denn, es werden gefakte Dokumente vorgelegt.
     
  3. linch

    linch Junior Member

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    Also, der Fundamenterder an sich (ein Ringerder) ist vorhanden. Da der Keller jedoch gedämmt ist, schreibt die DIN 18014 einen zusätzlichen Funktionspotentialausgleichsleiter innerhalb des Gebäudefundamentes. Und dieser war am Abend vor dem Betonieren der Bodenplatte nicht vorhanden, was unser Sachverständiger bemängelt hat. Am nächsten Tag vormittags wurde die Bodenplatte betoniert und ich gehe nicht davon aus, dass davor der Ausgleichsleiter noch auf die Schnelle verlegt wurde.

    Als Reaktion auf unsere Mangelanzeige hat der Bauträger vom TÜV ein Gegengutauchten erstellen lassen mit folgendem Wortlaut:

    "Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH ist bei dem Bauvorhaben mit dem Baubegleitenden Qualitätscontrolling beauftragt. Gemäß uns vorliegender Bauleistungsbeschreibung ist bei dem Bauvorhaben keine Blitzschutzanlage vereinbart. Wir gehen auch davon aus, dass diese nachträglich nicht als Sonderwunsch vertraglich vereinbart wurde. Der Nachweis einer erforderlichen Blitzschutzanlage wäre durch den Fachplaner nach DIN VDE 0185-305 Teil 2 zu erbringen.

    Da die DIN 18014 keine baurechtlich eingeführte Norm ist, muss nicht zwingend die DIN 18014 eingehalten, sondern das Schutzziel erreicht werden.
    Grundsätzlich wird eine Erdungsanlage benötigt, um einen möglichst geringen Wert der Schleifenimpedanz bei der Schutzart „Schutz durch automatische Abschaltung“ nach DIN VDE 0100-410 zu erreichen.

    Da das Gebäude, nach jetzigem Stand, keine Blitzschutzanlage erhält und ein erdfühliger Ringerder eingebaut wird, kann auf einen zusätzlichen Funktionspotentialausgleichsleiter in der Bodenplatte, insbesondere bei der geringen Objektabmessung, verzichtet werden. Für die Erfordernisse der Schutzmaßnahme (Schutzziel) ist der Funktionspotentialausgleichsleiter nicht erforderlich.

    Des Weiteren ist in dem Baugebiet ein TN-CS-Stromnetz vorhanden, was den Hauptpart der Sicherheit gewährleistet."

    Unser Sachverständiger meinte, das sei Quatsch und wir sollten damit vor Gericht gehen. Aber bevor man das tut, möchte man natürlich wissen, wer recht hat. Sonst kann auch für uns es sehr teuer werden.

    Was meinst Du mit dem Satz: "Etwas anders verhält es sich bereits mit Vorkehrungen zum Blitzschutz einer Antennenanlage." Ist beim Vorhandensein einer Satanlage Blitzschutz ein muss? Ich weiß, ich muss mich selbst noch belesen. Aber vielleicht könntest Du das ganz kurz erläutern?
     
  4. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Zum zusätzlich zum Ringerder nötigen Funktionspotentialausgleichsleiter im Fundament kann ich nichts sagen, dafür fehlt mir Detailwissen. Soweit ich das überblicke, spielen für eine zusätzliche Vermaschung die Gebäudedimensionen eine Rolle. Dazu gibt es Deinerseits zwar Andeutungen, Du solltest aber konkreter werden. User Dipol dürfte Dir dann eine fundiertere Einschätzung als ich liefern können.


    Die Errichtung einer Antennenanlage hat nicht zur Folge, dass für das gesamte Gebäude eine Blitzschutzanlage nachgerüstet werden muss. Allerdings fordert DIN EN 60728-11 mit Ausnahme der oben bereits angesprochenen Montage der Antenne im Gebäude-Schutzbereich einen Blitzschutz für die Antenne entweder in Form einer direkten Erdung der Antenne oder (besser) der Errichtung einer geerdeten Fangeinrichtung, die einen künstlichen Schutzraum für die Antenne schafft. Sofern eine Dachantenne zum vereinbarten Leistungsumfang gehört, geht damit für mich die Argumentationskette des TÜV-Gutachtens nicht mehr auf. Gehört eine Dachantenne zum Leistungsumfang, ohne dass Vorbereitungen zum Blitzschutz der Antenne getroffen wurden? Richtig wäre eine außenliegende Anschlussfahne des Fundamenterders gewesen. Und die bloße Verlegung von Antennenkabeln reichte auch nicht, da die Antennenanlage in den Potenzialausgleich einbezogen werden muss. Da der TÜV im Gegensatz zur sonst vorherrschenden Meinung in den DIN-Normen allerdings nur Empfehlungen zu sehen scheint, wäre es nicht verwunderlich, wenn auch auf einen Hinweis auf die Norm für Antennensicherheit in der schon dargestellten Weise reagiert wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2017
  5. satmanager

    satmanager Institution

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    Ich würde da einen Sachverständigen zu Hilfe rufen der deinem Sachverständigen beisteht .....
    Weiß der dann auch nichts gibt es weitere Sachverständige die diesen Sachverständigen helfen.
    Glaubt man dann allen zu Hilfe gerufenen nicht dann hilft nur noch beten .....
     
  6. linch

    linch Junior Member

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    Naja, fürs Beten ist es vielleicht noch etwas früh. Vielleicht auch noch etwas früh am Morgen, um's zu durchblicken, wohin die Ironie abzielt. Aber es ist so, dass der SV, den wir für die Bau-Kontrolle beauftragt haben, ein Bauingenieur und kein E-Techniker ist. Sollte man einen Gerichtsgutachter rufen, wird das sicherlich einer werden, der auf Erdungen und Blitzschutz spezialisiert ist. Laut unserem RA kosten aber solche Gutachten gleich ein paar Tausend. Kein Problem, wenn man am Ende recht hat und die Rechnung an den Bauträger weiterleitet. Jedoch ein Problem, wenn der TÜV am Ende recht hat und man auf den Kosten sitzen bleibt.

    Aber eine andere Wahl hat man nicht wirklich. Man könnte zwar auch selbst noch einen zweiten SV holen, aber auch den wird der BT genauso auf den TÜV-Bericht verweisen, wie schon den ersten. Daher gilt, erst mal Expertenmeinungen sich anhören und sich dann entscheiden, ob man den Schritt zu Gericht wagt, oder nicht.
     
  7. linch

    linch Junior Member

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    So, kleines Update zum ursprünglichen Thema.

    Parallel zum Erstellen dieses Threads habe ich den Verkäufer angeschrieben und gefragt, ob er kulanterweise die falsch gekauften Dosen gegen die richtigen umtauschen würde, obwohl die 14 Tage längst verstrichen sind. Am Freitag kam die Antwort, dass der Online-Shop für Elektrowaren 100 Tage Rückgaberecht anbietet und dass ich die Dosen ganz normal zurück senden und die richtigen Bestellen kann. Somit wäre das IEC-auf-F Thema erledigt. Trotzdem einen Riesendank für die hilfreichen Tipps.

    Jetzt habe ich aber eine weitere Idee. Und zwar hat mein Fernseher einen Dual-Tuner mit zwei SAT-Eingängen. Bis an die Dose ist aber leider nur ein Koax-Kabel verlegt. Da das Kabel im Rohr verlegt ist, könnte man es theoretisch austauschen. Allerdings ist neben dem Koax auch schon ein Ethernet-Kabel verlegt, so dass der Platz für ein zweites Koax wahrscheinlich knapp ist. Existieren irgendwo vernünftige Duplex-Kabel oder ist Duplex beim Koax per se unvernünftig?
     
  8. Thomas H

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    Technisat DigiCorder HD S2
    Zur Jungdose, die dürfte mit SAT gehen.
    Hier mal der Link direkt zum Hersteller.
    Fürs Kabel gibt es Adapter von IEC auf F im Handel.
     
  9. linch

    linch Junior Member

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    Danke Thomas, aber das haben wir schon geklärt gehabt. Die Frage ist nur, ob man dann nicht lieber doch eine standardisierte SAT-Dose, auch wenn sie technisch keine Vorteile bieten sollte. Damit das ganze halt "ordentlich" gemacht wird.
     
  10. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    In der DIN VDE 0100-540 werden Ringerder eigenwillig als Fundamenterder in Erde bezeichnet, üblicher ist der Begriff für in Beton mit min. 5 cm Überdeckung im Bereich der Außenwände als geschlossener Ring eingebaute Rund- oder Bandstähle.

    Ebenso häufig wird der Begriff fälschlich bei nicht erdfühigen weißen und schwarzen Wannen oder Vollperimeterdämmung für zusätzlich in bewehrte Bodenplatten zu verlegende Potenzialausgleichsleiter (CBS) verwendet, die wie Fundamenterder zu verlegen sind.
    Nix neues, der TÜV als Strohhalm für Architekten, Bauträger und Bauunternehmen, welche die seit DIN 18014:2007-09 eingeführten Änderungen wie z. B. den Einbau durch nach NAV § 13 konzessionierte EFK und Messdokumentation total verschnarcht haben. Nach mittlerweile 10 Jahren ist das für viele Baubeteiligte noch immer "neu".

    Fakt ist, dass in Deutschland für jeden Neubau nach DIN VDE 0100-540, DIN 18015-1 und insbesondere den Technischen Anschlussbestimmungen (TAB) Fundamenterder nach DIN 18014:2014-03 vorgeschrieben sind. Vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (b.v.s.) gibt es folgende Aussage: Die Notwendigkeit bzw. der "Ausführungszwang" zur Errichtung eines der DIN 18014 umfassenden Fundamenterders wird kritisch hinterfragt.

    Man beachte "kritisch hinterfragt" und "Ausführungszwang". Wo die Erdungsanlage nicht DIN 18014:2014-03 entspricht, fehlt die Voraussetzung für eine wahrheitsgemäße Zähleranmeldung nach TAB. Gefälligkeits-Elis, die aus Sorge um Folgeaufträge oder weil man selbst die Norm nicht kennt, imaginäre paranormale Sinne aktivieren um nachträglich "blind" jede Erdungsanlage gesund zu beten, finden sich immer.

    In als sicher bezeichneten Fassadenbereichen, denen eine passive Schutzfunktion gegen Direkteinschläge unterstellt wird, sind Haushaltsantennen nach IEC 60728-11 und Funksende-/empfangsantennen von blitzstromtragfähiger Erdung befreit. Alle anderen sind blitzstromtragfähig nach Klasse H =100 kA mit dem Schutzpotenzialausgleich und einem normkonformen Erder vom Typ A oder B (= Fundament- oder Ringerder) zu verbinden.

    Gegen Normen, gegen die von einer Mehrheit der Installateure aus Fortbildungsresistenz oder Unkenntnis verstoßen wird, kann man argumentieren, dass sie keine Anerkannten Regeln der Technik sind. Das kann trifft nicht nur auf die DIN 18014 sondern u. a. auch die Prüfnorm für Blitzschutzverbinder zu, die der Mehrheit der Installateure ebenso unbekannt wie die DIN 18014 ist.

    Auch von den Experten des b.v.s., die sich während der Einspruchsfristen zu allen bisherigen Ausgaben der DIN 18014 stets vornehm kommentarlos zurückgehalten haben, wird die Erdungspflicht von Dachantennen nicht bestritten. Scheinbar sind TÜV wie auch b.v.s. mit dem DEHN-Risk-Tool wenig vertraut, denn sonst würden sie erwähnen, dass man die Erdungspflicht seit DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 mittels Risikoanalyse nach IEC 62305-2 durch Eingabe zielgerichteter Parameter aushebeln kann.

    Die für Antennensicherheit maßgebliche internationale IEC 60728-11 bezieht sich seitenlang auf die ebenfalls internationale Blitzschutznormenreihe IEC 62305 aber nicht die rein deutsche DIN 18014 und verlangt noch nicht einmal korrosiosnfestes Material im Erdreich. Wie dein Sachverständiger bin ich der Meinung, dass die DIN 18014 jedenfalls nach TAB einzuhalten ist, aber der kluge Mann sucht den Vergleich.

    Denn auf hoher See und vor Gericht sind auch Atheisten in Gottes Hand. Wenn der Ringerder aus NIRO, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A) und nicht nur St/tZn besteht und max. 20 x 20 Meter Maschenweite einhält, würde ich mich auf Minderung fokussieren, zumal wenn man keine Verzögerungen durch Rückbau brauchen kann.

    So der Arbeitsraum noch nicht verfüllt ist, möglichst noch eine eigene Anschlussfahne für Außenableitung der Antennenerdung vorsehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. November 2017
    Discone, linch und kingbecher gefällt das.