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Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator - "schnelles Geld"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Dezember 2011.

  1. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator - "schnelles Geld"

    Steuern scheinen sie bezahlt zu haben, sonst käme es noch dicker.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator - "schnelles Geld"

    Woher willst Du das wissen? Darum ging es in der Anklage doch gar nicht, ein Steuerstrafverfahren ist ein gesondertes Verfahren.

    Sei dir sicher, das folgt noch ;)
     
  3. atomino63

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    AW: Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator - "schnelles Geld"

    Wobei ich mich frage, ob auf kriminell erworbenes Einkommen, die Steuerpflicht rechtmäßig sein kann :(?
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator - "schnelles Geld"

    Nein, kann es nicht, dann wäre der Staat nämlich auch zu bestrafen.:LOL:
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator - "schnelles Geld"

    Na, das wäre ja toll, wenn das steuerfrei wäre. :D

    Du verwechselst da Steuerrecht mit Strafrecht. Illegal sind ja nicht die Werbeeinnahmen und die Einnahmen aus den Premiumkonten, illegal ist auch grundsätzlich nicht die Verbreitung von Filmen. Maxdome macht ja bspw. nichts anderes.

    Illegal ist lediglich, dass dies ohne Einwilligung der Rechteinhaber geschah. Das wird bestraft.

    Zwei paar Schuhe, rechtlich gesehen.

    Steuerrechtlicht sind das Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil eine Einkunftserzielungsabsicht und eine Nachhaltigkeit vorliegen.

    Der o. g. Mann hat hier Einkünfte aus IT-Administration gehabt, wie viele tausende Menschen in Deutschland auch. Diese Tätigkeit ist nicht illegal. Und deswegen auch steuerpflichtig.

    Strafrechtlich liegt erstens eine Urheberrechtsverletzung vor, zweitens eine vorsätzliche Steuerhinterziehung (sollte sie vorhanden sein). Wieder zwei paar Schuhe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Dezember 2011
  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator - "schnelles Geld"

    Was passiert eigenlich mit den Nutzern (quasi Hehler) dieses Portals?
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator - "schnelles Geld"

    Ein paar Poweruploader habe sie ja auch angeklagt. Da ist das selbe Schema.

    Dazu kommen dann noch Zivilrechtsklagen von den Rechteinhabern.

    Nutzer? Uh, schwierige Frage, da streitet sich alles. Einen reinen Stream anzuschauen, ist wohl nicht strafbar. Auf jeden Fall hat die Medienindustrie wohl nicht die Muße, jeden einzelnen Nutzer anzuklagen, auch weil das rechtlich wohl nicht so 100%ig nachweisbar ist.

    Angeklagt werden die Betreiber, Powernutzer und diejenigen, die anderweitig auffallen.

    Bspw., wenn bei einer Hausdurchsuchung wegen einer anderen Sache auch solche Filme auf dem PC gefunden werden. Ist schon vorgekommen.
     
  8. atomino63

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    AW: Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator - "schnelles Geld"

    Wieso nicht?

    Das Geld wurde unrechtmäßig erworben, es gehört ihm ja nicht wirklich, also kann es nicht rechtmäßig sein, darauf von ihm Steuern zu verlangen.
    Normalerweise wird das unrechtmäßig erworbene Vermögen eingezogen.
    So es als entgangener Gewinn der Rechteinhaber zurück verwandelt werden würde, wären diese dann steuerpflichtig.
    Alles andere wäre doch eine Art staatlicher Hehlerei :confused:.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2011
  9. AnS66

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    AW: Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator - "schnelles Geld"

    Hat horud doch schon erklärt

     
  10. atomino63

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    AW: Drei Jahre Haft für kino.to-Administrator - "schnelles Geld"

    Gemäß dieser Erklärung, sind jedoch die Werbeeinnahmen auch illegal zustande gekommen.

    Nehmen wir mal an, ich klaue ein Auto und fahre damit Taxi. Sind meine Einnahmen, die ich mit dem geklauten Taxi erziele, legal?